Glaubenskongregation bestätigte 2015 Ehelehre Johannes Pauls II.

5. Dezember 2016 in Familie


März 2015 - Glaubenskongregation bestätigte, dass wiederverheiratete Geschiedene nur dann die Absolution empfangen können, wenn sie auf Handlungen verzichten, die Eheleuten vorbehalten sind.


Vatikan (kath.net/CWN/jg)Anlässlich aktueller Diskussionen in unserer Kirche wiederholt kath.net einen Artikel über Aussagen der Glaubenskongregation vom März 2015:

Die Glaubenskongregation hat kurz nach Abschluss der außerordentlichen Synode zur Familie die Lehre Johannes Pauls II. hinsichtlich des Empfanges des Bußsakramentes für zivilrechtlich geschiedene Wiederverheiratete bestätigt. Auf Anfrage eines französischen Priesters zitierte Erzbischof Luis Ladaria Ferrer SJ, der Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehrer, das Apostolische Schreiben „Familiaris consortio“.
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„Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind’“. (FC 84)

Anschließend fasste Erzbischof Ladaria die einzelnen Schritte zusammen, die für den Empfang des Bußsakramentes Voraussetzung sind:

- Die Gültigkeit der kirchlichen Eheschließung überprüfen, wobei der Eindruck einer „katholischen Scheidung“ vermieden werden muss.
- Prüfen ob mit Hilfe der Gnade eine Trennung vom neuen Partner und eine Versöhnung mit dem kirchlich angetrauten Partner möglich ist.
- Wiederverheiratete Geschiedene, die sich aus ernsthaften Gründen (zum Beispiel Kinder) nicht trennen können, sollen „wie Bruder und Schwester“ zusammenleben.
- Die Absolution kann nur unter der Voraussetzung echter Reue gespendet werden. Das schließt den festen Vorsatz ein, in Zukunft nicht mehr zu sündigen. Zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene könnten nur dann die Absolution empfangen, wenn sie entschlossen seien, sich der Akte zu enthalten, die den Eheleuten vorbehalten sind, schrieb Erzbischof Ladaria.

Der Brief wurde drei Tage nach Abschluss der außerordentlichen Synode im Oktober 2014 verfasst.


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