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Würzburg: Augustiner bleiben bei 'Krankenkommunion für alle'

28. Oktober 2013 in Deutschland, 31 Lesermeinungen
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Trotz Kritik wollen die Augustiner in Würzburg daran festhalten, dass alle Gläubigen die Eucharistie für Kranke mit nach Hause nehmen dürfen. Kritikern wird Engstirnigkeit und legalistisches Denken vorgeworfen.


Würzburg (kath.net/jg)
Die Augustiner Würzburg wollen an ihrer Regelung zur Krankenkommunion festhalten. In ihrem Mitteilungsblatt Nimm und lies haben sie alle Besucher der Augustinerkirche eingeladen, die Kommunion für Kranke in beliebiger Anzahl nach Hause mit zu nehmen. Das steht im Gegensatz zu geltenden kirchenrechtlichen Vorschriften. Kath.net hat berichtet.

Auf ihrer Internetseite haben sich die Augustiner nun mit der Kritik zu dieser Regelung Stellung auseinander gesetzt. Mit der getroffenen Regelung habe man niemand „auf die Palme“ bringen wollen, „aber manche von ihnen fanden uns wieder einmal bei ihrer Suche, wen sie heute durch ihr engstirniges Dorf treiben dürfen“, schreibt Br. Peter Reinl wörtlich.

Den Kritikern wird weiters Unverständnis und ein legalistisches Denken vorgeworfen. Die Ausgabe der Krankenkommunion an alle solle „die Verbundenheit mit alten und kranken Menschen deutlich machen, die ja noch immer Teil unserer Gemeinde sind“. Kritikern wird vorgeworfen, sie „scheinen dies nicht verstehen zu wollen“, es sei ihnen „weniger wert als ein legalistischer Umgang mit dem Gesetz“.


In der Folge bestätigt Reinl die Regelung. In einem Punkt gibt es doch eine „Präzisierung“. Die Krankenkommunion soll nicht völlig unkontrolliert an jedermann ausgegeben werden. Wen die Augustiner noch nicht kennen, wird im Vorfeld um ein Gespräch gebeten.

Eine Anfrage beim Würzburger Diözesanbischof Friedhelm Hofmann blieb bis jetzt ohne Reaktion.


Dazu ein kurzer Kommentar von Johannes Graf:

1) Die Augustiner leugnen gar nicht, dass sie sich mit ihrer Regelung zur Krankenkommunion im Widerspruch zum herrschenden Kirchenrecht befinden. Sie setzen sich ohne große Bedenken darüber hinweg und interpretieren das Festhalten an geltenden Vorschriften als „engstirnig“ und „legalistischen Umgang mit dem Gesetz“.

Immerhin haben die Augustiner die völlig unkontrollierte Ausgabe der Eucharistie korrigiert. Wer ihnen nicht bereits gut bekannt ist, soll zu einem Gespräch gebeten werden. Dieses ersetzt zwar nicht die Beauftragung zum Kommunionspender, könnte aber die Hemmschwelle für Missbrauchsfälle vielleicht ein wenig anheben.

2) Selbst wenn die Absicht gut ist – was im vorliegenden Fall nicht in Abrede gestellt werden soll – ist diese Vorgehensweise doch in Frage zu stellen. Wo kommen wir hin, wenn sich jeder nach eigenem Gutdünken über geltende Regeln hinwegsetzt, sei es auch aus noch so noblen Beweggründen?

3) Die Bestimmungen der Ausgabe der heiligen Kommunion wurden deshalb erlassen, um Missbrauch zu verhindern. Das wiegt hier besonders schwer, da Christus in der Eucharistie real gegenwärtig ist. Ist das den Augustinern egal?

4) Die Vorgehensweise der Augustiner ergibt allerdings dann Sinn, wenn die Kommunion nur als gemeinsames Mahl gesehen wird, an dem selbstverständlich auch die Alten und Kranken teilnehmen sollen, und nicht als der Leib Christi, der besonderen Respekt und Aufmerksamkeit verdient. Diese Vermutung liegt jedenfalls nahe.

Kontakt Bischof Hofmann


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