Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Basiert 'Traditionis Custodes' von Franziskus auf einer Lüge?
  2. ‚Maria pride den Mantel aus‘ – Wie die 'Katholischen Jugend' der Diözese Linz Maria verhöhnt
  3. Der Traum vom gemeinsamen Ostern – Chancen und Probleme
  4. Vermutlich hat sich Gott geirrt
  5. Kardinal Burke: Zusammenhang lehrinhaltlicher und moralischer Irrtümer mit liturgischem Missbrauch
  6. Anselmianum distanziert sich vom Hauptautor von ‚Traditionis Custodes‘
  7. Vatikanstaat will bis 2030 komplett auf Elektroautos umsteigen
  8. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  9. Missbrauchsvorwürfe: Abt von westschweizer Kloster tritt zurück
  10. Fällt die CDU erneut um?
  11. Deutsches Familienministerium fördert Verein, der zum Mord an ‚reichen Menschen‘ aufruft
  12. Deutsches Bildungs- und Familienministerium schafft Gender-Sternchen und großes Binnen-I ab!
  13. Erneuert Euer ‘JA zu Gott und seinem heiligen Volk’
  14. Großbritannien - Priester kündigt an, er wird Pro-Sterbehilfe-Politiker die Kommunion verweigern
  15. „Wir waren schon zum Tode verurteilt, bevor die Atombombe erfunden wurde“

Wiederzulassung von Kirchensteuer-Sündern zum Sakramentenempfang?

19. Juni 2015 in Kommentar, 31 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Man muss doch barmherzig sein. Das wird allenthalben gefordert. Gerade auch von deutschen Bischöfen. Und wie ist das mit der Barmherzigkeit bei Kirchensteuer-Sündern? kath.net-Kommentar von Peter Winnemöller


Geseke (kath.net) Man muss doch barmherzig sein. Das wird allenthalben gefordert. Es ist an der Zeit, endlich einen Schlussstrich unter die unbarmherzige Praxis zu ziehen, ansonsten unbescholtene Katholikinnen und Katholiken, die sich der Zahlung von Kirchensteuer verschließen, die Sakramente zu verweigern.

De Facto kommt diese Praxis einer Exkommunikation gleich. Wer in Deutschland aus der Körperschaft öffentlichen Rechts austritt, anathema sit. Niemand, ganz gleich welche verurteilten Häresien oder kruden These jemand auch öffentlich verträte, würde mit einer solchen Nachhaltigkeit aus der Sakramentengemeinschaft der Kirche ausgeschlossen werden.

Natürlich ist es keine Frage, dass die Gläubigen gehalten sind, ihren Beitrag zum Erhalt der Kirche zu leisten. Der Canon 222 §1 verpflichtet alle Gläubigen „für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind.“ In Deutschland regelt diese die einschlägige Gesetzgebung zur Kirchensteuer. Gestützt wird diese Regelung zusätzlich durch völkerrechtliche Verträge (i.e. Konkordate zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bundesländern).

Niemand wird ernsthaft bestreiten wollen, dass die Kirche Geldmittel zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigt. Allerdings wird man sich schwertun, zu bestreiten, dass Kirchensteuermittel in Deutschland auch gegen die Interessen der Kirche eingesetzt werden. Überall dort, wo ganz offen Irrtümer unter katholischer Flagge verbreitet werden, sind Kirchensteuermittel ganz klar fehlverwendet. Es wird nicht immer offensichtlich. So manches verbirgt sich unter katholischem Deckmantel und wird von der interessierten Öffentlichkeit als „Öffnung der Kirche“ wahrgenommen. Im Kern verbirgt sich dahinter ein Abschied von der katholischen Lehre insgesamt, wenn z.B. ein katholischer Jugendverband feststellt: „Für junge Katholikinnen und Katholiken auch in Ludwigsburg ist die Berufung auf Heilige Schrift, Offenbarung und Tradition nicht mehr ausreichend“. (Nachzulesen auf der Facebookseite des Katholisches Jugendreferates und BDKJ Dekanatsstelle Ludwigsburg.) Hier verbreitet ein Mitarbeiter der Kirche, der aus Kirchensteuermitteln seinen Lohn erhält, dramatische Irrtümer. Das für sich genommen wäre nicht das Problem, gäbe es eine angemessene correctio. Fehler machen kann jeder, irren kann jeder und es ist das Recht junger Menschen übers Ziel zu schießen. Doch es bleibt unwidersprochen, es kommt keine Korrektur. Wer wollte es einem Katholiken verübeln, solches nicht weiter finanzieren zu wollen?


Der Austritt aus der Kirchensteuerzahlergemeinschaft zieht drakonische Strafen nach sich. Noch immer gibt es keine letztverbindliche Entscheidung darüber, ob ein Katholik, der die Kirchensteuer nicht mehr zahlen will, aber ein Glaubensbekenntnis ablegt und seine Bereitschaft glaubhaft versichert, seinen Pflichten aus can. 222 §1 CIC anderweitig nachkommen zu wollen, in der sakramentalen Gemeinschaft der Kirche verbleiben kann oder nicht. Das Verfahren des Kirchenrechtlers Helmut Zapp mag von staatlicher Seite entschieden sein. Das letzte Urteil der Kirche dazu fehlt noch. Die derzeit gültige Regelung des deutschen Partikularrechts wird von Kirchenrechtlern zumindest kritisch gesehen.

Dabei handelt die Kirche in Deutschland völlig ohne Not so hart. Obwohl auch im vergangenen Jahr wieder zwei Rekorde gebrochen worden sein dürften, in Sachen Kirchensteuer versteht man keinen Spaß. Die Kirchensteuereinnahmen der katholischen Bistümer in Deutschland dürften im Jahr 2014 die 5,5 Mrd.- Grenze überschritten haben. Gleichzeitig werden allerdings auch die Austrittszahlen ein Rekordniveau erreicht haben.

Leiden die Bistümer unter Geldnot, dass sie so rigide und unbarmherzig reagieren? Nein, ganz im Gegenteil. Die Austrittszahlen machen sich bei den Einnahmen nicht bemerkbar. Die Einnahmen steigen. Es sind also offensichtlich nicht die einkommensstarken Bevölkerungsgruppen, die der Kirche den Rücken kehren. So trifft die Exkommunikation der Kirchensteuerverweigernden auch noch die Armen im Land, die ohnehin kaum oder keine Kirchensteuer gezahlt hätten. Wenn es in der Sache auch ohne Bedeutung sein mag, ist dies dennoch ein Treppenwitz dieser Geschichte.

Die Dramatik der Kirchensteuerfrage wird nun umso deutlicher, vergleicht man die Argumentation, mit der eine Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion angestrebt wird. Auf der einen Seite geht es um den dauerhaften Bruch eines gültigen Sakramentes. Wer bei gültiger Ehe nach Trennung vom Ehepartner in einer neuen Beziehung lebt, bricht fortgesetzt die Ehe. Wer hingegen unter glaubhaft gemachtem Festhalten am Glauben der Kirche die real gegebene Finanzierung der Kirche, hier besonders unter Berufung auf unzweifelhafte Fehlverwendung vom Geldmitteln, nicht mehr mit tragen will, bricht keinen sakramentalen Bund. Er bleibt seiner Taufe ungebrochen treu. Keine Frage, wer als Apostat aus der Kirche austritt und den Glaubensabfall offen erklärt, zieht sich natürlich auf Grund seiner Apostasie die Exkommunikation als Tatstrafe zu. In allen anderen Fällen wäre eine Einzeluntersuchung unter der Bedingung der Barmherzigkeit dringend erforderlich.

Eine Klärung dieser Frage und womöglich eine Reform der Kirchenfinanzierung erscheinen dringend nötig. Scheut in Fragen der Pastoral mit wortreichen Konzepten und Zukunftsplanungen nicht, die Praxis an die sterbende Volkskirche anzugleichen, so verbleibt man bei der Finanzierung nur zu gerne bei der alten Form. Der Grund ist offensichtlich, da ja Kirchenaustritte keinen Einfluss auf die Einnahmen haben. Dieses Phänomen wird durchaus öffentlich hinterfragt werden, darauf kann man warten. Der Grund liegt allerdings auf der Hand. Gerade im bürgerlichen Mittelstand, wo man einkommensstark und zahlungskräftig ist, legt man Wert auf den katholischen Kindergarten, die katholische Schule, das katholische Altenheim und den katholischen Friedhof. Der Besuch des Pfarrers bei der bettlägrigen Oma wird gern genommen. Die Erstkommunion ist ein beliebtes Fest. Da tritt man nicht aus, da entledigt man sich der finanziellen Verpflichtung, nimmt die Dienstleistung mit und lässt den lieben Gott sprichwörtlich einen guten Mann sein.

Mag die Kirchensteuer nach der Säkularisation und später mit der starken Volkskirche zu Anfang des letzten Jahrhunderts eine wirklich gute Idee gewesen sein. Heute hat sich das geändert. Die Kirchensteuer macht die Kirche in unserem Land und in unserer Zeit finanzstark, unbarmherzig und glaubensschwach. Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel.

Foto Peter Winnemöller



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchensteuer

  1. Bischof Kohlgraf: Kirchensteuer könnte für Zahlungen an Missbrauchsopfer verwendet werden
  2. Wie die Diözese Bozen-Brixen ‚Kirchenaustritte’ handhabt
  3. Kirche muss reich an Glauben sein, nicht reich an Geld
  4. Es reicht
  5. BKU-Vorsitzender stellt deutsches Kirchensteuersystem in Frage
  6. Evangelische Bischöfin: Heutiges Kirchensteuermodell eine 'Mit-Ursache von Kirchenaustritten'
  7. 2019: Neues Rekordhoch bei Kirchensteuereinnahmen in Deutschland
  8. Hahne: Kirchen sollten für 2 Monate auf die Kirchensteuer verzichten!
  9. #Corona Auswirkungen für die deutschen Bistümer werden dramatisch
  10. Der deutsche Kirchensteuerirrsinn






Top-15

meist-gelesen

  1. Basiert 'Traditionis Custodes' von Franziskus auf einer Lüge?
  2. ‚Maria pride den Mantel aus‘ – Wie die 'Katholischen Jugend' der Diözese Linz Maria verhöhnt
  3. Vermutlich hat sich Gott geirrt
  4. Anselmianum distanziert sich vom Hauptautor von ‚Traditionis Custodes‘
  5. Kardinal Burke: Zusammenhang lehrinhaltlicher und moralischer Irrtümer mit liturgischem Missbrauch
  6. Deutsches Familienministerium fördert Verein, der zum Mord an ‚reichen Menschen‘ aufruft
  7. „Wir waren schon zum Tode verurteilt, bevor die Atombombe erfunden wurde“
  8. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  9. 'Christus ist heute auf der Erde, lebendig auf tausend Altären'
  10. Deutsches Bildungs- und Familienministerium schafft Gender-Sternchen und großes Binnen-I ab!
  11. Rote Karte mit Maria von Guadalupe
  12. Missbrauchsvorwürfe: Abt von westschweizer Kloster tritt zurück
  13. Allgemeine Ratlosigkeit
  14. Einheit ist kein Konsens, sie ist Kreuz. Petrus und Paulus, Säulen und Wegweiser der Kirche
  15. In das Herz des Erlösers getaucht - dem Herzen des Hirten folgen

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz