Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  2. Bischof Oster: Das DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt „spricht nicht in meinem Namen“
  3. Bätzing spaltet politisch! Ein absoluter Tiefpunkt in der deutschen Kirchengeschichte!
  4. R.I.P. Paul Badde!
  5. Berliner Landeskirche wehrt sich gegen Polygamievorwürfe
  6. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  7. „Regenbogenfahne ja, Deutschlandflagge nein?“
  8. Politikberater Petschner-Multari: ‚Die evangelische Kirche in Deutschland ist einfach hirntot‘
  9. Chrupalla ODER wie moralisch verkommen kann man eigentlich in der Politik noch agieren?
  10. Schweizergarde: Jüdische Betroffene schildert Details zu antisemitischem Vorfall im Vatikan
  11. Papst Leo XIV. schreibt Seminaristen: Priestersein ist „die vollkommene Hingabe des eigenen Lebens“
  12. "Der Dialog war erneut von einer ehrlichen, offenen und konstruktiven Atmosphäre geprägt"
  13. Ein Zombie spaltet die amerikanische Rechte
  14. Die BBC hatte eine Trump-Rede gezielt frisiert, so dass sie zum angeblichen Gewaltaufruf wurde
  15. Im Winter ohne Strom, Heizung und Wasser - mitten in Europa!

Liturgiker Feulner: Nach der „Konzelebration von Laien“ muss Churer Bischof „unbedingt einschreiten“

2. September 2022 in Aktuelles, 26 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eklat um Gemeindeleiterin Monika Schmid/Effretikon verschärft sich – Liturgieprof. fordert Bischof Bonnemain zum Handeln auf gegen „alle an Konzelebration des Hochgebetes Beteiligten, inklusive der Priester, die das offenbar bewusst zugelassen haben“


Effretikon (kath.net) Schwere Kritik äußert Hans-Jürgen Feulner, Professor für Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie an der Universität Wien, im Interview mit kath.ch. Es geht um die sogenannte „Konzelebration“ der Gemeindeleiterin Monika Schmid bei der Messfeier anlässlich ihrer Verabschiedung in den Ruhestand (kath.net hatte ausführlich berichtet: siehe Link). Nach Einschätzung des Wissenschaftler könne die Diözesanleitung des Bistums Chur zu diesen Vorgängen nicht mehr schweigen. Feulner fordert, dass der Bischof von Chur, Joseph Bonnemain, „als Hirte seiner Diözese, auch in liturgischer Hinsicht, hier unbedingt einschreiten“ müsse. „Und zwar gegen alle an der Konzelebration des Hochgebetes Beteiligten, inklusive der Priester, die das offenbar bewusst zugelassen haben.“ Feulner macht darauf aufmerksam, dass „diese schwerwiegende Angelegenheit“ ja sogar „öffentlich vollzogen“ worden sei. Gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts sei „die unrechtmässige Ausübung einer priesterlichen Aufgabe, in diesem Fall die unrechtmässige Beteiligung am Eucharistischen Hochgebet, mit einer gerechten Strafe zu belegen“. Konkret bedeute dies: „Frau Schmid trifft ein Interdikt, weil es wohl an Einsicht fehlt und Warnungen missachtet wurden. Sie macht das ja nicht zum ersten Mal.“ Ebenso sollten auch die beteiligten „Priester sollten zur Verantwortung gezogen werden, denn der Hauptzelebrant ist eigentlich der Hauptverantwortliche – und mit ihm ist die ganze Feier wahrscheinlich zuvor abgesprochen worden. Wenn der Bischof jetzt nicht einschreitet, wird so etwas unter Umständen Schule machen.“ Der Liturgiker bezeichnete Kirchenstrafen als „das letzte Mittel“, es sei „sehr bedauerlich, dass es so weit gekommen ist!“ Doch gehe es bei der Feier der Liturgie auf um die „Einheit der Kirche“, jede noch so kleine Altargemeinschaft sei „immer auch Teil der Universalkirche“. Das offizielle Portal der Schweizerischen katholischen Kirche hatte in einem ersten Artikel den Vorgang zunächst völlig unkritisch und positiv berichtet, aber reagiert nun im Interview mit spürbar anderer Ausrichtung.


Im Einzelnen kritisierte der Wiener Liturgieprofessor, dass auf ihn das Hochgebet „befremdlich“ wirke, „zumal es sich offensichtlich um keines der in der Schweiz approbierten Hochgebete handelt, sondern von irgendwoher genommen wurde“. Im Hochgebet scheinen „wichtige Teile zu fehlen, und die sogenannten Interzessionen sind den Fürbitten zum Abschluss des Wortgottesdienstes sehr stark nachempfunden“. Beim Kelchwort seien „erhebliche Ergänzungen eingefügt“, auch wurden erstaunlicherweise „die Einleitungen zu den Brot- und Kelchworten“ verändert.

Seiner Einschätzung nach gehe es im eigentlichen „nicht einmal darum, dass eine Frau oder zwei Frauen scheinbar konzelebrieren, sondern neben den beiden Priestern ein Diakon und mehrere nichtgeweihte Gläubige. Das macht es äusserst problematisch!“ „Gläubige Laien“ sollten nicht „wesentliche Teile des Eucharistischen Hochgebetes mitzusprechen oder gar alleine vortragen“. Er wertete es ausdrücklich als „schweren Missbrauch, wenn einige Teile des Eucharistischen Hochgebets von einem Diakon oder Laien oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden“.

Hinsichtlich der Gültigkeit der Wandlung wolle er zwar nicht skrupulös sein, dennoch müssten „gewisse Zweifel aufkommen“. Denn „eine bewusste Abänderung der Einsetzungsworte ist wirklich höchst bedenklich – wie auch das hier verwendete Hochgebet insgesamt“. Er weist dann auf den Unterschied zu einer Messsimulation: im vorliegenden Fall haben Priester mitgewirkt, weshalb es streng genommen nicht um eine Messsimulation handle. Vielmehr gehe es „eindeutig“, so Feulner, „um eine nicht zulässige aktive Mitwirkung am Eucharistischen Hochgebet“

Der Wiener Liturgieexperte erinnerte daran, dass alle, die an Gottesdiensten teilnehmen, „das einklagbare Recht“ besäßen, „dass die Vorsteher der liturgischen Feiern – bei der Eucharistiefeier sind das die Priester – sich an die geltende liturgische Ordnung der Kirche halten“. Immerhin sei Liturgie „kein Privatbesitz“. Dies schließe mit ein, dass man „keine Diakone oder Laien Teile des Eucharistischen Hochgebetes“ mitsprächen oder dass „Veränderungen an den approbierten Texten“ vorgenommen oder sogar „eigene Hochgebete“ benutzt würden. Feulner bringt gegen die beteiligten Laien die Beugestrafe des Interdikts in Erinnerung, dann darf die von dieser Tatstrafe betroffene Person „weder zur Kommunion noch als Tauf- oder Firmpate zugelassen werden, bis das Interdikt wieder aufgehoben wird“.

Grundsätzlich, so Feulner, sei es „immer kritisch zu hinterfragen, wenn sich Zelebranten gegen die liturgische Ordnung der Kirche entscheiden – und damit oftmals die Mehrheit der Gläubigen mit hineinziehen, weil diese es nicht verhindern können oder wollen“.

kath.net hatte VOR dieser hochumstrittenen Messfeier bereits Presseanfrage an das Bistum Chur gestellt, nachdem Gemeindeleiterin Winter sich öffentlich in der Presse dazu bekannt hatte, dass sie etwa 40 heterosexuelle und etwa drei homosexuelle Paare in (kirchenrechtlich nicht erlaubten) Segensfeiern kirchlich getraut habe. Die Pressesprecherin des Bistums Chur, Nicole Büchel, hatte (ebenfalls VOR dieser Messfeier) auf kath.net-Presseanfrage geantwortet. „Wenn man das Interview von Frau Monika Schmid genau liest und dazu noch ihre früheren Aussagen in den Medien berücksichtigt, sind die meisten der gestellten Fragen bereits beantwortet. Die anderen Themen gehören in den Bereich der beruflichen Schweigepflicht. Wie die Bistumsleitung mit den einzelnen Seelsorgenden vorgeht, ist kein Thema für eine mediale Diskussion.“

- kath.net hat an das Bistum Chur und an Bischof Bonnemain Presseanfrage gestellt - UPDATE: Die Antwort des Bistums Chur findet sich hier (Link).

Foto oben zur Dokumentation (c) kath.ch/Benedikt Arndgen/Screenshot/youtube


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Paul Badde!
  2. Bischof Oster: Das DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt „spricht nicht in meinem Namen“
  3. Wiederentdecker des Antlitzes Jesu: Paul Badde (1948-2025)
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Bätzing spaltet politisch! Ein absoluter Tiefpunkt in der deutschen Kirchengeschichte!
  6. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  7. Chrupalla ODER wie moralisch verkommen kann man eigentlich in der Politik noch agieren?
  8. Eine strahlende Braut Christi im isländischen Karmel - Sr. Bianca hat ihre Lebensberufung gefunden
  9. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  10. Ein Zombie spaltet die amerikanische Rechte
  11. Papst Leo XIV. schreibt Seminaristen: Priestersein ist „die vollkommene Hingabe des eigenen Lebens“
  12. Bevor ich diese Manifestationen gesehen habe, dachte ich, es wäre nur eine Erfindung“
  13. Schweizergarde: Jüdische Betroffene schildert Details zu antisemitischem Vorfall im Vatikan
  14. Berliner Landeskirche wehrt sich gegen Polygamievorwürfe
  15. Palantir-CEO: Unsere Firma ist völlig "anti-woke"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz