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Die Kardinäle – Kleriker der Ewigen Stadt

11. März 2013 in Chronik, 1 Lesermeinung
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In diesen Tagen feiern viele Kardinäle in ihren römischen Diakonien und Titelkirchen Gottesdienste. Von Ulrich Nersinger


Rom (kath.net) Da die Kirche in Rom in den ersten Jahrhunderten ihres Bestehens immer wieder Verfolgungen ausgesetzt war, mussten sich die Christen zu ihren Gottesdiensten in Privathäusern einfinden. Manche dieser Häuser wurden schon im dritten Jahrhundert den Gemeinden von reichen Christen ausschließlich zum Gottesdienst zur Verfügung gestellt. Diesen Häusern gab man die Bezeichnung „tituli – Titel“. Manche der Tituli verwiesen auf den ursprünglichen Besitzer, andere trugen schon früh den Namen eines Heiligen. In jedem der Titel „befand sich ein geräumiger Saal für die Zusammenkünfte, bei denen das eucharistische Opfer gefeiert wurde; daneben gab es aber auch Wohnräume für die Priester und die verschiedenen Kirchendiener, die den Dienst in dem zu dem Titel gehörigen Gebiet, später Pfarrei genannt, zu versehen hatten“ (Petrus Canisius J. van Lierde, Das Kardinalskollegium, Aschaffenburg 1965). Vom 6. Jahrhundert an wurde der geistliche Vorsteher eines Titulus „Kardinalpriester“ genannt.

Schon in den Anfangszeiten der Kirche von Rom gab es Diakone, die dem Papst zur Seite standen. Schon bald erhielten diese Verantwortung für die Verwaltung des kirchlichen Besitzes, u. a. waren sie auch mit der Gewährung von Almosen betraut. Unter Papst Fabian (236-250) wurden ihnen weitreichende Aufgaben in den vierzehn Regionen der Ewigen Stadt zugeteilt. Der Kirchenhistoriker Pietro Amato Frutaz sieht den Ursprung der Kardinaldiakonien jedoch nicht in diesen alten römischen Verwaltungsbezirken, sondern in Einrichtungen, die in Ägypten entstanden waren und zwar in den mit Klöstern verbunden Almosenstätten. Ein im 20. Jahrhundert aufgefundener ägyptischer Papyrus erbrachte den Nachweis, daß es neben diesen monastischen Diakonien entsprechende Diözesandiakonien gab. Von Ägypten aus kamen die Diakonien über Palästina und Konstantinopel nach Italien. In Rom wurden diese die Zentren der sozialen Fürsorge des Papstes; „zu den leitenden Persönlichkeiten einer römischen Diakonie gehörten der Pater Diaconiae, dessen Befugnisse denen eines römischen Paterfamilias entsprachen, ein Dispensator oder Vorsteher der Verwaltung und mehrere Diener, die Diaconitae genannt wurden – die Letzteren gehörten meist dem Mönchsstand an und hatten die Aufgabe, die Armen aufzunehmen, ihnen behilflich zu sein und sie jeden Donnerstag in einer Prozession unter Psalmengesang zum Bade zu führen“ (Petrus Canisius J. van Lierde). In der Mitte des 8. Jahrhunderts spricht Papst Zacharias (741-752) von den Kardinaldiakonen der Stadt Rom. Vom 9. Jahrhundert an begann die Arbeit der Diakonien zu erlahmen, so dass man bis zum 11. Jahrhundert nichts mehr Wesentliches von ihnen erfährt.


Kardinalbischöfe wurden unter dieser Bezeichnung erstmals zu Beginn des 9. Jahrhunderts erwähnt. Diese Bischöfe aus der unmittelbaren Umgebung der Stadt Rom waren eingesetzt worden, „als die Entwicklung der Kirche den Papst gezwungen hatte, Gehilfen zu wählen, die sein apostolisches Amt bei den Gläubigen der Nachbarbistümer ausüben sollten“ (Petrus Canisius J. van Lierde). Der Ursprung der suburbikarischen Bistümer lässt sich bis ins 5. Jahrhundert hinein verfolgen. Viele suburbikarische Bistümer, Titelkirchen und Diakonien erlebten in den vergangenen Jahrhunderten eine wechselvolle Geschichte. Manche bestanden nur für eine kurze Zeitspanne, andere erloschen, weil sie zerstört wurden oder zerfielen, einige wurden aufgehoben, später jedoch neubegründet oder deren Titel auf andere Kirchen übertragen. In den letzten Jahrzehnten wuchs die Zahl der Titelkirchen und Diakonien in beträchtlichem Maße. Die Erweiterung des Kardinalskollegiums seit dem Pontifikat Johannes’ XXIII. (1958-1963) hatte dies bedingt. So erfuhren und erfahren nun auch viele junge Kirchen der Ewigen Stadt diese hohe Auszeichnung.

Das kirchliche Gesetzbuch von 1917 gestand den Kardinälen in ihren Titelkirchen bzw. Diakonien die Rechte von Ortsordinarien zu, jedoch ohne Jurisdiktion über die Gläubigen. Ein Kardinalpriester durfte in seiner Titelkirche Pontifikalhandlungen vornehmen und sich des Thrones und des Baldachins bedienen; ein Kardinaldiakon in seiner Diakonie Gottesdienste mit Pontifikalassistenz feiern. Der Großteil der liturgischen Vorrechte wurde dann durch die nachkonziliaren Reformen hinfällig. Dem Canon 357 des „Codex Iuris Canonici“ von 1983 gemäß sollen die Kardinäle „das Wohl dieser Kirchen mit Rat und Schirmherrschaft fördern“; er bekräftigt aber die Aussage des alten Codex, daß sie keinerlei Leitungsgewalt über diese Gotteshäuser besitzen und schärft den Kardinälen ein, „sich in keiner Weise in die Angelegenheiten einzumischen, die sich auf deren Vermögensverwaltung, Disziplin oder kirchlichen Dienst beziehen“.

Nach der Kreierung in einem Konsistorium wird sich ein neuernannter Kardinal erkundigen, wie er seine Titelkirche oder Diakonie unterstützen kann. Purpurträgern aus reichen Ländern werden oft Gotteshäuser anvertraut, die dringend einer Renovierung bedürfen, oder die sich in den ärmeren römischen Stadtvierteln befinden und deren Gemeinden für jede ideelle und materielle Unterstützung dankbar sind. Immer schon haben sich die meisten der Kardinäle verpflichtet gefühlt, ihren römischen Gemeinden die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen; viele Gedenktafeln und Inschriften bezeugen diese Verbundenheit eines Kardinals mit „seiner“ Titelkirche oder Diakonie


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