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Texas verbietet Geschlechtsumwandlungen an Minderjährigen

25. Februar 2022 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Geschlechtsumwandlung ist illegaler Kindesmissbrauch zu betrachten – Alle, die beruflich in Kontakt mit Kindern kommen, müssen missbräuchliche Praktiken nun melden


Austin, Texas (kath.net/LifeSiteNews/mk) Der texanische Gouverneur Greg Abbott hat alle staatlichen Einrichtungen angewiesen, Medikamente und Operationen zur Geschlechtsumwandlung für Minderjährige als illegalen Kindesmissbrauch zu betrachten und daher nicht auszugeben bzw. durchzuführen. Verboten sind daher unter anderem Pubertätsblocker oder Operationen, die einem Kind Geschlechtsorgane wegoperieren wollen. Die Anordnung folgt einer Stellungnahme des Generalstaatsanwalts Ken Paxton, der erklärte, dass diese Praktiken texanisches Recht verletzen würden. Abgesehen von möglichen schweren Nebenwirkungen stehe nämlich das Grundrecht des Kindes auf Fortpflanzung auf dem Spiel, zumal mit einer Geschlechtsumwandlung oft die Unfruchtbarkeit einhergehe. Abbott und Paxton gehören der republikanischen Partei an.


Der Gouverneur wies außerdem das Familienministerium an, Ermittlungen zu starten, falls irgendein derartiger Kindesmissbrauch in Texas bekannt würde. Alle, die beruflich in direkten Kontakt mit Kindern kämen, also etwa auch Lehrer, müssten solche missbräuchlichen Praktiken, die ihnen bekannt werden, bei sonstiger Strafe melden. Bereits vor einigen Monaten hatte das Familienministerium auf Geheiß des Gouverneurs eine Änderung der Sichtweise verkündet, woraufhin die größte Klinik für geschlechtsumwandelnde Operationen in Texas ihre Pforten schloss. Mit Arkansas und Tennessee haben schon zwei andere US-Bundesstaaten ähnliche Gesetze erlassen.

Laut dem berühmten Handbuch psychischer Störungen (DSM) der Amerikanischen Psychiatrischen Gesellschaft akzeptieren über 90 % von Jugendlichen, die in ihrer geschlechtlichen Identität verunsichert sind, im Erwachsenenalter ihr biologisches Geschlecht. Trotzdem werden in den USA Geschlechtsumwandlungen schon ab dem Alter von 13 durchgeführt.


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