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27. April 2015 in Familie, 8 Lesermeinungen
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Zur Frage der Kommunion-Zulassung Wiederverheirateter - „Lockerungen von Reglungen hat es in den vergangenen Jahrzehnten schon reichlich gegeben. Ein kirchlicher Aufschwung wurde dadurch nicht herbeigeführt.“ Gastbeitrag von Thomas de Beyer


Frankfurt a.M. (kath.net) Die Frage, ob Wiederverheiratete zur Kommunion zugelassen werden können, wurde in den vergangenen Jahren mehrmals beantwortet, zuletzt auf der Bischofs-Synode zur Neuen Evangelisation 2012 in Rom. Einzelne Bischöfe haben dieses Thema wieder ins Gespräch gebracht im Hinblick auf die bevorstehende römische Synode zur Familien-Pastoral im Herbst 2015. Die Argumentation der Befürworter erscheint zunächst plausibel weil „barmherzig“, erweist sich allerdings bei näherer Betrachtung als irreführend. Ein paar Gedanken dazu, v.a. im Hinblick auf diejenigen Mitchristen, die nach dem menschlichen Scheitern einer sakramentalen Ehe in einer neuen Verbindung leben. Auch wenn es mir nicht leicht fällt angesichts guter Freunde und Bekannter, die von der Regelung betroffen sind, vertrete ich den Standpunkt, dass eine Zulassung nicht erfolgen kann.

1) In der Diskussion im Vorfeld der Familien-Synode bezeichnen einige Theologen die Kommunion als „Mahl der Sünder" und streben konsequenterweise eine Zulassung der Wiederverheirateten an. Dieser Begriff ist sicherlich nicht falsch, da kein Mensch frei von Sünde sein kann, allerdings auch nicht hinreichend. Die Eucharistie ist „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (Zweites Vat. Konzil, Lumen Gentium 11). „Die Eucharistie ist das Sakrament derer, die in der vollen Gemeinschaft der Kirche stehen“ (KKK 1395). Da nun alle Christen unvollkommen sind, darf man in dieser Frage nicht zu kleinlich sein. Die Ehe jedoch muss besonders berücksichtigt werden wegen ihrer zentralen Bedeutung im menschlichen Leben und der herausragenden Stellung in der Heiligen Schrift. Die Bezeichnung „Mahl der Sünder“ verwischt die Unterschiede in Art und Schwere der Sünde. Die Zulassungs-Befürworter stellen sich damit wohl eher in den Windschatten des populär gewordenen Papstwortes „Ich bin ein Sünder“. Zugleich erscheint durch diese Wortwahl eine Ablehnung der Zulassung als unbarmherzig und überheblich angesichts der eigenen Sünden.

2) Die Diskussion um die Zulassung zur Kommunion auf den Punkt der Sünde zu reduzieren, greift zu kurz. Die Kirche ist doch nicht daran interessiert, den Wiederverheirateten Sünden vorzuhalten. Sie will auch nicht über die positiven Aspekte der neuen Partnerschaft hinwegsehen und noch weniger die gegenseitige Verantwortung in der neuen Verbindung unter den Teppich kehren, zumal dann, wenn Kinder hinzugekommen sind. Vielmehr geht es um die Unverfügbarkeit der Sakramente, die nämlich nach ihrem Zustandekommen nicht mehr in der Hand der Kirche liegen, sondern in Gottes Hand. Die Kirche ist nicht in der Lage, einen Getauften zu „enttaufen“. Ebenso wenig ist sie in der Lage, ein gültiges Ehesakrament aufzuheben. Wenn aber trotz eines bestehenden Ehebandes eine zweite Partnerschaft eingegangen wurde, ist zwischen Gott und Mensch ein Konflikt entstanden. Dieser Konflikt kann bei der Frage nach der Kommunion, der tiefsten Vereinigung mit Gott, nicht übersprungen werden. Er kann auch nicht durch bischöfliche Dispens gelöst werden, da die eheliche Treue sowohl naturrechtlich wie auch aus der Offenbarung begründet ist. Über diese Bereiche hat der Bischof keine Macht. Er kann nur über bestimmte kirchliche Regelungen verfügen. In diesem Punkt, wie auch im Folgenden, deutet sich meiner Meinung nach die Notwendigkeit einer theologischen Auseinandersetzung mit den Kirchen des Ostens an.

3) Christus hat nur einen einzigen „Neuen Bund“ gestiftet (1 Kor 11,25, vgl. Lk 22,20), der in allen Sakramenten auf verschiedene Weise zum Ausdruck und zur Wirkung kommt. Die Ehe von Getauften ist ein „Sakrament des Neuen Bundes“ (KKK 1617). Wie alle anderen Sakramente steht sie in einer inneren Verbindung mit der Eucharistie. „Mit der Eucharistie stehen die übrigen Sakramente im Zusammenhang; auf die Eucharistie sind sie hingeordnet…“ (Zweites Vat. Konzil, PO 5). Der Grund dafür liegt in der einzigartigen Gegenwart Jesu Christi im eucharistischen Sakrament. Auf seine Person gehen ja alle Sakramente und das gesamte kirchliche Geschehen zurück. Ein Brechen des Ehebundes durch Wiederheirat und ein gleichzeitiges Hinzutreten zum Mahl, in dem der neue Bund in höchster Weise bezeichnet wird, würde die Glaubwürdigkeit der Sakramentenlehre in ihrer Gesamtheit beschädigen.


4) Ehe und Kommunionempfang sind öffentliches Zeugnis. Eine Wiederverheiratung ist ein öffentliches Zeugnis gegen den heiligen Bund der ersten Ehe. Bei allen möglicherweise positiven Aspekten der neuen Partnerschaft kann die erneute Eheschließung nicht auf eine göttliche Berufung zurückgeführt werden, sondern widerspricht dieser. Sie steht somit im Gegensatz zum Kommuniongang, der immer ein Weg ist, der zu Christus hin führt. Die Gläubigen bekennen mit dieser Bewegung die Ausrichtung ihres ganzen Lebens auf Christus hin. Da niemand der Gläubigen sein ganzes Leben restlos auf Gott ausgerichtet hat, wird zu Beginn ein Bußakt gebetet. Er ist Bitte um Vergebung, die immer die Bereitschaft zur Umkehr voraussetzt, nicht nur „in Gedanken und Worten“, sondern auch in „Werken“. Widerverheiratete können den Bußakt nicht in derselben Weise mitvollziehen wie andere Gläubige. Auch wenn eine persönliche Umkehr niemals ausgeschlossen ist, so ist doch ihre Lebens-Situation in einem bedeutungsvollen Punkt fast unumkehrbar geworden.

5) Nicht nur der bloße Empfang der Kommunion hat einen Wert, sondern auch die persönliche Einstellung dazu. Die individuelle Haltung bedingt die Wirksamkeit der Sakramente (opus operantis). Auch wenn man Gnade nicht messen kann, geht die Kirche von einem Mehr und einem Weniger aus. Daher hat die Kirche nicht nur die Aufgabe, die Sakramente auszuteilen, sondern auch, den Glauben daran zu fördern. Gerade in einer Situation, in der das Sakramenten-Verständnis flächendeckend brüchig geworden ist, muss darauf geachtet werden, die Dinge wieder klarer verständlich zu machen, nicht nur in Büchern, sondern auch im Leben der Gläubigen. Ein Austeilen der Kommunion an Wiederverheiratete wäre ein permanentes Zeugnis gegen die Echtheit und Beständigkeit des Ehesakramentes. Wir würden außerdem den jungen Paaren etwas von der Bedeutung des Ja-Wortes wegnehmen. Aus dem einfachen und beherzten „Ja“, das auszusprechen doch ein tiefes Bedürfnis der meisten Menschen ist, wird ein „Ja - mit Vorbehalt“.

6) Einige Theologen zeigen Bestrebungen, die Gültigkeit der Ehe an die persönliche Glaubens-Überzeugung der Ehegatten zu binden, um rückwirkend Annullierungen zu erleichtern. Tatsächlich haben wir durch die geringen Zugangsvoraussetzungen zum Ehesakrament eine Situation, in der viele katholische Ehepaare ihren Glauben kaum kennen und noch weniger praktizieren. Dies ist kritisch zu hinterfragen. Doch ein mentaler Gültigkeits-Vorbehalt würde unweigerlich die gesamte Sakramentenlehre affizieren. Die Zuverlässigkeit auch anderer Sakramente (opus operatum) wäre kaum noch vermittelbar. Könnte ich mich noch darauf verlassen, dass in der Eucharistiefeier wirklich die Wandlung geschieht, auch wenn ich den Priester und dessen Glaubenshaltung nicht genau kenne? Könnte ich bei einer Krankensalbung noch darauf vertrauen, dass mein sterbender Angehöriger die erlösende Gnade der sakramentalen Vergebung erfahren hat und in Frieden gehen darf?

