![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Schönborn nennt das belgische Kindereuthanasiegesetz 'ungeheuerlich'21. Februar 2014 in Aktuelles, 16 Lesermeinungen Kardinal argumentiert in "Heute"-Kolumne mit persönlicher berührender Erfahrung im St. Anna Kinderspital gegen aktive Sterbehilfe an Kindern Wien (kath.net/KAP) Eine sehr persönliche Erfahrung hat Christoph Kardinal Schönborn (Foto) am Freitag ins Treffen geführt, um seine Ablehnung des "ungeheuerlichen" belgischen Euthanasiegesetzes zu unterstreichen, das auch Minderjährige im Visier hat. "Nie werde ich den zwölfjährigen Buben im St. Anna Kinderspital vergessen, der schon sechs Jahre gegen den Krebs gekämpft hatte und nun im Endstadium seiner Krankheit war. Unter Tränen sagte er zu mir: 'Ich will leben!'", berichtete der Wiener Erzbischof in seiner wöchentlichen Kolumne in der Gratiszeitung "Heute". Der Bub sei von seiner Mutter, der Seelsorgerin und den Krankenschwestern Liebevoll begleitet worden und bald nach Schönborns Besuch gestorben. "Sterben wollte er nicht. Er wollte leben", so der Kardinal. Er verwies auch auf die Münchner Kinderärztin Monika Führer, die schon mehr als 400 sterbende Kinder begleitet und nach eigener Aussage noch nie erlebt habe, "dass ein Jugendlicher nach aktiver Sterbehilfe gefragt hat". Die heutige Palliativmedizin könne körperliche Schmerzen weitestgehend vermindern, schrieb Kardinal Schönborn. Und der seelische Schmerz über ein sterbendes Kind könne durch eine Todesspritze des Arztes nicht genommen werden, sondern erfordere liebevolle Begleitung. "Wir alle können dazu beitragen, indem wir Eltern, Kindern und Geschwistern in dieser Situation nahe sind", appellierte Schönborn. Eine "wirklich menschliche Gesellschaft" gehe anders mit Krankheit, Leid und Tod um, als es das belgische Gesetz vorsieht. Die kürzlich vom belgischen Parlament verabschiedete Regelung erlaubt, dass nicht nur Erwachsene sich auf Verlangen vom Arzt töten lassen können, sondern sogar Kinder. Viele Ärzte sprachen sich entschieden gegen dieses Gesetz aus, wies der Kardinal hin. Der Arzt habe "nicht den Auftrag zu töten, sondern zu heilen und den Unheilbaren die Schmerzen zu lindern, damit sie im Sterben gut begleitet sind". Es besteht noch eine einzige Chance, das Gesetz zu verhindern, bitte unterzeichnen auch SIE die Petition an den belgischen König Philippe, seine Unterschrift unter das belgische Gesetz zu verweigern: CitizenGo: Petition an den König der Belgier, das Kindereuthanasiegesetz nicht zu unterschreiben Plea from a child to a King : Stop Child Euthanasia - Herzkrank geboren, doch gerettet, bittet Jessica den belgischen König wegen des Euthanasiegesetzes Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSterbehilfe
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |