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EU-Bischöfe: EU nicht für Abtreibungsfragen zuständig

23. Oktober 2013 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Kommission der Bischofskonferenzen: "Estrela"-Bericht führt Bürger hinsichtlich der Kompetenzen der EU in die Irre


Brüssel (kath.net/KAP) Die Europäische Union besitzt für das Thema Abtreibung in ihren Mitgliedsstaaten keine Kompetenz und darf ihre Bürger dahingehend auch nicht irreführen. Darauf hat die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft COMECE am Dienstag in einer Aussendung hingewiesen. Anlass für die Äußerung ist eine Abstimmung am Dienstag im Europäischen Parlament über einen Bericht über "Sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte", der auch das Thema Abtreibung beinhaltet.

Wie die COMECE erinnert, sind allein die EU-Mitgliedsstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik und für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung verantwortlich, wie dies aus Artikel 168 hervorgeht. Die Verwaltung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung sowie die Zuweisung der dafür bereitgestellten Mittel obliege demnach den einzelnen Staaten.


In vielen EU-Mitgliedsstaaten sei Abtreibung illegal, wobei dieses gesetzliche Verbot besonders in Hinblick auf die Menschenwürde und aus der Überzeugung des absoluten Rechtes auf Leben entspringe. "Die Europäische Union muss dies respektieren und darf es nicht durch Entscheidungen, die nicht in ihren Kompetenzbereich fallen, zu unterlaufen versuchen", fordern die EU-Bischöfe.

Kirche warnt vor Entschlussfassung

Das EU-Parlament wollte am Dienstagmittag über einen von der portugiesischen Abgeordneten Edite Estrela initiierten Bericht abstimmen, der sich u.a. für die europaweite Legalisierung von Abtreibung ausspricht, diese in den Bereich der Gesundheitsversorgnung einordnet und den EU-Mitgliedsstaaten als Grundrecht empfiehlt.

Dem widerspricht ein Alternativvorschlag konservativer Abgeordneter: Abtreibung sei in keinem völkerrechtlich bindenden Vertrag erwähnt, heißt es hier. Der Europäische Gerichtshof habe vielmehr festgestellt, dass menschliche Embryonen zu schützen seien. Nicht eingeschränkt werden dürfe die Gewissensfreiheit von medizinischem Personal, zudem dürfe niemand gezwungen werden, eine Abtreibung vorzunehmen oder eine Vorgangsweise "zuzulassen, zu unterstützen oder sich aufdrängen zu lassen, die den Tod eines menschlichen Fötus oder Embryos verursachen könnte".

Scharfe Kritik gegenüber dem geplanten Entschluss hatten neben der COMECE im Vorfeld auch mehrere nationale kirchliche Organisationen geäußert. In Österreich bezeichnete etwa die Aktion Leben die Forderungen als "inakzeptabel", zumal sie gegen geltende nationale und Grundrechte verstoßen würden, die besondere Situation des Schwangerschaftskonfliktes missachteten und bedenklichen Gesellschaftstendenzen Vorschub leisteten. Der Katholische Familienverband Österreich bezeichnete den Entschließungsantrag als "demokratiepolitisch bedenklich" und als "Provokation", besonders angesichts der noch laufenden EU-Bürgerinitiative "One of us" und ihren bereits 1,3 Millionen Unterstützern.

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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