
Papst Leo XIV. empfängt verurteilten Kardinal Becciu29. Mai 2025 in Aktuelles, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Italiener, dem Papst Franziskus 2020 seine Kardinalsrechte entzogen hatte, verzichtete vor einem Monat auf die Teilnahme am Konklave zur Wahl des neuen Papstes.
Vatikanstadt (kath.net/ KAP)
Papst Leo XIV. hat den italienischen Kardinal Giovanni Angelo Becciu (76) in Audienz empfangen. Das teilte das vatikanische Presseamt am Dienstag ohne weitere Angaben mit.
Becciu hatte vor einem Monat auf die Teilnahme am Konklave zur Wahl des neuen Papstes verzichtet. Laut damaligen Medienberichten erklärte der sardische Kardinal seinen Rückzug, nachdem er zuvor mit Kardinaldekan Giovanni Battista Re und mit dem Leiter des Konklaves, Kardinal Pietro Parolin, gesprochen hatte.
In einer Erklärung sprach Becciu damals davon, dass er den ungehinderten Ablauf der Papstwahl nicht beeinträchtigen wolle. Ob er das Recht gehabt hätte, am Konklave teilzunehmen, ist bis heute umstritten. 
Verurteilt und degradiert
Becciu bekleidete von 2011 bis 2018 das Amt des "Substituten" im vatikanischen Staatssekretariat mit weitreichenden Vollmachten im Namen des Papstes. Wegen seiner Verwicklung in eine verlustreiche Immobilieninvestition in London wurde er 2023 vom Vatikangericht wegen Veruntreuung von Geldern zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Er legte umgehend Berufung ein, sodass die Strafe noch nicht rechtskräftig ist.
Der zu Ostern gestorbene Papst Franziskus (2013-2025) hatte Becciu bereits 2020 wegen derselben Sache seine Kardinalsrechte entzogen. Allerdings waren sowohl die rechtliche Grundlage als auch die Tragweite dieser Degradierung unklar geblieben. Becciu selbst hatte immer wieder seine Unschuld reklamiert. Im Vatikan trat er weiter in Kardinalskleidung auf und nahm an Kardinalstreffen teil.
Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten
Foto: Giovanni Angelo Kardinal Becciu, Archivfoto
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |