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| ![]() Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!8. Oktober 2025 in Deutschland, 24 Lesermeinungen Die Deutsche Bischofskonferenz wollte der Öffentlichkeit verkaufen, dass die umstrittene Handreichung für Homo-Segnungen mit Rom abgestimmt sei. Doch das Gegenteil ist der Fall! Bonn-Rom (kath.net) Klar ist, dass der Papst damit nur Deutschland gemeint hat. Laut "Communio" hatte Bischof Bätzing am 22. September in Fulda behauptet, dass dies in Absprache mit der Glaubenskongregation stattfand. Laut der Zeitung stimmte dies aber offensichtlich nicht. Victor Kardinal Fernández, der Präfekt des Glaubensdikasteriums, hatte bis zum Schluss Bedenken, einige Passagen wurden auch noch geändert. Es gab aber keine Zustimmung zur Bätzing-Version, die veröffentlicht wurde. Besonders interessant ist ein Briefwechsel zwischen Bischof Stephan Ackermann und Fernández. Zuerst schrieb der Bischof von Trier: "Es ist nicht daran gedacht, einen förmlichen Beschluss des gesamten Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz zu diesem Text herbeizuführen. Auch erbitten wir keine förmliche Gutheißung dieses Textes durch das Dikasterium für die Glaubenslehre. Es ist uns aber daran gelegen, Sie in enger Kommunikation und Abstimmung mit Ihrem Dikasterium an den pastoralen Entwicklungen der Kirche in Deutschland teilnehmen zu lassen." Einen Monat später bekam Ackermann laut "Communio" eine Antwort, in der festgestellt wurde, dass mit den Segnungen in "Fiducia supplicans" nichts legitimiert werde. Die Handreichung der DBK sprach hingegen von einer "Partnerschaft" sowie einer "offiziellen Regelung" für Paare, die sich außerhalb der Ehe befinden. "In diesem Sinne plädiert man de facto dafür, den Status solcher Paare zu legitimieren, im Gegensatz zu dem, was Fiducia supplicans festlegt", so der Präfekt. Fernández kritisiere dann auch, dass eben im Text der Handreichung ein bestimmtes Formular vorgelegt werde und dies eben im Gegensatz "Fiducia supplicans" sei. Nochmals verweist die Zeitung auf eine Quelle aus dem Umfeld des Dikasteriums für die Glaubenslehre, in der klargestellt wurde, dass das Dikasterium "keiner der beiden Fassungen der Handreichung zugestimmt" habe. Die Handreichung hat daher definitiv in Deutschland keinen normativen Charakter.
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