Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  3. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  4. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  8. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  9. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  10. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  11. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  12. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  13. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’

Konflikt um Transgender: Irischer Lehrer im Gefängnis

9. September 2022 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Enoch Burke weigerte sich, einen Jungen, der ‚sein Geschlecht ändert’, als Mädchen anzusprechen, wie es die Schulleitung angeordnet hatte.


Dublin (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Ein irischer Lehrer wurde wegen Missachtung des Gerichts verhaftet. Der Fall steht im Zusammenhang mit der Weigerung des Lehrers, einen Schüler mit Transgender-Pronomen anzusprechen.

Enoch Burke unterrichtet an der Wilson’s Hospital secondary school in Multyfarnham (Republik Irland), einer Schule der Church of Irland. Er wurde am 5. September verhaftet, weil er sich nicht an eine gerichtliche Verfügung gehalten hatte, die ihm das Betreten der Schule untersagt hatte.

Der Konflikt begann, als Burke sich weigerte, einen Schüler, der Medienberichten zufolge „sein Geschlecht ändert“, als Mädchen anzusprechen und nicht bereit war, das Pronomen „they“ (dt. „sie“, 3. Person plural) zu verwenden. Burke war im Mai vom Direktor der Schule angewiesen worden, einen neuen Namen und das Pronomen für den Schüler zu verwenden. Da er nicht bereit war, dieser Anweisung zu folgen, wurde er am 22. August unter Beibehaltung seiner Bezüge beurlaubt. Die Schule begann ein Disziplinarverfahren gegen ihn.


Burke erkannte den Zwangsurlaub nicht an und kam trotzdem in die Schule. Die Schule erwirkte daraufhin am 30. August bei Gericht eine einstweilige Verfügung, die Burke das Betreten der Schule untersagte.

Der Lehrer sagte dem Gericht, er weigere sich „einen Jungen ein Mädchen zu nennen“. Dies sei „offenkundig falsch“ und gegen sein Gewissen. Er hielt sich deshalb nicht an die Verfügung und war weiterhin in der Schule. Die Schulleitung war der Ansicht, Burkes Anwesenheit sei für die Schüler „verstörend“ und rief die Polizei um die Verfügung durchzusetzen.

Seine religiösen Überzeugungen seien kein „grobes Fehlverhalten“, sagte Burke dem Gericht. „Ich werde sie nicht leugnen und nicht verraten und ich werde mich nie einer Anordnung unterwerfen, die mich dazu verpflichtet. Das kann ich nicht“, fügte er hinzu. Wer sich an der biologischen Realität von männlich und weiblich orientiere könne nicht wegen groben Fehlverhaltens angeklagt werden, betonte er. Nur dieser Vorwurf könne eine Suspendierung zur Folge haben.

Transgender widerspreche seinem christlichen Glauben, aber auch der heiligen Schrift, dem Ethos der Church of Ireland, die zur anglikanischen Gemeinschaft gehört, und der Schule. Das Motto seiner Schule laute Res Non Verba, Taten statt Worte, aber er sei vor Gericht, „weil ich einen Jungen nicht ein Mädchen nenne“, sagte Burke.

Der Richter entschied, dass Burke bis auf weiteres in Haft bleibt. Er betonte, er sei nicht wegen seiner Überzeugungen im Gefängnis, sondern weil er eine Anordnung des Gerichts missachtet habe. Gegen ihn läuft jetzt auch ein Gerichtsverfahren.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Heinz1 10. September 2022 
 

Auch in Kanada

weigerte sich ein Vater der Umoperation seiner Tochter zuzustimmen und sie als einen er anzusprechen. Das Gericht wertete diese Weigerung als psychische Gewalt, die mit häuslicher Gewalt gleichzusetzen ist. Der Vater sitzt jetzt im Gefängnis, die Tochter wurde umoperiert.

Fast jede zweite Frau, die sich umoperieren lässt hat mindestens einen Selbstmordversuch hinter sich. Die meisten Selbstmorde passieren 7-10 Jahre nach der Operation.


2
 
 SalvatoreMio 9. September 2022 
 

Dieser Mann ist großartig!

Solch Aufrichtige braucht die Welt, braucht das Christentum. Wer von uns hätte diese Kraft? Man braucht schließlich auch sein täglich Brot usw. Hoffentlich hat er moralische und materielle Unterstützung. Der Herr stehe ihm bei! - Sein Schicksal zeigt, was auch bei uns noch drohen kann!


7
 
 AlbinoL 9. September 2022 

Weil im Youtube Livechat die Meinungen zu differenziert waren, hat die DBK den Chat deaktiviert

Weil im Youtube Livechat die Meinungen zu differenziert waren, hat die DBK den Chat deaktiviert. Jetzt droht Irme gerade dass das ZDK alles abbläst wenn die Bischöfe wieder dagegen stimmen.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  4. Roma locuta - causa (non) finita?
  5. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  6. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  7. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  8. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  9. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  10. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  11. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  12. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  13. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Wacht und betet!

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz