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Beschwerde beim Deutschen Presserat durch Bistum Münster und Orden

15. April 2014 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Clemensschwestern und Bistum Münster begründen ihre Beschwerde: Die "Zeit" hatte nicht sorgfältig recherchiert – Die Öffentlichkeit wurde nicht wahrhaftig unterrichtet


Münster (kath.net/pbm) Die Clemensschwestern in Münster und das Bistum Münster haben am 14. April beim Deutschen Presserat Beschwerde gegen einen Artikel eingelegt, der am vergangenen Donnerstag in der „Zeit“ erschienen war. In dem Artikel war über den Konflikt zwischen dem Orden und der ehemaligen Ordens-Schwester Paula Kösser, die viele Jahre für den Orden in Ruanda gewirkt hatte, berichtetet worden. vgl. den kath.net-Artikel „Bistum weist Bericht über Ordensfrau in Ruanda zurück“.

In der Beschwerde an den Deutschen Presserat, über die auch die Autorin des Artikels, Andrea Jeska, und der Chefredakteur der ZEIT, Giovanni di Lorenzo, informiert wurden, betonen Orden und Bistum: „Die Recherche zu diesem Artikel lässt jede Wahrnehmung einer journalistischen Sorgfaltspflicht vermissen. Die Autorin lässt zudem jede journalistische Distanz vermissen und macht sich völlig die Perspektive von Schwester Milgitha, Paula Kösser, zu eigen. Eine wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit – oberstes Gebot der Presse – findet nicht statt.“


Das Bistum und der Orden kritisieren, dass das Ergebnis der „Recherche“ offensichtlich schon festgestanden habe, als sich die Autorin auch an den Orden ins Münster wandte. Der Artikel stütze sich nahezu ausschließlich auf Aussagen von Schwester Milgitha/Paula Kösser. Wer ansonsten die Quellen für Aussagen seien, werde nicht deutlich.

„Warum hat Frau Jeska nicht bei anderen nachgefragt, die den Konflikt sicher auch beurteilen können, da sie ihn vor Ort miterlebt haben: beim Gesundheitsministerium in Kigali, bei ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten von Schwester Milgitha/Paula Kösser, bei der Polizei vor Ort, bei den indischen Schwestern, die das Zentrum nun übernommen haben?“, heißt es in der Beschwerde.

Das Ergebnis der mangelhaften Recherche schade dem Bild der Clemensschwestern und dem des Bischofs von Münster massiv. Die Autorin nehme nicht wahr, dass die Wirklichkeit viel differenzierter ist, als sie sie darstelle. Zudem verletze sie mit einigen Formulierungen auch die Würde und das Ansehen der Clemensschwestern in Deutschland.

Wenn die Autorin sogar implizit einen Zusammenhang herstelle zwischen einem möglichen Wissen von Schwester Milgitha/Paula Kösser über den Völkermord in Ruanda und ihrem eigenen Konflikt mit dem Orden, dann sei das eine Unterstellung „ohne auch nur den Ansatz eines Belegs“, die nicht hinnehmbar sei.

Die Beschwerde wird nun vom Deutschen Presserat geprüft werden. Der Deutsche Presserat legt mit seinem Pressekodex Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens fest. So soll die Wahrung der journalistischen Berufsethik sichergestellt werden. Sanktionsmöglichkeiten sind etwa die Missbilligung oder die öffentliche Rüge (mit der Verpflichtung zum Abdruck).


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