Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst Leo XIV. – Sein erstes großes Interview
  2. "Lieber Herr Bischof Oster, nur ein bisschen mehr Wohlwollen!"
  3. Kann man die Bischofsvollversammlung noch ernst nehmen?
  4. 'Der Rosenkranz ist die Waffe gegen das Böse der heutigen Welt'
  5. Nach massiven Druck: Ehrung eines Pro-Abtreibungs-Politikers durch Kardinal Cupich wurde abgesagt!
  6. US-Präsident Donald Trump veröffentlicht Botschaft zum Fest des Hl. Erzengel Michael
  7. Schluss mit Honeymoon!
  8. 'Das Bedauern des Bischofs ist erstaunlich selektiv!'
  9. Mindestens 64 Todesopfer nach Islamisten-Terror gegen Katholiken!
  10. Papst: Die einfachen Leute sind die Hoffnung der Kirche
  11. Erntedank: „Der Kosmos besteht um des Menschen willen“
  12. Botschaft Israel: „Ein Gotteshaus in Deutschland darf nicht für Blutlügen missbraucht werden“
  13. Papst Leo XIV. ernennt Nachfolger für wichtige Vatikanbehörde
  14. Großes Lob für Trump-Plan zur Beendigung der Gaza-Krise
  15. Meldestelle Christenschutz: Serie von Schändungen erreicht alarmierendes Ausmaß in Wien

Glaubenskongregation bestätigte 2015 Ehelehre Johannes Pauls II.

5. Dezember 2016 in Familie, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


März 2015 - Glaubenskongregation bestätigte, dass wiederverheiratete Geschiedene nur dann die Absolution empfangen können, wenn sie auf Handlungen verzichten, die Eheleuten vorbehalten sind.


Vatikan (kath.net/CWN/jg)Anlässlich aktueller Diskussionen in unserer Kirche wiederholt kath.net einen Artikel über Aussagen der Glaubenskongregation vom März 2015:

Die Glaubenskongregation hat kurz nach Abschluss der außerordentlichen Synode zur Familie die Lehre Johannes Pauls II. hinsichtlich des Empfanges des Bußsakramentes für zivilrechtlich geschiedene Wiederverheiratete bestätigt. Auf Anfrage eines französischen Priesters zitierte Erzbischof Luis Ladaria Ferrer SJ, der Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehrer, das Apostolische Schreiben „Familiaris consortio“.
Werbung


„Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind’“. (FC 84)

Anschließend fasste Erzbischof Ladaria die einzelnen Schritte zusammen, die für den Empfang des Bußsakramentes Voraussetzung sind:

- Die Gültigkeit der kirchlichen Eheschließung überprüfen, wobei der Eindruck einer „katholischen Scheidung“ vermieden werden muss.
- Prüfen ob mit Hilfe der Gnade eine Trennung vom neuen Partner und eine Versöhnung mit dem kirchlich angetrauten Partner möglich ist.
- Wiederverheiratete Geschiedene, die sich aus ernsthaften Gründen (zum Beispiel Kinder) nicht trennen können, sollen „wie Bruder und Schwester“ zusammenleben.
- Die Absolution kann nur unter der Voraussetzung echter Reue gespendet werden. Das schließt den festen Vorsatz ein, in Zukunft nicht mehr zu sündigen. Zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene könnten nur dann die Absolution empfangen, wenn sie entschlossen seien, sich der Akte zu enthalten, die den Eheleuten vorbehalten sind, schrieb Erzbischof Ladaria.

Der Brief wurde drei Tage nach Abschluss der außerordentlichen Synode im Oktober 2014 verfasst.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Glaubenskongregation

  1. Vatikan: Erscheinungen von Amsterdam haben keinen übernatürlichen Ursprung
  2. Akademie Johannes Paul II. verlangt Entlassung von Kardinal Fernández
  3. Kardinal Fernández – eine Fehlkalkulation von Papst Franziskus?
  4. Kardinal Sarah lehnt ‚Fiducia supplicans’ ab
  5. Nein zur Segnung Homosexueller: Papst entließ verantwortliche Mitarbeiter der Glaubenskongregation
  6. Vatikan aktualisiert Zuständigkeit der Glaubenskongregation
  7. Glaubenspräfekt: Kommunionzulassung eine Frage der Weltkirche
  8. Schreiben der Glaubenskongregation: "Placuit Deo"
  9. Schreiben der Glaubenskongregation an die Bischöfe angekündigt
  10. Wechsel an Spitze der Glaubenskongregation: Von Müller zu Ladaria






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. "Lieber Herr Bischof Oster, nur ein bisschen mehr Wohlwollen!"
  3. Papst Leo XIV. ernennt Nachfolger für wichtige Vatikanbehörde
  4. Kann man die Bischofsvollversammlung noch ernst nehmen?
  5. Mindestens 64 Todesopfer nach Islamisten-Terror gegen Katholiken!
  6. 'Das Bedauern des Bischofs ist erstaunlich selektiv!'
  7. US-Präsident Donald Trump veröffentlicht Botschaft zum Fest des Hl. Erzengel Michael
  8. Erika Kirks Vergebungsbitte erschüttert das Herz eines Hollywood-Stars
  9. Schluss mit Honeymoon!
  10. Praterstraße Wien: Neue Kirche "Zentrum Johannes Paul II." eröffnet
  11. Botschaft Israel: „Ein Gotteshaus in Deutschland darf nicht für Blutlügen missbraucht werden“
  12. Toskanischer Priester wird zweiter Privatsekretär des Papstes
  13. 'Der Rosenkranz ist die Waffe gegen das Böse der heutigen Welt'
  14. Google gibt Zensur unter Biden zu
  15. Papst Leo XIV. – Sein erstes großes Interview

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz