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Kardinal Müller: Keine Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene

16. Juli 2014 in Aktuelles, 16 Lesermeinungen
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Präfekt der Glaubenskongregation ortet derzeit die Gefahr, "dass die Sakramente zu einem Zankapfel eines innerkirchlichen Macht- und Richtungskampfes zwischen Hardlinern und selbsternannten Flexiblen gemacht werden"


München (kath.net) Der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Gerhard Kardinal Müller, schließt eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion weiter aus. Dies teilte Müller der evangelischen Nachrichtenagentur epd mit. Der Präfekt beklagte im Vorfeld der Bischofssyonde dabei auch eine "Verengung der Diskussion auf die Frage der Zulassung zur Kommunion". Müller verwies auch auf die "prinzipielle Unauflöslichkeit" der Ehe. "Im Falle eines 'Scheiterns' bestehe die Möglichkeit einer 'Trennung von Tisch und Bett'“, dies entspreche „ein wenig einer zivilen Scheidung". Der Empfang der Hl. Eucharistie nach einer Wiederheirat sei aber ausgeschlossen, betonte der Präfekt. Dieser sei auch "kein einklagbares Recht". Müller ortet derzeit die Gefahr, "dass die Sakramente zu einem Zankapfel eines innerkirchlichen Macht- und Richtungskampfes zwischen Hardlinern und selbsternannten Flexiblen gemacht werden". Generell werde auch innerhalb der Kirche oft das Wesen der Ehe nicht mehr voll verstanden. Oft werde die Ehe lediglich als ein "auflösbarer Sozialvertrag" gesehen.


ROM DIREKT - Paul Badde - Interview mit Erzbischof Gerhard Ludwig Müller


Foto Kardinal Müller (c) Bistum Regensburg


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Lesermeinungen

  17. Juli 2014 
 

Kardinal Müller

Der Weg der Weltbischofssynode im kommenden Herbst ist mit dem Thema ,Ehe und Familie` schon vorgezeichnet.
Doch letztendlich wird Papst Franziskus nach den Anhörungen und Beratungen entscheiden.
Und jeder Christ ist ja auch für sein eigenes Leben verantwortlich. Da gibt es in den Entscheidungen oft ein Abwägen, ein Für und ein Wider.
Manche Wege sind da oft verschlungene Pfade, doch jeder Mensch, ob jetzt allein lebend, mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Ehe und einer Familie, alle suchen doch irgendwie etwas vom Glück.
Ein gelingenes Leben (ob es jetzt so richtig auch gut war) zeigt sich zumeist am Ende eines Lebens.
Doch wenn wir als Christen immer versuchen eine Bezeihung zu Gott zu bekommen und zu haben, dann zeigen sich doch auch Horizonte, die Gott in unser eigenes Leben einbeziehen wollen.
Es gilt jetzt da nichts abzuwürgen, sondern das Vertrauen mehr auf Gott zu
setzen und ihm folgen zu wollen.
H. Kraft


2
 
 Aredhel 17. Juli 2014 

Hach, Kardinal Müller...

...Sie schaffen es immer wieder, mir zwischen all den miesen Neuigkeiten und Weichspülstatements, die einem den ganzen Tag um die Ohren fliegen, ein entspanntes Lächeln ins Gesicht zu zaubern :)


3
 
 wolfgang_ 16. Juli 2014 

@Teetasse

Danke für die Antwort mit Quellenangabe.


1
 
 zwergchrist 16. Juli 2014 
 

super

Mein "Danke" an den Kurienkardinal ist doppelt dick unterstrichen. Ein klares Wort zur rechten Zeit, Herr Kardinal, vielleicht um der Klarheit willen gleich noch ein kurzes apostolisches Schreiben anschließen!


6
 
  16. Juli 2014 
 

@ Wolfgang: Ich hab jetzt nochmal nachgelesen

Es gilt jeweils das Recht der Konfession, der die Eheleute angehören, wenn sie Christen sind, d.h. bei evangelischen Christen reicht die zivile Trauung, bei orthodoxen ist ein Priester erforderlich. Wie das bei den Methodisten ist, weiß ich nicht, aber Sie haben anscheinend nach den Vorschriften der Methodisten geheiratet und damit ist die Ehe gültig. Wenn beide Christen sind und die Ehe ist nach der jeweiligen Konfession gültig, ist die Ehe sakramental. Also haben Sie eine sakramentale Ehe (Voraussetzung natürlich, sie wurde gültig geschlossen und vollzogen)

Bei Ehen zwischen Katholiken und Evangelischen ist es aber so, dass der katholische Partner an die Regeln der katholischen Kirche gebunden ist, damit die Ehe gültig ist. Und das ist nunmal der katholische Priester.

Aus dem Buch "Wiederverheiratet? Geschieden? Mit der Kirche?" (Offizialat Münster):
"Die Grundregel lautet: Wer katholisch ist, muss seine Ehe vor dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen schließen. Die Grundregel


1
 
  16. Juli 2014 
 

@ Wolfgang: Ich hab jetzt nochmal nachgelesen.


0
 
  16. Juli 2014 
 

@ Doda: Ja, genau das war auch mein Gedanke!

Aber: stattdessen redete der Mann der Frau Schuldgefühle ein und sagte die 8 Jahre lang, es sei Sünde, was sie da machten, sein Arbeitgeber dürfe das auf keinen Fall erfahren. Auf den Gedanken, dass die Gültigkeit der Ehe geprüft werden müsste, ist er kein einziges Mal gekommen. Wie sie mir ihre Geschichte erzählte, habe ich sofort damit reagiert, sie soll sich doch bitte ans Offizialat wenden und erstmal ihre Verhältnisse klären. Sie ging nachdem ich ihr das gesagt hatte, dann zu einem sehr konservativen Priester, der sagte ihr dann endlich mal das gleiche. Dann ging sie zur evangl. Kirche wo sie gesegnet wurden. Ergebnis: Nur Segnung, kein Ehesakrament! Beim Offizialat sagten sie ihr das gleiche!

Die Frau ist seitdem so erleichtert, weil sie endlich Klarheit über ihre Verhältnisse hat und weiß, dass sie niemals ein Ehesakrament eingegangen ist. Sie hat zu mir gesagt, es sei eine riesen Befreiung!

Ich finde es extrem ärgerlich, dass das nicht geklärt wurde, als sie konvertierte


3
 
 doda 16. Juli 2014 

"Sie führte 8 Jahre eine Beziehung nach ihrer zivilen Ehe mit eine Mann, der bei der Caritas arbeitete und die Beziehung deshalb geheimhalten musste, weil sie doch geschieden ist."
War das Geheimhalten der Beziehung wirklich das, was er authentischerweise tun 'musste'?
Ich denke, wenn katholisch, musste er die Frau bitten, ihre Situation von Seiten der Kirche klären zu lassen und die Beziehung gegebenenfalls lösen.
Diese Klärung bleibt sehr oft aus, obwohl schon ein Telefonat mit dem Ordinariat Klärung schaffen kann.
Auch hier ist es gut, mit Betroffenen zu sprechen.


4
 
  16. Juli 2014 
 

an dieser Stelle möchte ich noch eine Geschichte erzählen:

Ich hab vor kurzem eine Frau kennengelernt, die zählte sich seit 15 Jahren als zu den Geschiedenen und nun von der Kirche zur Keuschheit verpflichteten und war darüber sehr unzufrieden. Sie führte 8 Jahre eine Beziehung nach ihrer zivilen Ehe mit eine Mann, der bei der Caritas arbeitete und die Beziehung deshalb geheimhalten musste, weil sie doch geschieden ist. Seit 15 Jahren quälte sich diese Frau mit Schuldgefühlen.
Als sie damals geheiratet hat, war sie noch evangelisch und ist erst nach der Scheidung katholisch geworden. Darauf sind wir erst gekommen, als ich die Anullierungsgründe mit ihr durchgesprochen haben. Es gab damals keine Trauung, kein Ehesakrament, sondern nur eine Segnung durch einen evangl. Pfarrer, obwohl ihr Mann katholisch war. Sie hat das mittlerweile auch nochmal nachprüfen lassen, es kam kein Ehesakrament zustande.

Damit ist die Frau nie ein Ehesakrament eingegangen und wusste es gar nicht! Und bei den Konvertierungskurs kam das überhaupt nicht zur Sprache!


7
 
  16. Juli 2014 
 

Danke Kardinal Müller, danke!

Kann ich nur immer wieder sagen. Genau diese Klarheit ist es, was die Menschen brauchen und nicht diese ewigen Verwirrungsspielchen.


9
 
  16. Juli 2014 
 

Diese Personen dürfen auch alle nicht zur Kommunion gehen:

- nur zivil verheiratete Katholiken
- Paare, die nur zusammenleben
- Katholiken, die zivil geschieden sind, und dann eine sexuelle Beziehung mit jemand anders haben, mit jemand anders in sexueller Beziehung zusammenleben.
- Katholiken, die eine uneheliche sexuelle Beziehung vor oder neben einer sakramentalen Ehe haben
- Personen mit mehreren sexuellen Beziehungen nebeneinander

Über die müsste dann ja auch noch diskutiert werden!

Das wichtigste ist aber: Es muss immer wieder erklärt werden, dass die katholische Ehe etwas anderes ist als die zivile Ehe und dass eine zivile Scheidung einer "Trennung von Tisch und Bett", bzw. "Trennung bei bleibenden Eheband" entspricht.
All das wird immer un immer wieder zu wenig erklärt.

Das müsste den Brautleuten schon vorher gesagt werden so festgehalten werden, z.B. im Brautgespräch beim Punkt Unauflöslichkeit so festgehalten werden.


11
 
 gebsy 16. Juli 2014 

Selbstschutz für

die Betroffenen ist das Gebot der Stunde; denn mit jeder sakrilegischen Handlung (Essen des Gerichtes) wird die Umkehrfähigkeit geschwächt ...
http://www.kathtube.com/player.php?id=12277


5
 
 Waldi 16. Juli 2014 
 

Sowohl der gesamte Klerus,

als auch die Gesamtheit der Katholiken, müssen sich endlich bewusst werden, dass es keinen von Außen gegen die katholische Kirche gerichteten Kampf gibt, der so heftig und erbarmungslos gegen die Mutter Kirche geführt wird, wie die innerkirchlich ausgetragenen Grabenkämpfe! Sogar in den kleinsten Pfarrgemeinden ist dieses Gift der Verwüstung, des Unfriedens und der geistigen Zersetzung deutlich spürbar! Menschliche Anstrengungen können da nichts mehr ausrichten. Alle Versuche diesen Verfall aufzuhalten, sind bisher gescheitert!


14
 
 Stefan Fleischer 16. Juli 2014 

@AlbinoL

Vielleicht liege ich falsch. Aber meines Erachtens ist dieses Ungerechtigkeitsgefühl einfach eigeredet. Die Lage dieser Personen scheint mir durch die Reformbewegungen innerhalb unserer Kirche instrumentalisiert zu werden. Man missbraucht diese Frage, um dem eigenen Eucharistieverständnis (reines, symbolhaftes Mahl) und der Leugnung des Opfercharakters der Heiligen Messe zum Durchbruch zu verhelfen.


26
 
 AlbinoL 16. Juli 2014 

Vielleicht liegt das Problem im Dauer eucharistieempfang

in unseren Kirchen.
Man sollte vielleicht wieder mehr darauf achten und den automatismus abschaffen.
Daher kommt dieses Ungerechtigkeitgefühl vieler zivil wiederverheirateten


13
 
 reconquista 16. Juli 2014 
 

Bravo

Ich staune immer wieder über die Aussagen von Kardinal Müller. Der Mann traut sich etwas, hat Rückgrat und steht auch zu unbequemen Glaubenswahrheiten. Ich hoffe, dass der hl Geist so leitet, dass sich diese Meinung bei der Synode durchsetzt. Ich bin froh, dass die Kirche Männer wie Kardinal Müller hat. Das gibt Hoffnung für die Zukunft.


18
 

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