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Gericht: US-Regierung kann Abtreibungen in Notaufnahmen in Texas nicht erzwingen

30. August 2022 in Prolife, keine Lesermeinung
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Das Gesundheitsministerium wollte mit einer Verordnung freiwillige Abtreibungen als medizinische Notfälle definieren.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Ein Bundesgericht in Texas hat einen Versuch der US-Regierung verhindert, Ärzte in den Notaufnahmen zu zwingen Abtreibungen durchzuführen.

Der Bundesstaat Texas und zwei Ärztevereinigungen hatten das Gesundheitsministerium unter Xavier Becerra geklagt, weil deren Verordnung gegen das geltende Abtreibungsverbot verstößt.

„Ärzte in den Notaufnahmen behandeln selbstverständlich ektopische Schwangerschaften (z.B. Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaften, Anm. d. Red.) und andere lebensbedrohliche Situationen. Abtreibung auf Wunsch ist keine lebensrettende Maßnahme – sie beendet das Leben des Ungeborenen – und die Regierung kann Ärzte nicht dazu zwingen, die ihrem Gewissen und ihren religiösen Überzeugungen widersprechen“, sagte Denise Harle von der Alliance Defending Freedom (ADF). ADF vertrat die beiden Ärztevereinigungen vor Gericht.


Das Gesundheitsministerium berief sich in seiner Verordnung auf ein Gesetz aus dem Jahr 1986, welches die medizinische Versorgung von Notfallpatienten sicherstellen sollte, unabhängig davon, ob diese in der Lage sind die Behandlung zu bezahlen. Das Gesundheitsministerium legte das Gesetz so aus, dass sogar freiwillige Abtreibungen darunter fallen, indem es diese als „medizinische Notsituationen“ definierte.

Der Richter in Texas wies darauf hin, dass die Interpretation des Gesundheitsministeriums weit über den Text des Gesetzes hinausgeht, „welcher sowohl Mütter und ungeborene Kinder schützt, kein Wort über Abtreibung enthält und das Gesetz des Bundesstaates nur ersetzt, wenn die beiden in direktem Konflikt sind“, wie es wörtlich im Urteilsspruch heißt. Das Abtreibungsgesetz von Texas enthält eine Ausnahme für den Fall, dass das Leben der Mutter in Gefahr ist oder die ernsthafte Gefahr für eine wesentliche Beeinträchtigung einer wichtigen Körperfunktion besteht.

 


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