7) Lockerungen von Reglungen hat es in den vergangenen Jahrzehnten schon reichlich gegeben. Ein kirchlicher Aufschwung wurde dadurch nicht herbeigeführt. In Deutschland wird z.B. für das Ehe-Sakrament, das doch mit der größten Lebensentscheidung der Partner zusammenhängt, nicht einmal mehr die volle Aufnahme in die Kirche durch die Firmung vorgeschrieben. Paare werden auch ohne angemessene Glaubenspraxis in der Ehevorbereitung ‚durchgewunken‘. Die allgemeinen Zulassungsbedingungen für die Eucharistie, wie z.B. die wenigstens jährliche Beichte werden von einem Großteil der Gläubigen in deutschen Pfarreien schon lange nicht mehr ernst genommen. Zeitgleich hat die Vermittlung des Glaubens in den Familien wie in den Pfarreien insgesamt, so meine Eindrücke aus der westlichen Welt, erheblich an Verbindlichkeit und prägender Kraft verloren. Daher stellt sich die Frage: Kann ein Weitergehen in Richtung Abbau von Verbindlichkeiten überhaupt eine Antwort auf die kirchlichen Fragen unserer Zeit sein?

8) Die öffentliche Wirksamkeit und der Nachdruck der Diskussion entstehen aus der Empfindung der Ausgrenzung. Diese Empfindung kommt aus einem über Jahrzehnte gepflegten falschen Verständnis der Eucharistie als eine gemeinschaftliche Mahlfeier. Wenn der Kommuniongang als ein gemeinschaftliches Ritual erlebt wird, erscheint das Nicht-Mitmachen-Dürfen als unfaire Benachteiligung. In Wirklichkeit aber ist die Heilige Messe vorrangig die Vergegenwärtigung des Kreuzes-Opfers Jesu Christi und seiner Auferstehung. Hier stellt sich die Frage, ob wir in der Gefahr stehen, einem bereits bestehenden theologischen Missverständnis Vorschub zu leisten. Sollten wir nicht vielmehr darauf hinweisen, dass der Kommuniongang eine jeweilige persönliche Entscheidung voraussetzt? Solidarität mit den Wiederverheirateten könnte folglich auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass mehr Gläubigen diese Entscheidung wieder ernst nehmen und zu gegebener Zeit auf den Kommunionempfang verzichten.

9) Der Protestantismus ist von dieser Diskussion nicht betroffen, da die Reformatoren gelehrt haben, die Ehe sei „ein weltlich Ding“. Somit bleibt v.a. die Orthodoxie ein Referenz-Punkt für die gestellte Frage. Die Kirchen des Ostens sehen, wie auch der Katholizismus, die Ehe von Getauften als ein Sakrament. Gleichzeitig erlauben sie die kirchliche Wiederheirat, was sie mit der „Oikonomia“, der pastoralen Nachsicht begründen. Dabei berufen sie sich auf die „Unzuchtsklausel“ im Matthäusevangelium (vgl. dazu G.L. Müller, Das Zeugnis für die Macht der Gnade, Die Tagespost, 15. Juni 2013, Nr. 72, SS. 6-8). Somit ist auch der Kommunionempfang für Wiederverheiratete möglich. Welche Folgen ergeben sich, wenn wir den Weg der Ostkirchen einschlagen? Es wäre vermutlich sehr aufschlussreich, aus den Erfahrungen der Orthodoxie zu lernen. Kann durch die kirchliche Legitimation einer Zweitehe neues Unrecht entstehen? Wie gestaltet sich z.B. das Leben eines Partners, der gar keine Trennung wollte und nun möglicherweise in seiner eigenen Kirchengemeinde die öffentliche Anerkennung einer neuen Verbindung miterlebt? Was geschieht, wenn auch die zweite Verbindung scheitert? Zumindest gibt es zu denken, wenn ein katholischer Bischof die Zweitehe bewirbt als ein „Geschenk des Himmels“ (vgl. domradio.de am 2.3.2014, Auszüge aus der Konsistoriums-Rede von Kardinal Walter Kasper).

10) Resümee: Anstatt Wiederverheiratete zur Kommunion zuzulassen, liegt es meines Erachtens viel näher, die Sakramenten-Katechese sowie die Praxis der Spendung zu erneuern. Die Sakramente in ihrer Gesamtheit sollten in der Verkündigung klar und vollständig dargestellt werden. Den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen sollte erklärt werden, dass die katholische Eheschließung als Grundlegung und Anfangspunkt eines katholischen Ehelebens gedacht ist. Die Praktizierung des gemeinsamen Gebetes, der Besuch des Sonntags-Gottesdienstes, die regelmäßige Beichte und die religiöse Fortbildung sind nicht in erster Linie Pflichtübungen, sondern Hilfen auf dem Weg durch die Zeit, der auf das Ziel des Ewigen Lebens ausgerichtet sein soll, und trotz Fehlern immer wieder zurückführen soll in die Gemeinschaft mit Gott und mit denen, die Christus nachfolgen. In dieser Gemeinschaft ist auch die Freundschaft der Eheleute mehr behütet. In einigen neuen geistlichen Gemeinschaften habe ich das miterlebt und bin sehr dankbar für diese Erfahrung.

Eine konsequentere Praxis der Ehe-Vorbereitung wäre ein Ansatz, um den Paaren ein Glaubens-Fundament für ihre Zukunft mitzugeben. Eine vertiefende Gemeinde-Katechese über die Bedeutung der Eucharistie könnte dazu führen, dass der Gang zur Kommunion vom selbstverständlichen Ritual zu einer jeweiligen Entscheidung wird. Dann wissen sich die Gottesdienstbesucher, die die Kommunion nicht empfangen können, in guter Gesellschaft. Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass diejenigen, die auf den Empfang der Kommunion verzichten um der Integrität des Sakramenten-Verständnisses willen, weniger von Gott empfangen. Einige Mitchristen sind mir bekannt, die diese Entscheidung für sich getroffen haben. Im Vorfeld mussten sie einen oft langen und schweren Weg gehe, auf dem sie falsche theologische Ansichten ablegten, ihre Beziehung zur katholischen Kirche überdachten und eine eucharistische Frömmigkeit ohne Kommunionempfang erlernten. Ihr Weg wird sicherlich immer ein besonders anspruchsvoller bleiben. Doch gerade die bewusste Entscheidung und das konsequente Handeln führt sie in eine tiefere kirchliche Gemeinschaft. Ein einfühlsamer und rücksichtsvoller Umgang, eine herzliche Aufnahme in die Gemeinde ist ihnen nicht nur zu wünschen, sondern wird doch überall gelebt.

Persönliches Nachwort:

„Die Liebe Christi drängt uns“ (2 Kor 5,14). Bestimmt würden wir alle gerne die Menschen, die in einen Konflikt mit der Kirche geraten sind, möglichst bald wieder in der vollen Gemeinschaft begrüßen. Doch das wohlmeinende Machen-Wollen birgt in dieser Angelegenheit die Gefahr, menschliches Handeln für wichtiger zu halten als das göttliche. In den Sakramenten macht Gott das Wichtigste, nicht wir. Das Verstehen der Sakramente zu behüten, erfordert an manchen Stellen die Bereitschaft, Konsequenzen zu ziehen und die Folgen mitzutragen. Auch dies ist ein demütiger Dienst an den Gemeinden, ist Wegbereitung für das Mensch gewordene, göttliche Wort „voll Gnade und Wahrheit“ (Joh 1,14).

Der Verfasser (Foto) ist derzeit Kaplan in der Dompfarrei St. Bartholomäus in Frankfurt a.M..



Foto Kaplan de Beyer (c) Thomas de Beyer


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Lesermeinungen

 Kretschi 25. April 2016 
 

Glaubensgewißheit und Kirchentreue

Lieber Thomas de Beyer, so gut ist es, sich dem Glaubensgewissen anzuschließen.
Und deshalb ist der von Ihnen vorgestellte Gedanke mir auch ein guter.
Möge die Widerstandskraft als katholischer Prophet doch Ihnen erhalten bleiben.Mit guten Wünschen auf das Fest der Kirche , das Pfingstfest hin, DK


0
 
 bellis 27. April 2015 

Hochzeitsmahl

Wer zum Hochzeitsmahl nicht in hochzeitlichem Gewand erscheint, wird hinausgeworfen. Das hochzeitliche Gewand ist die ohne schwere Sünde entstellte Seele.


4
 
 Kathole 27. April 2015 
 

"Empfindung der Ausgrenzung (..) kommt aus einem (..) falschen Verständnis der Eucharistie ...

... als eine gemeinschaftliche Mahlfeier."

Zu 8.): Die tendenziöse deutsche Falschübersetzung des Missale Paul VI. könnte, neben der Kirchensteuer, demnach mit ein Grund für das besonders starke Drängen aus dem deutschsprachigen Raum nach der Kommunion für die wvG sein. Ratzinger dazu:

»Es sollte von jetzt an nicht mehr möglich sein, einfach von der ‘Mahlgestalt’ der Eucharistie zu sprechen, deren Behauptung auf einem Mißverständnis des Gründungsvorgangs beruht und zu einem Mißverstehen des Sakraments überhaupt führt. Noch weniger darf man Eucharistie schlicht als ‘Mahl’ (und auch nicht einfach als ‘Opfermahl’) bezeichnen. Unter diesem Betracht ist dringend eine Revision der deutschen Übersetzung des Missales Pauls VI. zu wünschen, wo besonders in den Postcommunionen entgegen dem lateinischen Original das Wort ‘Mahl’ fast zur Regelbezeichnung der Eucharistie gemacht und damit ein sachlicher Widerspruch zum Urtext des Missales gegeben ist.« (J. Ratzinger, Das Fest des Glaubens)


5
 
 Kardiologe 27. April 2015 
 

Disposition

Eine Änderung steht nicht zur Verfügung, über das Gegebene kann die Kirche nicht nach Gutdünken verfahren.


8
 
 MONIKA! 27. April 2015 
 

Herr Kaplan Thomas de Beyer

herzlichen Dank für diese klaren und gut verständlichen Ausführungen, wirklich auf den Punkt gebracht!
Mögen unsere Bischöfe darüber beraten, was in Zukunft besser gemacht werden kann in Bezug auf Ehesakrament und Kommunionempfang.


11
 
 nurmut 27. April 2015 
 

Auf den Punkt gebracht und gut argumentiert

Besonders wichtig scheint mir die Reformierung der Praxis des Empfangs der Eucharistie.
Noch etwas müsste geklärt werden:
Was ist der Eucharistieempfang für die Gläubigen?
Ist es eine "Mahlgemeinschaft", ein Event?
Oder ist der Eucharistieempfang das höchste Gut, eine nicht mit dem Verstand fassbare Gnade, die innigste Vereinigung mit unserem Herrn und Gott Jesus Christus?
Was ist der Empfang der Eucharistie?
Wenn diese Frage "klar" beantwortet und kommuniziert ist, werden die Voraussetzungen für den Empfang der Eucharistie wahrscheinlich auch leichter erklärbar.


12
 
 Rolando 27. April 2015 
 

Die „Unzuchtsklausel“ im Matthäusevangelium

Bedeutete, das sich Heiden, die zum Glauben an Jesus kamen, und in Blutsverwandten Ehen lebten, (was damals bei den Heiden oft vorkam), trennen könnten, (mussten). Hingegen ist im Protestantismus die Unzucht und Untreue fast das Gleiche, es wird nur versucht, den Scheidungsgrund zu rechtfertigen. Alle Abspaltungen der röm.- kath. Kirche erlauben Wiederheirat, (Orthodoxe, Luther, Anglikaner) alle haben den Ehebruch im Programm, das kann nicht im Sinne Jesu sein, sonst wären seine Worte bezgl. Ehebruch bedeutungslos, jedoch es ist kein Wort Jesu bedeutungslos.


12
 
 Kostadinov 27. April 2015 

Waaaaaaaaaaaaas????????

Solche Ansichten gibt es in Frankfurt noch (oder wieder)????? Das macht ja fast Hoffnung…‎


15
 

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