Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  2. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  3. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  4. "Ich sehe nicht, wie die außerordentliche Form des Römischen Ritus Probleme verursachen könnte"
  5. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  6. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  7. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  8. Brötchentüten für die Demokratie
  9. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  10. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  11. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  12. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  13. 92 Prozent Taufscheinkatholiken in Österreich oder immer weniger Katholiken, aber immer mehr Geld!
  14. Nein, Herr Kardinal Schönborn, die Armut nimmt weltweit ab!
  15. Kardinal Sarah: Papier zu Homo-Segnung gefährdet Einheit der Kirche

„Wir appellieren an Gesundheitsminister Gröhe!“

18. Jänner 2018 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ärzte für das Leben/Prof. Cullen zu Sterbehilfe: Wir „appellieren an Gesundheitsminister Gröhe, dem Vorschlag von Prof. Di Fabio zu folgen, bis zur gesetzlichen Klarstellung durch das Parlament ein Nichtanwendungserlass anzufertigen“


Berlin (kath.net/pm) Am 2. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke erlaubt und damit die nur kurz vorher mühsam errungene Regelung des ärztlich assistierten Suizids massiv in Frage gestellt. Die Begründung des Urteils hat der Verein Ärzte für das Leben in einer Pressemitteilung am 23. Mai 2017 als „haarsträubend“ bezeichnet und bemerkte, dass „das Grundgesetz weder ein „Recht“ auf Selbsttötung noch ein solches auf assistierten Suizid“ kenne. Ferner kritisierte der Verein, dass die „Nichtverordnungsfähigkeit von Pentobarbital … mit dem einfachen Trick ausgehebelt [wird], die Tötung eines Menschen als „Therapie“ umzuetikettieren.


„Durch das am 15. Januar bekannt gemachte Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio sehen sich die Ärzte für das Leben nun auf ganzer Linie bestätigt“, bemerkte der Vorsitzende des Vereins, Prof. Paul Cullen, gestern in Münster. „In seinem Gutachten geißelt Prof. Di Fabio die ‚übermäßige Betonung des Selbstbestimmungsrechts‘ durch das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung, die ‚nur dem parlamentarischen Gesetzgeber zustehen kann‘.“ Ferner betont di Fabio, wie von uns bereits im Mai 2017 angemerkt, die fehlende verfassungsrechtliche Pflicht unseres Staates, „[einem] Sterbewilligen das für den Freitod notwendige Mittel zu verschaffen“. Schließlich unterstreicht das Gutachten, dass „eine Erwerbserlaubnis zum Zweck der Selbsttötung … weder vom Wortlaut noch vom Sinn des … [Betäubungsmittelgesetztes] erfasst“ wird.

„Wir freuen uns sehr über das Gutachten von einem der angesehensten Rechtswissenschaftler unseres Landes“ sagte Cullen, „und appellieren an Gesundheitsminister Gröhe, dem Vorschlag von Prof. Di Fabio zu folgen, bis zur gesetzlichen Klarstellung durch das Parlament ein Nichtanwendungserlass anzufertigen, um das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aus der Bindung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu entlassen.“

Symbolbild: Sterbehilfe



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  2. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  3. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  4. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  5. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  6. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  7. CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe
  8. Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
  9. Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab
  10. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an






Top-15

meist-gelesen

  1. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  2. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  3. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  4. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  5. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  6. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  7. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  8. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  9. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  10. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  11. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  12. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  13. Brötchentüten für die Demokratie
  14. Kardinal Sarah: Papier zu Homo-Segnung gefährdet Einheit der Kirche
  15. Im Zeichen des Kreuzes

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz