SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:
Top-15meist-diskutiert- PEINLICH! Katholische Universität distanziert sich von Worten des Papstes
- Diplomatische Krise nach Papstworten zu Abtreibung in Belgien
- Papst leitet umstrittenen Bußakt der Kirche für Verfehlungen
- Bedauert Franziskus die Eliminierung eines der schlimmsten Verbrecher des Planeten?
- Papst an deutschen Bischof: "Sind Sie katholisch?"
- Papst verteidigt Teilnahme von Laien bei Bischofssynode
- ‚Barbarisch’ – Kardinal Hollerich lehnt Abtreibung ab
- Papst will Seligsprechung für Belgiens König Baudouin eröffnen
- Innsbrucker Kirche soll in Zukunft auch als Kletterhalle genutzt werden
- Es geschehen Zeichen und Wunder!
- Afrikanische Bischöfe suchen Leitlinien für Umgang mit Polygamie
- USA: 21-jähriger Basketballprofi wird Priester
- DemoFürAlle veröffentlicht Trans-Leitfaden für Münchner Schulen
- Bosbach: „70 bis 80 Prozent der Bevölkerung tragen diese Migrationspolitik nicht mehr mit“
- Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
|
SBK 'zeigt Verständnis' für Absage des Marsch fürs Läbe, aber
8. September 2017 in Schweiz, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Schweizer Bischofskonferenz zur Absage des Marsch fürs Läbe 2017 durch die zuständigen Behörden
Obwalden (kath.net/SBK) Am Ende der Vollversammlung der Schweizer Bischofskonfernz in Obwalden stellte die SBK zur Absage des Marsch fürs Läbe 2017 in einer Presseaussendung wörtlich fest: Die SBK zeigt Verständnis für den Entscheid des Obwaldner Regierungsrates, der das Gesetz respektiert und den hohen Stellenwert der Ruhetage unterstreicht. Sie stellt aber auch fest, dass die Gegner des Marsches diesem Thema grosse Bedeutung schenken, gerade weil der Schutz des ungeborenen Lebens in der Gesellschaft kaum Gehör findet. Die SBK wird dem OK des Marsches eine schriftliche Botschaft zukommen lassen.
In der Presseaussendung wurde zuvor erläutert: Die SBK hat sich mit einer Delegation des Regierungsrates des Kantons Obwalden über das Verbot ausgetauscht, welches für den am Eidg. Dank-, Buss- und Bettag im Flüeli-Ranft vorgesehenen Marsch fürs Läbe gesprochen wurde. Der Regierungsrat hat den Beschluss damit begründet, dass der Eidg. Dank-, Buss- und Bettag einer der im Ruhetagsgesetz festgehaltenen fünf hohen Feiertage sei. An diesen Tagen sei grundsätzlich keine Demonstration gestattet. An einem anderen Tag wäre der Anlass bewilligt worden. Eine religiöse Feier wäre zwar denkbar gewesen, doch sei aufgrund des letztjährigen Anlasses mit heftigen Gegendemonstrationen zu rechnen gewesen. kath.net hatte sich nach der Absage des "Marsch fürs Läbe 2017" mit einer Presseanfrage an die Schweizer Bischofskonferenz gewandt.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | Esperanza 9. September 2017 | | | Neue Erkenntnis - hoher Feiertag "Der Regierungsrat hat den Beschluss damit begründet, dass der Eidg. Dank-, Buss- und Bettag einer der im Ruhetagsgesetz festgehaltenen fünf hohen Feiertage sei".
Hoher Feiertag ... wer weiss und lebt das schon in der CH. Leider sehe ich von der Regierung selten jemand öffentlich am Beten zu an diesem hohen Feiertag. Doch vielleicht ist es eine "neue" Erkenntnis der Regierung, dass es sich hier um einen "hohen" Feiertag handelt.
"An einem anderen Tag wäre der Anlass bewilligt worden"... ja dann nichts wie los und einen andern Tag für 2018 jetzt schon buchen. Die Durchführung ist garantiert. Schliesslich lügt die Regierung doch nicht. | 2
| | | Henry_Cavendish 8. September 2017 | | | Ich denke es geht nicht um einen Kotau, sondern um banales Staats- und Verwaltungsrecht. Hätte man die Veranstaltung zugelassen, dass wäre in der Folge das Demonstrationsverbot an diesen Feiertagen nicht mehr haltbar gewesen.
"Marsch fürs Läbe"/ "Marsch für das Leben" ist primär eine politische Äußerung und zielt auf den Gesetzgeber/ politische Mehrheiten ab. (Endet der Marsch in Berlin nicht am Reichstagsgebäude?) Dann kann man der gegenteiligen Auffassung aber nicht zeitgleich die Demonstration verbieten; schon gar nicht mit dem Verweis, dass an Feiertagen nicht demonstriert werden darf (Gleichheitsgrundsatz). Und man kann es zukünftig auch nicht mehr für andere Demonstrationen an diesen Tagen untersagen, denn wenn für und wider von Abtreibungs- oder Sterbehilfegesetzen demonstriert werden kann, dann auch für höhere Mindestlöhne, gegen Bauvorhaben, für Nichtraucherschutz, etc. .
Wer für A demonstrieren will, muss auch mit der Demo für B,C,D,... leben. | 1
| | | Chris2 8. September 2017 | | | Schon wieder diese Begründung "Eine religiöse Feier wäre zwar denkbar gewesen, doch sei aufgrund des letztjährigen Anlasses mit heftigen Gegendemonstrationen zu rechnen gewesen.“ Also doch der Kotau vor dem Druck der Straße, vor aggressiven Linken, die aus einem ruhigen Gebetszug erst eine hochpolitische Angelegenheit machen. Wieso nur habe ich bei (in D häufig "auf schrille Pfeifennähe" herandürfenden) linken Störern und solchen Absagen immer ein ungutes Gefühl? Und fühle dabei die Demokratie zumindest ein klein wenig zittern? | 6
| | | Ebuber 8. September 2017 | | | Schade dass die Bischöfe der Schweiz den Lebensmarsch nicht aktiv unterstützen. Ja, es ist nicht gut, wenn durch die Finanzen Kirche und Staat zu sehr verbandelt sind. | 8
| | | Liberaler 8. September 2017 | | | Staatskirchenrecht verdunkelt kirchliche Verkündigung Das Votum der Bischöfe wird verständlich, wenn man den Zusammenhang zum Staatskirchenrecht sieht. Das viele Geld der katholischen Kirche in der Schweiz nimmt den Bischöfen ihren Mut (Ausnahmen bestätigen die Regel). | 9
| | | SpatzInDerHand 8. September 2017 | | | Sehr ärgerlich, diese Wischiwaschi-Reaktion! | 13
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |
Mehr zuSchweizer Bischofsko- Schweizer Bischöfe bei Papst Franziskus
- Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
- Schweiz: Strenge Schutzmaßnahmen für öffentliche Messfeiern
- Schweizer Bischöfe: 10.000 Franken für umstrittene 'Seenotrettung'
- Kriminalisierung des christlichen Menschenbildes?
- Schweizer Bischöfe wollen über Begleitung Sterbewilliger reden
- Auch die Schweizer Bischöfe planen umstrittenen synodalen Weg
- Die Schweizer Bischöfe und Abt Urban vom Stift Einsiedeln
- Schweizer Bischofskonferenz wirbt für Mission Manifest
- Kein Sonntagsverkauf am Heiligabend
|
Top-15meist-gelesen- Papst an deutschen Bischof: "Sind Sie katholisch?"
- Prälat Klaus Krämer neuer Bischof für Rottenburg-Stuttgart
- Es geschehen Zeichen und Wunder!
- PEINLICH! Katholische Universität distanziert sich von Worten des Papstes
- Papst leitet umstrittenen Bußakt der Kirche für Verfehlungen
- Bedauert Franziskus die Eliminierung eines der schlimmsten Verbrecher des Planeten?
- Diplomatische Krise nach Papstworten zu Abtreibung in Belgien
- „Niemals dürfen wir das Kreuz Jesu ablegen und Jesus verleugnen“
- Wie man sich und seine Familie gegen Dämonen schützt
- Innsbrucker Kirche soll in Zukunft auch als Kletterhalle genutzt werden
- „Meine Freunde in Nordisrael erleben seit einem Jahr fast täglichen Raketenbeschuss durch Hisbollah“
- Estnische Bistumssprecherin Paas: „Das ist pure Freude! Das ist in der Tat ein historischer Moment!“
- Papst will Seligsprechung für Belgiens König Baudouin eröffnen
- US-Portal veröffentlicht kritischen Kommentar zur Bußfeier der Synode: „Die Sünden der Synode“
- DemoFürAlle veröffentlicht Trans-Leitfaden für Münchner Schulen
|