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„Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“

vor 5 Stunden in Prolife, keine Lesermeinung
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Bischof Marc Aillet ruft vor Abstimmung des französischen Parlaments über Sterbehilfe katholische Parlamentarier dazu auf, ihr Gewissen zu prüfen.


Paris (kath.net/pl) „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“, warnt Bischof Marc Aillet von Bayonne, Lescar und Oloron. Er äußert sich ausführlich im Interview mit „France Catholique“ wenige Tage vor der für den 15. Juli angesetzten Abstimmung über das geplante Sterbehilfegesetz.

Auf die Frage von Fabrice Madouas für „France Catholique“, ob man sich als Christ bezeichnen und gleichzeitig für eine Maßnahme stimmen könne, die der Lehre der Kirche so sehr widerspricht, betonte Bischof Aillet, das hier „ein tiefer Widerspruch“ vorliege. Denn „die Frage der Euthanasie oder der Beihilfe zum Suizid“ sei „nicht bloß eine Angelegenheit des religiösen Glaubens. Sie berührt das Naturrecht – also das Fundament der Achtung vor jedem menschlichen Leben in einer zivilisierten Gesellschaft. Wenn sich ein Abgeordneter als katholisch bekennt, aber gleichzeitig ein Gesetz unterstützt, das die Tötung eines Menschen erlaubt, stellt er sich objektiv gegen die beständige Lehre der Kirche sowie gegen ein Grundprinzip der menschlichen Vernunft.“ Aillet verwies auf das „von der Glaubenskongregation veröffentlichte Schreiben ‚Samaritanus Bonus‘ hat eindeutig bekräftigt, dass Euthanasie ‚eine in sich böse Handlung ist, in jeder Situation und unter allen Umständen‘.“ Dies könne „ein im öffentlichen Leben stehender Katholik … nicht ignorieren.“

Da der christliche Glaube aber „die gesamte Existenz“ eines Menschen betreffe, müsse jeder Einzelne „sein Gewissen im Hinblick auf die Übereinstimmung zwischen seinem Handeln und dem Bekenntnis seines Glaubens prüfen. Die öffentliche Unterstützung eines Gesetzes, das der kirchlichen Moral lehre eklatant widerspricht, wirft eine ernsthafte Frage der kirchlichen Glaubwürdigkeit auf. Katholische Parlamentarier, die für einen solchen Gesetzentwurf stimmen, müssen die Konsequenzen abwägen. Sind sie sich dieses Widerspruchs bewusst, können sie die Heilige Kommunion nicht mehr empfangen.“ Aillet erläuterte dazu gegenüber „France Catholique“, dass „die Kirche gut daran“, die Parlamentarier „daran zu erinnern, wie es einige Bischöfe in den Vereinigten Staaten bereits getan haben. Ich möchte sie zu einer aufrichtigen Gewissenserforschung einladen. Haben wir das Recht, die freiwillige Beendigung eines menschlichen Lebens zur Antwort auf das Leiden zu machen?“


Sterbehilfe sei kein Akt der Menschlichkeit, sondern man müsse „zwischen wahrem Mitgefühl und dem unterscheiden, was Johannes Paul II. als ‚falsche Barmherzigkeit‘ bezeichnete“. Auf Notlagen reagiere „eine wahrhaft geschwisterliche Gesellschaft nicht durch die Beseitigung des leidenden Menschen, sondern durch den Ausbau der Palliativversorgung sowie durch psychologischen, familiären und geistlichen Beistand.“ Auch bestehe Freiheit „nicht darin, tun zu können, was immer man will“, sondern sei „auf das Gute ausgerichtet. Angesichts einer vorherrschenden Sichtweise, die das Gewissen stark trübt, und einer medialen Dauerberieselung durch mächtige Lobbygruppen sind die Gläubigen aufgerufen, sich zu informieren – und Kranken, älteren sowie isolierten Menschen konkrete Unterstützung zu bieten.“

Gegenüber jenen, die Sterbehilfe für sich in Anspruch nehmen wollen, rät Bischof Aillet zur „seelsorgerlichen Unterscheidung“, aber warnt gleichzeitig: „Es sollte nichts unternommen werden, was als Billigung der Sterbehilfe ausgelegt werden könnte.“ Die Kirche halte „daran fest, dass der Suizid objektiv dem Willen Gottes, des Herrn über das Leben, widerspricht. Dennoch berücksichtigt sie auch die konkreten Umstände. Leiden, Einsamkeit, Depressionen sowie familiärer oder gesellschaftlicher Druck können bisweilen so stark sein, dass sie die Freiheit des Einzelnen tiefgreifend beeinträchtigen.“ „Die Aufgabe des Priesters besteht darin, dem Einzelnen zu helfen, wieder Hoffnung zu schöpfen, sich mit Gott zu versöhnen und den Plan zur Beendigung des eigenen Lebens aufzugeben. Diese geistliche Begleitung zielt darauf ab, dem Menschen zu helfen, sich für das Leben bis zu dessen natürlichem Ende zu entscheiden; sie bedeutet niemals die Billigung einer tödlichen Handlung. Was das christliche Begräbnis betrifft, so muss jede Situation umsichtig geprüft werden. Die Kirche berücksichtigt dabei viele Faktoren, einschließlich etwaiger Anzeichen von Reue vor dem Tod.“

Der Interviewer rückt mit einer weiteren Frage die Lage des „Fachpersonal, das dieses Gesetz umsetzen müsste“, in die Aufmerksamkeit des Bischofs. Aillet betonte, dass er dabei „vor allem an die Gewissenskonflikte“ denke, die dieses Gesetz möglicherweise nach sich ziehen könnte. Das Fachpersonal im Gesundheitswesen habe den „Beruf gewählt, um zu heilen, Leid zu lindern und für Menschen zu sorgen. Nun sollen sie an der Tötung eines Patienten mitwirken. Doch das staatliche Recht kann die Gebote des moralischen Gewissens nicht außer Kraft setzen – unabhängig davon, ob man gläubig ist oder nicht. Daher ist es unerlässlich, dass das Recht auf Gewissensfreiheit uneingeschränkt gewährleistet bleibt.“

Die Ankündigung katholischer Ordensfrauen in katholischen Gesundheitseinrichtungen, dass sie Widerstand leisten werden, wertete Aillet mit Zustimmung. Denn „eine wahrhaft demokratische Gesellschaft“ könne „von Einrichtungen, die auf der Achtung vor der Heiligkeit des Lebens gründen, nicht verlangen, gegen ihre grundlegendsten Überzeugungen zu handeln.“ Bischof Aillet weist auf einige Folgen einer Gesetzentscheidung für die Sterbehilfe hin: „Wollen wir, dass diese Einrichtungen schließen – obwohl sie Zehntausende von Krankenhausbetten verwalten? Wollen wir, dass sie ins Exil ins Ausland gehen, wie jene Ordensgemeinschaften, die Anfang des 20. Jahrhunderts aus Frankreich vertrieben wurden? Werden wir Ordensschwestern inhaftieren, die sich weigern, dieses Gesetz umzusetzen? Wir müssen die Freiheit dieser Einrichtungen entschlossen verteidigen.“

Bereits Anfang Mai hatte Bischof Aillet eigens eine offizielle Erklärung mit dem Titel „Du sollst nicht töten“ herausgegeben. Darin stellte er die rhetorische Frage, ob man wirklich noch betonen müsse, „wie außerordentlich schwerwiegend dieser Gesetzentwurf ist? Er zielt darauf ab – nicht mehr und nicht weniger –, das Tötungsverbot, auf dem das gesellschaftliche Zusammenleben seit jeher beruht, aufzuheben, indem er Beihilfe zum Suizid und Euthanasie legalisiert.“

Aillet wies darauf hin, dass „fast alle Patienten, die erwägen, Beihilfe zum Suizid oder Euthanasie in Anspruch zu nehmen, diesen Gedanken verwerfen, sobald sie auf einer Palliativstation betreut werden, die ihnen Unterstützung und Linderung bieten kann – doch in Frankreich ist die Palliativversorgung nach wie vor so unzureichend (trotz mehrerer Gesetze, die mit nahezu einstimmiger Unterstützung verabschiedet wurden), dass fast die Hälfte unserer Mitbürger keinen Zugang dazu hat...“ Deshalb werde ein Gesetz für die Sterbehilfe „unweigerlich die ärmsten oder am stärksten gefährdeten Patienten – jene ohne Zugang zur Palliativversorgung – oder sogenannte ‚berechtigte‘ Personen, die fürchten, ihren Familien, der Ärzteschaft oder dem Sozialversicherungssystem zur Last zu fallen, dazu ermutigen, auf Beihilfe zum Suizid oder Euthanasie zurückzugreifen. Genau dies ist in Ländern (wie Belgien, den Niederlanden oder Kanada) geschehen, in denen diese Praktiken bereits seit einigen Jahren legal sind.“

Archivfoto Bischof Marc Aillet © Diözese Bayonne, Lescar und Olorov

 


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