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Nur Gesetzesentwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe ist verfassungskonform

26. August 2015 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages stellt in einem Gutachten fest, dass die anderen drei vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind


Berlin (kath.net/pl) „Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellt in einem Gutachten fest, dass drei der vier vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind. Lediglich der von der Gruppe um die Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe vorgelegte Entwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe wird von Verfassungsrechtlern als verfassungskonform angesehen.“ Dies bestätigten die drei Bundestagsabgeordneten Sensburg, Dörflinger und Hüppe (alle CDU/CSU) auch in einer Pressemeldung. Sie wiesen außerdem darauf hin, dass auch der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hillgruber den Entwurf für verfassungskonform und die Regelung für eine sinnvolle Ergänzung zum schon bestehenden Verbot der Tötung auf Verlangen ansieht.


Der Gesetzesentwurf von Sensburg/Dörflinger sieht vor, mittels eines neuen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) Anstiftung und Beihilfe zu einem Selbstmord zu verbieten. Gleichzeitig sollen die guten Erfolge der Palliativmedizin und im Hospitzwesen gefördert werden.

„Nur mit einer solch klaren und hinreichend bestimmten Regelung kann die Suizidbeihilfe verfassungskonform und zum Schutz des Lebens geregelt werden“, stellten die Bundestagsabgeordneten fest.

CDL - Christiane Lambrecht zur aktuellen Sterbehilfe-Debatte im Bundestag



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