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Pater Dominikus Kraschl OFM: Wie demokratisch ist Kirche?

12. Dezember 2023 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
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Frag den Theologen – „Durchgängige Demokratisierung kirchlicher Entscheidungen wäre mit ihrer apostolischen Verfassung unvereinbar, da Autorität des Petrus- und Aposteldienstes unteilbar ist. Synodale Strukturen … spielen dennoch eine wichtige Rolle“


Salzburg (kath.net/Antonius) kath.net übernimmt den Beitrag von Pater DDr. habil. Dominikus Kraschl OFM aus dem „Antonius“ in voller Länge und dankt der Zeitschrift der österreichischen Franziskaner für die freundliche Erlaubnis zur Weiterveröffentlichung.

Frage: Manchmal hört man Sätze wie «die Kirche sei kein Parlament». Gleichzeitig werden Beschlüsse wie jetzt bei der Weltsynode nach Beratungen durch Mehrheiten entschieden. Für mich ist da kein großer Unterschied erkennbar. Wie demokratisch ist Kirche? Alois G. (62), Wels

P. Dominikus: Die katholische Kirche ist kein Staatswesen. Damit ist sie weder Monarchie, Oligarchie noch Demokratie. Und sie hat auch keine Regierung oder ein Parlament. Schließt das demokratische Elemente, Strukturen und Prozeduren aus? Keineswegs!

Betrachten wir einige Beispiele: Das Kollegium der Kardinäle wählt den Papst, Mönche wählen ihren Abt, die Pfarrgemeindemitglieder wählen den Pfarrgemeinderat und anderes mehr.

Nun könnte man fragen: Warum werden in der Kirche nicht viel mehr oder sogar alle Entscheidungen durch Mehrheitsbeschlüsse ermittelt? Und: Gibt es Grenzen solcher Entscheidungsfindung?


Die Kirche ist göttlichen Ursprungs

Ja, es gibt Grenzen. Die Kirche ist ihrem Selbstverständnis zufolge göttlichen Ursprungs. Sie verdankt sich dem Wirken des dreieinen Gottes, von dem sie ihr Wesen, ihre Sendung und ihre Verfassung empfangen hat.

Was ihre Verfassung betrifft, ist die Kirche apostolisch. So formuliert es das große, nizäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis. Jesus Christus selbst hat das Kollegium der Apostel eingesetzt. Damit hat er den Aposteln und ihren Nachfolgern, den Bischöfen, den Dienst der Leitung, der Lehre und der Heiligung übertragen. Dem Nachfolger Petri kommt dabei die Aufgabe der Leitung der Universalkirche zu:
«Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden...» (CIC, Can. 331)

Leitungsdienst ist Aposteldienst

Den (Diözesan)Bischöfen hingegen kommt die Leitung einer Teilkirche zu. Sie «empfangen durch die Bischofsweihe selbst mit dem Dienst des Heiligens auch die Dienste des Lehrens und des Leitens, die sie aber ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums ausüben können.» (CIC, Can. 375)

Eine durchgängige Demokratisierung kirchlicher Entscheidungen wäre mit ihrer apostolischen Verfassung unvereinbar, da die Autorität des Petrus- und Aposteldienstes unteilbar ist. Synodale Strukturen und Prozeduren spielen dennoch eine wichtige Rolle: etwa, wenn es um das gemeinschaftliche Hinhören auf Gott und die Unterscheidung der Geister geht. In diesem Sinn kommt Bischofssynoden zwar keine entscheidende, wohl aber eine einheitsfördernde und beratende Funktion zu:
«Die Bischofssynode ist eine Versammlung von Bischöfen, die, aus den verschiedenen Gegenden der Erde ausgewählt, zu bestimmten Zeiten zusammenkommen, um die enge Verbundenheit zwischen Papst und Bischöfen zu fördern und um dem Papst bei Bewahrung und Wachstum von Glaube und Sitte, bei Wahrung und Festigung der kirchlichen Disziplin mit ihrem Rat hilfreich beizustehen und um Fragen bezüglich des Wirkens der Kirche in der Welt zu beraten.» (CIC, Can. 342)

Was kann Synode?

Bezüglich der Kompetenzen einer Bischofssynode hält der Codex Iuris Canonici fest:
«Sache der Bischofssynode ist es, über die Verhandlungsthemen zu beraten und Wünsche zu äußern, nicht aber diese zu entscheiden und über sie Dekrete zu erlassen, wenn nicht in bestimmten Fällen der Papst ihr Entscheidungsgewalt übertragen hat, in diesem Fall ist es seine Sache, die Entscheidungen der Synode in Kraft zu setzen.» (CIC, Can. 343)

Es wäre mehr zu sagen. Doch halten wir fest: Ja, es gibt in der Kirche demokratische Elemente, Strukturen und Prozeduren. Es gilt aber auch und noch mehr: Die Kirche ist auf das Fundament der Apostel gegründet, der Eckstein ist Jesus Christus selbst (Eph 2,20). Die apostolische Verfassung der Kirche ist für sie selbst eine unverfügbare Vorgabe. Bezüglich ihrer Ausgestaltung bestehen jedoch erhebliche Spielräume.

P. DDr. Dominikus Kraschl OFM (Link) lehrt Philosophie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz und am Internationalen Theologischen Institut Trumau


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Lesermeinungen

 modernchrist 12. Dezember 2023 
 

Jesus sagte z.B. Wem ihr die Sünden nachlassen werdet,

denen sind sie nachgelassen. Das ist eine gewaltige Vollmacht und eine gewaltige Verantwortung. Voraussetzung aber ist, dass die Apostel die Sünden zu Gehör bekommen! Sonst wissen sie ja nicht, wie sie entscheiden sollen. Das ist die Einsetzung der Ohrenbeichte, also des Sündenbekennens. Niemand kann sich selbst die Sünden vergeben, niemals kann (außer in Todesgefahr) eine Generalabsolution an alle Umstehenden erlassen werden! Die Kirche hat die Worte Jesu zu verkündigen, die er als Gott und Mensch nicht nur in die damalige Zeit hinein, sondern für immer auch an uns adressiert hat. Dazu benötigen wir keine Abstimmungen und Gremien, die nach dem jeweiligen Mainstream entscheiden.


1
 
 Väterchen Frost 12. Dezember 2023 
 

Für viele deutsche Theologen gibt es leider...

offenbar nichts oder doch nur wenig, was nicht verhandelbar wäre. Sie merken nicht, wie sie beständig an dem Ast sägen, auf dem sie sitzen...


1
 
 heikostir 12. Dezember 2023 
 

Wichtige Begriffsklärung!

Begriffe wie "demokratisch" oder "monarchisch" oder "palamentarisch" sind Begriffe aus dem Kontext der politischen Staatenlehre. Die Kirche aber ist eine andere Realität wie ein irdischer Staat; sie ist der Leib Christi, der Tempel des Heiligen Geistes; das pilgernde Volk Gottes. Darum ist sie nach anderen Gesetzmäßigkeiten aufgebaut wie ein Staat. Und daher muss man sehr vorsichtig sein, Begriffe der Staatslehre auf sie zu übertragen, da sonst die Gefahr besteht, dass das eigentliche Wesen der Kirche verdunkelt wird.


2
 
 Chris2 12. Dezember 2023 
 

Danke für diese Klarstellungen

Erst recht keine lehramtlichen Befugnisse haben folglich regionale, nach staatlichen Grenzen mehr oder weniger zufällig zusammengesetzte, Bischofskonferenzen. Von Gremien, die diese wiederum willkürlich mit der Entscheidung über Dinge ermächtigt haben, die nicht einmal ihnen selbst zustehen, gar nicht erst zu reden. Aber der "Synodale Weg" und der "synodale Rat" haben ja noch nicht einmal etwas mit Demokratie zu tun...
Inhaltlich sind die Grenzen der Möglichkeiten der Kirche klar: Sie kann nichts ändern, was die Heilige Schrift klar zum Ausdruck bringt (z.B. die Auswahl der Apostel durch Gott höchstpersönlich oder den klaren Auftrag Christi zu Beichte und Sündenvergebung) oder was sie selbst bereits für dogmatisch-verbindlich erklärt hat.


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