Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  3. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  4. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  5. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  6. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  7. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  8. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  9. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  10. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  11. Jeder zweite Deutsche wünscht sich ein Leben nach dem Tod
  12. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  13. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  14. Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft
  15. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet

Gericht: US-Regierung kann Abtreibungen in Notaufnahmen in Texas nicht erzwingen

30. August 2022 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Gesundheitsministerium wollte mit einer Verordnung freiwillige Abtreibungen als medizinische Notfälle definieren.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Ein Bundesgericht in Texas hat einen Versuch der US-Regierung verhindert, Ärzte in den Notaufnahmen zu zwingen Abtreibungen durchzuführen.

Der Bundesstaat Texas und zwei Ärztevereinigungen hatten das Gesundheitsministerium unter Xavier Becerra geklagt, weil deren Verordnung gegen das geltende Abtreibungsverbot verstößt.

„Ärzte in den Notaufnahmen behandeln selbstverständlich ektopische Schwangerschaften (z.B. Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaften, Anm. d. Red.) und andere lebensbedrohliche Situationen. Abtreibung auf Wunsch ist keine lebensrettende Maßnahme – sie beendet das Leben des Ungeborenen – und die Regierung kann Ärzte nicht dazu zwingen, die ihrem Gewissen und ihren religiösen Überzeugungen widersprechen“, sagte Denise Harle von der Alliance Defending Freedom (ADF). ADF vertrat die beiden Ärztevereinigungen vor Gericht.


Das Gesundheitsministerium berief sich in seiner Verordnung auf ein Gesetz aus dem Jahr 1986, welches die medizinische Versorgung von Notfallpatienten sicherstellen sollte, unabhängig davon, ob diese in der Lage sind die Behandlung zu bezahlen. Das Gesundheitsministerium legte das Gesetz so aus, dass sogar freiwillige Abtreibungen darunter fallen, indem es diese als „medizinische Notsituationen“ definierte.

Der Richter in Texas wies darauf hin, dass die Interpretation des Gesundheitsministeriums weit über den Text des Gesetzes hinausgeht, „welcher sowohl Mütter und ungeborene Kinder schützt, kein Wort über Abtreibung enthält und das Gesetz des Bundesstaates nur ersetzt, wenn die beiden in direktem Konflikt sind“, wie es wörtlich im Urteilsspruch heißt. Das Abtreibungsgesetz von Texas enthält eine Ausnahme für den Fall, dass das Leben der Mutter in Gefahr ist oder die ernsthafte Gefahr für eine wesentliche Beeinträchtigung einer wichtigen Körperfunktion besteht.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  2. USA: Konservative haben mehr Kinder als Linksliberale
  3. Lebensschützer Mark Houck erhält siebenstelligen Betrag als Entschädigung
  4. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  5. US-Vizepräsident Vance kündigt Buch über seinen persönlichen Rückweg zum katholischen Glauben an
  6. USA: Mehr als die Hälfte der Männer der Gen-Z und Millenials lesen wöchentlich in der Bibel
  7. US-Erzdiözese Boston: Rekordzahl an Erwachsenentaufen zu Ostern

Abtreibung

  1. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  2. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  3. Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten
  4. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘
  5. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt
  6. Umfrage: Nur 23 Prozent der US-Amerikaner für Abtreibung ohne Einschränkung
  7. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“







Top-15

meist-gelesen

  1. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  2. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  3. So nicht, Mr. Präsident!
  4. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  5. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  6. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  7. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  8. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  9. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  10. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  11. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  12. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  13. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  14. Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christlichen YouTuber
  15. Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz