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| Prozessbeginn gegen Lebensschützer in den USA25. August 2023 in Prolife, keine Lesermeinung Andererseits sind viele Angriffe auf Lebensschutzzentren weiterhin nicht aufgeklärt. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Die Höchststrafe nach dem FACE Act beträgt elf Jahre Haft, drei Jahre überwachte Freilassung und eine Geldstrafe von bis zu 350.000 US-Dollar. Für nicht gewalttätige Verstöße gegen den FACE Act kann eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten und eine Geldstrafe bis zu 10.000 Dollar beim ersten Vergehen verhängt werden. Mitglieder der politisch linken Lebensschutzorganisation Progressive Anti-Abortion Uprising (PAAU) haben anlässlich des Prozessbeginns gemeinsam mit anderen Lebensschutzorganisationen eine Pressekonferenz vor dem Gerichtsgebäude in Washington D.C. abgehalten. Unter den Sprechern waren Herb Geraghty, einer der Angeklagten von PAAU, Will Goodman von Red Rose Rescue und Lauren Handy, eine der Geschäftsführerinnen von PAAU. Der „Angriff auf die Unschuldigen“ – gemeint sind die Ungeborenen – sei ohne die Unterstützung der Regierung nicht möglich, sagte Goodman. Die Lebensschützer seien vor Gericht angeklagt, der Richter habe keine Argumente für den Schutz der Ungeborenen zugelassen, die in der Verfassung enthalten seien, bedauerte er. Die Lebensschützer argumentieren, das Urteil „Dobbs v. Jackson“ habe festgestellt, dass die US-Verfassung kein „Recht auf Abtreibung“ enthalte. Laut PAAU seien 126 Lebensschützer wegen Verstößen gegen den FACE Act angeklagt. Gleichzeitig seien 70 Lebensschutzzentren angegriffen worden, seit das Urteil „Dobbs v. Jackson“ bekannt geworden sei. Die meisten seien nach wie vor nicht aufgeklärt. Viele dieser Angriffe seien gewalttätig gewesen, beispielsweise seien Brandsätze eingesetzt worden, sagte Terrisa Bukovinac, die Gründerin von PAAU. Sie setzt sich für die Abschaffung des FACE Act ein. Unterstützung erhält sie vom Republikanischen Abgeordneten Chip Roy aus Texas. Auch er streicht die Anwendung des FACE Act gegen friedliche Lebensschützer heraus.
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