Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  2. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  3. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  4. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  5. Drei Nonnen für ein Halleluja
  6. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  12. Brötchentüten für die Demokratie
  13. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  14. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  15. Das letzte Wort des Gekreuzigten: Der Schrei Jesu als Hingabe und Quelle der Hoffnung

Vatikan-Prozess: Auch Streit um Papst als Zeugen

18. November 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Strafverteidiger: Das von der Strafverfolgung bereitgestellte Beweismaterial sei unvollständig und manipuliert - Verwirrung: Hat der Papst durch seine Antwort das bestehende Prozessrecht faktisch geändert und war als Zeuge befragt worden?


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Im Strafprozess zu einem vatikanischen Finanzskandal hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens verlangt. Das von der Strafverfolgung bereitgestellte Beweismaterial sei unvollständig und manipuliert, so zwei Strafverteidiger beim vierten Verhandlungstag am Mittwoch im Vatikan. Auf dieser Grundlage könnten sie ihren Auftrag als Verteidiger der Angeklagten nicht wahrnehmen. Der vatikanische Strafverfolger Alessandro Diddi hingegen verteidigte die Auslassungen.

Zum Antrag, das Verfahren einzustellen, äußerte sich der Vorsitzende Richter Giuseppe Pignatone nicht. Allerdings werde er den "sehr komplizierten" Prozess "nicht beginnen", solange die Verteidigung nicht alles Material erhalten habe. Nach gut zweieinhalb Stunden Verhandlung und einer längeren Pause vertagte Pignatone das Gericht auf den 1. Dezember.

In dem viel beachteten Strafprozess geht es vor allem um verlustreiche Investitionen des vatikanischen Staatssekretariats in eine Londoner Immobilie. Angeklagt sind ehemalige Mitarbeiter der Kurie, italienische Finanzmakler und Anwälte, sowie Kurienkardinal Angelo Becciu, früher in leitender Position im Staatssekretariat tätig.


Auf mehrfache Anweisung des Gerichts hin hatte die Strafverfolgung den Verteidigern am 3. November endlich Einsicht in Audio- und Videoaufnahmen sowie schriftliche Protokolle ihrer Vernehmungen gewährt. Diese dienen als Grundlage der Anklageschrift. Allerdings wies das Material Auslassungen auf; auch stimmten laut Aussage mehrerer Verteidiger schriftliche Protokolle nicht immer mit den Aufnahmen überein.

Diese waren zudem nur in Räumen der vatikanischen Gendarmerie einsehbar. Die von der Verteidigung verlangten Dateikopien hingegen habe Diddi bisher nicht geliefert. Des weiteren kritisierte die Verteidigung die bisher zur Verfügung stehende Zeit als viel zu kurz, um rund 115 Stunden Aufnahmematerial zu sichten.

Diddi verteidigte sein Vorgehen. Die fehlenden Abschnitte beträfen teils Themen, die nicht zum aktuellen Verfahren gehörten; andere Inhalte unterlägen Geheimhaltungsvorschriften. Solche Auslassungen im Beweismaterial gebe es bei allen italienischen Staatsanwaltschaften. Was die Dateikopien angehe, laut Diddi einige Tera-Byte Datenmaterial, so habe er den Verteidigern mittels einer bisher weitgehend einmaligen Software die Möglichkeit gegeben, das Material online einzusehen.

An einer Stelle verwies der Verteidiger des Finanzmaklers Enrico Crasso, Luigi Panella, auf eine Passage in einem Vernehmungsprotokoll von April 2020, in der die Strafverfolgung den Hauptbelastungszeugen Alberto Perlasca damit konfrontiert, der Papst selbst habe Diddi gegenüber etwas anderes gesagt. Das vatikanische Prozessrecht, so Panella weiter, sehe aber keine Befragung des absoluten Souveräns des Vatikanstaates vor.

Falls der Papst als oberster Gesetzgeber das bestehende Prozessrecht durch seine Antwort aber faktisch geändert habe und somit als Zeuge befragt worden sei, müsse es dazu ein Protokoll geben. Diddi entgegnete, er habe sich in der Vernehmung auf ein erstes informelles Gespräch mit dem Papst bezogen. Darüber gebe es naturgemäß kein Protokoll. Im Übrigen habe Franziskus selbst bei einer Pressekonferenz im November 2019 über die damals begonnenen Ermittlungsarbeiten berichtet.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Alle Rechte vorbehalten

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. Drei Nonnen für ein Halleluja
  4. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  5. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  6. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  9. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  10. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  11. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  12. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  13. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  14. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  15. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz