![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Köln: Kardinal Woelki mahnt Pfarrer nach Homosegnungen ab31. Juli 2023 in Deutschland, 59 Lesermeinungen Kirchenrechtler Norbert Lüdeke: „Ein Pfarrer hat vor seiner Amtsübernahme erneut zu bekennen, dass er sich mit allen verbindlichen Lehren der Kirche identifiziert, einschließlich der ausnahmslosen sittlichen Verurteilung nicht-heterosexueller Handlun Köln (kath.net) Nach einem von einer Arbeitsgruppe „Regenbogenkirche für alle“ vorbereiteten Gottesdienst in der katholischen Pfarrkirche St. Lambertus Mettmann gibt es eine Gegenreaktion vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki. Höhepunkt der Segensfeier sei nach Darstellung des Onlineportals des Bistums Münster, „Kirche und Leben“, „Salbung und Segnung der Teilnehmenden, die Gemeindereferentin Ulrike Platzhoff und Pfarrer Herbert Ullmann vornahmen“ gewesen. Die Arbeitsgruppe geht nun mit der Information an die Öffentlichkeit, dass Pfr. Ullmann deswegen eine „Abmahnung“ vom Erzbistum erhalten habe, „nachdem eine unbekannte Person unseren Pfarrer in Rom angezeigt hat“. Auch sei es dem Pfarrer untersagt worden, weitere „Segnungsgottesdienste für alle sich liebenden Paare“ zu feiern. Das Erzbistum wollte die Vorgänge auf Anfrage nicht kommentieren, da es sich um Personalangelegenheiten handle. Kirchenrechtler Norbert Lüdeke erläutert im selben Artikel von „Kirche und Leben“ (der auf einem Beitrag der Katholischen Nachrichtenagentur KNA basiert): „Ein Pfarrer hat vor seiner Amtsübernahme erneut zu bekennen, dass er sich mit allen verbindlichen Lehren der Kirche identifiziert, einschließlich der ausnahmslosen sittlichen Verurteilung nicht-heterosexueller Handlungen. Und er hat geschworen, alle kirchlichen Vorschriften einzuhalten. Zu ihnen gehört auch, keine Nicht-Hetero-Beziehungen zu segnen.“ Der Kölner Kardinal sei wie alle Bischöfe tatsächlich dazu verpflichtet, „auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze zu drängen und Missbräuchen auch in Bezug auf die Sakramentalien, zu denen auch Segnungen gehören, vorzubeugen“. Der Fall illustriere das Grunddilemma des Synodalen Wegs, kommentiert Lüdecke erstaunlich ausgewogen. Lüdecke ist emeritierter Professor für Kirchenrecht der Universität Bonn. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |