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Beichtgeheimnis – „Das Fatale beim Missbrauch: nicht Täter, sondern die Opfer fühlen sich schuldig“

4. November 2021 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Äbtissin Reemts OSB: Falls künftig Gesetze erlassen würden, „dass jeder, der im Beichtstuhl oder in geistlichen Gesprächen Kenntnis von Übergriffen erhält, das melden muss, wird diese Vorschrift nur den Tätern nützen“.


Mariendonk (kath.net/pl) „Die momentane Debatte über das Beichtgeheimnis scheint mir am eigentlichen Problem vorbeizugehen, denn das Fatale beim Missbrauch ist, dass nicht die Täter, sondern die Opfer sich schuldig fühlen und aus Scham oft lange nicht wagen, über das Geschehene zu sprechen. Genau damit rechnen die Täter.“ Das erläutert die Äbtisssin der Benediktinerinnen-Abtei Mariendonk, Christiana Reemts, auf ihrem Blog auf der Homepage des Klosters. Falls künftig Gesetze erlassen würden, „dass jeder, der im Beichtstuhl oder in geistlichen Gesprächen Kenntnis von Übergriffen erhält, das melden muss, wird diese Vorschrift nur den Tätern nützen“. Denn damit würde „den Opfern wird wieder einmal genau das verwehrt, was sie am dringendsten brauchen: Menschen, die ihnen zuhören, ohne sofort etwas im äußeren Bereich zu unternehmen“. Sie führt weiter aus, dass der Weg von einem Erstgespräch bis zur wirklichen Loslösung vom Täter“ für ein Missbrauchsopfer „oft sehr weit“ sei, doch genau dieser würde mit einer gesetzlichen Aufweichung des Beichtgeheimnisses erschwert.


Christiana Reemts OSB (siehe Link) ist seit 2005 die Äbtissin der bei Aachen liegenden Abtei Mariendonk. Sie hat unter anderem Arbeiten zu den Kirchenvätern. Mariendonker Ordensfrauen arbeiten seit 1990 an den „Fontes christiani“, einer zweisprachigen Ausgabe der Kirchenväter, mit, außerdem bei der Edition der Vetus Latina und dem Novum Testamentum Patristicum.


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Lesermeinungen

 J. Rückert 4. November 2021 
 

Die Absicht ist nicht wahrhaftig

Das Muster ist immer gleich: Eine Abtreibung im Hinterzimmer mit Todesfolge der Mutter wird in die Diskussion geworfen, um die Freigabe der Abtreibung durchzusetzen.
Da hat einer eine biologische Bombe in London platziert, die dort die gesamte Bevölkerung töten würde. Unter Folter würde der Bösewicht aber die Entschärfung der Bombe ermöglichen. Muss man deswegen die Folter erlauben?
In der Beichte wird ein Terroranschlag angekündigt. Also muss das Beichtgeheimnis … Ich gehe doch davon aus, dass zumindest in letztem Falle eine Beichte gar nicht zustande kam.

Hinter dem Angriff auf das Beichtgeheimnis sind andere Absichten zu vermuten. Wann hat die Wahrung des Beichtgeheimnisses jemals der Menschheit geschadet? Gibt es historische Beispiele?


4
 
 Diadochus 4. November 2021 
 

Problem

Das Problem ist ein Problem, das keines ist, denn der heutige Zeitgenosse geht lieber zur Psychotherapie als in den Beichtstuhl. Das Beichtgeheimnis kann natürlich kein Gesetz ändern und aufheben, denn es steht über dem Gesetz. Jede weitere Diskussion erübrigt sich.


3
 
 Chris2 4. November 2021 
 

Das Beichtgeheimnis zu zerstören,

würde praktisch jeden, der Angst davor hat, vielleicht zum Täter zu werden, davon abhalten, bei einem Priester Hilfe zu suchen. Nach kurzfristigen Erfolgen würden dann die Dampfkessel ohne Ventil reihenweise hochgehen.


5
 
 SalvatoreMio 4. November 2021 
 

Beichte - Geistliches Gespräch

Auf keinen Fall darf das Beichtgeheimnis gebrochen werden! Dann fragt sich, wer beichtet oder ein Gespräch sucht: das kann das Opfer sein, das vielleicht auch aus anderem Grund beichtet und das bittere Erlebnis mit offenbart. Das kann auch der Täter sein. Darf man denn einfach davon ausgehen, dass ein Täter (wie hier ausgesagt) keine Schuldgefühle hat? - Dann ein Seelsorgespräch mit dem Opfer: ein Seelsorger darf doch nicht ohne Einvernehmen des Opfers ihm Anvertrautes an die Öffentlichkeit bringen! Das geht absolut nicht, sondern bedarf viel Einfühlungsvermögen und gewiss auch viel Geduld.


4
 
 girsberg74 4. November 2021 
 

Auch wenn alles so stimmt, und ich gehe davon aus, dass es stimmt,

so halte ich es für untunlich, darüber zu sprechen, letztlich eine Diskussion darüber zu führen.

Unnötiges Reden über das Beichtgeheimnis schaden diesem nur. (Ich schreibe also nicht weier.)


2
 

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