Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  4. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  5. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  6. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  7. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  8. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  9. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  10. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  11. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  12. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  13. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!

Vatikan-Prozess: Auch Streit um Papst als Zeugen

18. November 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Strafverteidiger: Das von der Strafverfolgung bereitgestellte Beweismaterial sei unvollständig und manipuliert - Verwirrung: Hat der Papst durch seine Antwort das bestehende Prozessrecht faktisch geändert und war als Zeuge befragt worden?


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Im Strafprozess zu einem vatikanischen Finanzskandal hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens verlangt. Das von der Strafverfolgung bereitgestellte Beweismaterial sei unvollständig und manipuliert, so zwei Strafverteidiger beim vierten Verhandlungstag am Mittwoch im Vatikan. Auf dieser Grundlage könnten sie ihren Auftrag als Verteidiger der Angeklagten nicht wahrnehmen. Der vatikanische Strafverfolger Alessandro Diddi hingegen verteidigte die Auslassungen.

Zum Antrag, das Verfahren einzustellen, äußerte sich der Vorsitzende Richter Giuseppe Pignatone nicht. Allerdings werde er den "sehr komplizierten" Prozess "nicht beginnen", solange die Verteidigung nicht alles Material erhalten habe. Nach gut zweieinhalb Stunden Verhandlung und einer längeren Pause vertagte Pignatone das Gericht auf den 1. Dezember.

In dem viel beachteten Strafprozess geht es vor allem um verlustreiche Investitionen des vatikanischen Staatssekretariats in eine Londoner Immobilie. Angeklagt sind ehemalige Mitarbeiter der Kurie, italienische Finanzmakler und Anwälte, sowie Kurienkardinal Angelo Becciu, früher in leitender Position im Staatssekretariat tätig.


Auf mehrfache Anweisung des Gerichts hin hatte die Strafverfolgung den Verteidigern am 3. November endlich Einsicht in Audio- und Videoaufnahmen sowie schriftliche Protokolle ihrer Vernehmungen gewährt. Diese dienen als Grundlage der Anklageschrift. Allerdings wies das Material Auslassungen auf; auch stimmten laut Aussage mehrerer Verteidiger schriftliche Protokolle nicht immer mit den Aufnahmen überein.

Diese waren zudem nur in Räumen der vatikanischen Gendarmerie einsehbar. Die von der Verteidigung verlangten Dateikopien hingegen habe Diddi bisher nicht geliefert. Des weiteren kritisierte die Verteidigung die bisher zur Verfügung stehende Zeit als viel zu kurz, um rund 115 Stunden Aufnahmematerial zu sichten.

Diddi verteidigte sein Vorgehen. Die fehlenden Abschnitte beträfen teils Themen, die nicht zum aktuellen Verfahren gehörten; andere Inhalte unterlägen Geheimhaltungsvorschriften. Solche Auslassungen im Beweismaterial gebe es bei allen italienischen Staatsanwaltschaften. Was die Dateikopien angehe, laut Diddi einige Tera-Byte Datenmaterial, so habe er den Verteidigern mittels einer bisher weitgehend einmaligen Software die Möglichkeit gegeben, das Material online einzusehen.

An einer Stelle verwies der Verteidiger des Finanzmaklers Enrico Crasso, Luigi Panella, auf eine Passage in einem Vernehmungsprotokoll von April 2020, in der die Strafverfolgung den Hauptbelastungszeugen Alberto Perlasca damit konfrontiert, der Papst selbst habe Diddi gegenüber etwas anderes gesagt. Das vatikanische Prozessrecht, so Panella weiter, sehe aber keine Befragung des absoluten Souveräns des Vatikanstaates vor.

Falls der Papst als oberster Gesetzgeber das bestehende Prozessrecht durch seine Antwort aber faktisch geändert habe und somit als Zeuge befragt worden sei, müsse es dazu ein Protokoll geben. Diddi entgegnete, er habe sich in der Vernehmung auf ein erstes informelles Gespräch mit dem Papst bezogen. Darüber gebe es naturgemäß kein Protokoll. Im Übrigen habe Franziskus selbst bei einer Pressekonferenz im November 2019 über die damals begonnenen Ermittlungsarbeiten berichtet.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Alle Rechte vorbehalten

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  7. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Taylor sei mit Euch
  10. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  11. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  12. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  13. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  14. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  15. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz