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Bundestag: Rechtsausschuss kippt Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftskonflikt

15. März 2025 in Prolife, 12 Lesermeinungen
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Vorerst gescheitert – Kaminski begrüßt Beschluss des Rechtsausschusses, die Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftskonflikt nicht auf der Tagesordnung zu belassen


Berlin (kath.net/ALfA) Wer den Abgeordneten der Linken und Grünen bei der Debatte zur Neuregelung des Abtreibungsrechts in Deutschland aufmerksam zugehört hatte, der konnte es ahnen: Hier waren Ideologen angetreten, sich in die Geschichtsbücher der Bundesrepublik Deutschland einzutragen. Nachdem bereits die Werbung für Abtreibung erlaubt, und die Werbung für das ungeborene Leben vor Abtreibungskliniken von der Ampelregierung verboten worden war, sollte nun auch noch der § 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Dafür braucht es parlamentarische Mehrheiten – und die gab es im alten Bundestag, aber nicht so sicher im neu gewählten Bundestag, der sich am 25. März konstituieren wird. Die Zeit wurde knapp. Zwar hatte der Rechtsausschuss des Bundestags am 10. Februar entschieden, keine Sondersitzung hierzu vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu ermöglichen.


Doch dann beschloss die Union gemeinsam mit der SPD, eine Sondersitzung zur Änderung der Schuldenbremse einzuberufen. Dafür musste auch der Rechtsausschuss erneut tagen. Für die Ideologen von Grünen und Linken ergab sich so die Möglichkeit, noch einmal die Abtreibungsfrage auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, der heute tagte, setzen zu lassen. Die Obleute des Ausschusses lehnten dies ab. Da es sich bei dem Gesetzesvorhaben jedoch um einen Gruppenantrag handelt, überstimmte Bundestagspräsidentin Bärbel Baas (SPD) das Votum der Obleute und setzte die Gesetzesvorhaben gestern Nacht zusätzlich auf die Tagesordnung.

Dieses unwürdige und undemokratische Manöver einer Reihe von Verfechtern des Rechts auf vorgeburtliche Kindstötung ist misslungen. Die Ausschussmitglieder stimmten dagegen, die geänderte Tagesordnung zu übernehmen. Die Gesetze können somit nicht im Bundestag abgestimmt werden, hierfür wäre eine Empfehlung des Rechtsausschusses notwendig gewesen.

Eines dürfte aber klar sein: Niemand, dem das Leben ungeborener Kinder am Herzen liegt, darf sich jetzt in Sicherheit wiegen. Wer dergestalt auf Biegen und Brechen versucht, ihr Lebensrecht zu schleifen, wird sich nicht von ein paar Rückschlägen entmutigen lassen. Jetzt sind daher die Politiker der Parteien gefordert, die mit dem C in ihrem Namen vorgeben, für die grundlegenden Werte unserer Kultur einzustehen – und dazu gehört unbedingt der Einsatz für die Würde des Menschen und das Menschenrecht auf Leben. Ihre Aufgabe wird es sein, in der kommenden Legislaturperiode nicht nur ein Bollwerk gegen die Agenda der Abtreibungsbefürworter im Parlament zu sein, sondern eine Politik zu verfolgen, die den Wert eines jeden Menschenlebens wieder in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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