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,Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe’ in Bremen und Niedersachsen

19. Oktober 2005 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Es betrifft Ehen, in denen ein Partner der katholischen Kirche und der andere keiner Glaubensgemeinschaft angehört.


Osnabrück (www.kath.net) Ein „Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“ wird die katholische Kirche in Niedersachsen und Bremen zum 1. Januar 2006 einführen. Das gab das Bistum Osnabrück in einer Pressemitteilung bekannt. Dies helfe der Kirche, ihr Engagement auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufrecht zu erhalten, sagte Prälat Felix Bernard, Leiter des Katholischen Büros Niedersachsen, letzten Freitag in Hannover im Namen der Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie des Offizialatsbezirks Oldenburg, die auf dem Gebiet von Niedersachsen und Bremen liegen.

Das „Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“ sei eine „besondere Art der Kirchensteuer“, heißt es in der Mitteilung. Sie betrifft Ehen, in denen einer der Partner der katholischen Kirche angehört und der andere Partner keiner Glaubensgemeinschaft angehört, weil er nicht getauft oder später aus der Kirche ausgetreten ist, oder aber zu einer anderen Glaubensgemeinschaft gehört, die keine Kirchensteuer über die staatliche Finanzverwaltung erhebt. „Konfessionsverschiedene Ehen“ (katholisch/evangelisch) sind vom Besonderen Kirchgeld nicht betroffen, denn beide Partner gehören einer steuererhebenden Kirche an.

Anknüpfungsgrundlage für das Besondere Kirchgeld ist der so genannte „Lebensführungsaufwand“. Das ist jener Teil des gemeinsam zu versteuernden Einkommens, der jedem Ehepartner zur Deckung der persönlichen Aufwendungen zusteht. Dazu gehören auch Beiträge zur jeweiligen Religionsgemeinschaft. Bemessungsgrundlage ist das gemeinsam zu versteuernde Einkommen.

Die von dem katholischen Ehepartner gegebenenfalls bereits gezahlte Kirchensteuer wird auf das Kirchgeld vollständig angerechnet. Ehepaare, deren gemeinsam zu versteuerndes Einkommen unter 30.000 Euro pro Jahr liegt, zahlen kein Besonderes Kirchgeld.

Das Besondere Kirchgeld wird erstmals im Jahr 2006 im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung erhoben. Das „Besondere Kirchgeld“ wird bereits in mehreren Bistümern eingehoben, nämlich in Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Görlitz, Limburg, Magdeburg, Mainz, Hamburg und Trier. Auch die evangelische Kirche macht dieses Besondere Kirchgeld geltend.

Die Kirche könne es sich nicht mehr leisten, auf das ihr zustehende Kirchgeld zu verzichten, sagte Prälat Bernard: „Die katholische Kirche begleitet Menschen auf ihrem Lebensweg, stützt sie in schwierigen Lebenslagen und übernimmt Aufgaben der Wohlfahrtspflege“, erklärte Bernard. „Dafür braucht die Kirche eine verlässliche Finanzierung.“ In Zeiten zurückgehender Kirchensteuern müssten die Bistümer daher alle Kirchensteuerquellen nutzen, die ihnen nach dem Kirchensteuerrahmengesetz zustehen. „Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber jenen, die bislang schon Kirchensteuern zahlten.“



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