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| ![]() Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburtvor 2 Stunden in Prolife, 2 Lesermeinungen Die neue Bestimmung ändert zwar nicht die derzeit geltende Frist von 24 Schwangerschaftswochen, innerhalb derer Abtreibungen grundsätzlich erlaubt sind. Sie entkriminalisiert Frauen, die – etwa mit Abtreibungspillen – selbst Abtreibungen durchführen. London (kath.net/LifeNews/jg) Der Auslöser ist Clause 208 des Crime and Policing Bill. Dieser Paragraph wurde bereits im Sommer 2025 von Abgeordneten im Unterhaus („House of Commons“) in das eigentlich nicht verwandte Gesetzesvorhaben eingefügt – nach nur 46 Minuten Debatte. Die Klausel ändert nicht die bestehende 24-Wochen-Frist, bis zu der Abtreibungen in England und Wales grundsätzlich erlaubt sind. Sie entkriminalisiert jedoch Abtreibungen, die eine Frau an sich selbst vornimmt (self-induced abortion), und zwar zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft, also auch nach der 24. Woche bis unmittelbar vor oder während der Geburt. Bisher gilt: Wer eine Abtreibung außerhalb der gesetzlichen Regelungen durchführt oder veranlasst, macht sich strafbar. Frauen selbst konnten zwar in Einzelfällen bereits verfolgt werden, doch die neue Regelung nimmt Frauen explizit von jeglicher Strafverfolgung aus, wenn sie die Abtreibung selbst herbeiführen – auch bei gesunden Föten und ohne medizinische Indikation. Zwei zentrale Änderungsanträge („Amendments“) wurden vorgelegt, um die Klausel zu stoppen oder abzumildern: Amendment 424: Dieser Antrag wollte Clause 208 komplett streichen. Er wurde mit 185 zu 148 Stimmen abgelehnt. Amendment 425: Dieser Antrag wollte die verpflichtende persönliche ärztliche Beratung vor der Verschreibung von Abtreibungspillen („pills by post“) wieder einführen. Der Antrag wurde mit 191 zu 119 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt Clause 208 im Gesetzestext erhalten. Das House of Lords hat die vom Unterhaus beschlossene Entkriminalisierung im Wesentlichen bestätigt. Gegner – darunter pro-life-Organisationen wie Right to Life UK und die Society fort he Protection of Unborn Children (SPUC), aber auch einige pro-choice-Peers und Bischöfe der anglikanischen Kirche von England – warnen vor gravierenden Folgen: Es entfalle jede strafrechtliche Abschreckung bei selbst herbeigeführten Spätabtreibungen. Gesunde Föten könnten bis zur Geburt aus beliebigen Gründen, einschließlich Geschlechtsselektion, abgetrieben werden, ohne dass die Frau strafrechtlich belangt werden kann. Die Kombination mit dem seit der Pandemie dauerhaften „pills by post“-System (Versand von Abtreibungspillen) erhöhe das Risiko schwerer Komplikationen und Todesfälle bei Frauen, die hochschwangere Selbstabtreibungen zu Hause durchführen. Es gebe keine öffentliche Mehrheit für diese Änderung (Umfragen zeigten z. B. nur 1 % Unterstützung für Abtreibung bis zur Geburt; große Mehrheiten sind gegen Geschlechtsselektion und für persönliche Beratung). Auch die neue anglikanische Erzbischöfin von Canterbury, Sarah Mullally, und andere Bischöfe sprachen sich gegen die Entkriminalisierung aus und warnten vor einer Erosion des Lebensschutzes. Befürworter argumentieren, dass die Entkriminalisierung Frauen schützt, die in Notlagen (z. B. häusliche Gewalt, verzweifelte Situationen) handeln und bisher mit Strafverfolgung rechnen mussten. Unnötige Barrieren wie Pflichtkonsultationen würden Missbrauchstäter begünstigen, nicht Opfer. Die 24-Wochen-Frist und die Regelungen für Klinik-Abtreibungen blieben unverändert. Das Gesetz muss nun noch die finale Phase im Parlament durchlaufen (Royal Assent). Sollte es in Kraft treten, wäre dies die radikalste Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Großbritannien seit fast 60 Jahren – mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf Spätabtreibungen, Frauengesundheit und gesellschaftliche Debatten über den Lebensschutz.
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