Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  3. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  4. Tantum ergo Sacramentum
  5. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  6. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  7. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  8. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  9. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  10. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  11. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  12. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  13. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  14. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  15. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet

US-Bundesstaaten klagen gegen Transgender-Bestimmungen der Regierung Biden

11. September 2021 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Bildungsministerium und die Gleichbehandlungsbehörde würden mit ihren Richtlinien weit über das hinausgehen, was die Antidiskriminierungsgesetze erlauben, heißt es in der Klage.


Knoxville (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Zwanzig US-Bundesstaaten haben bei Gericht Klagen eingereicht, um die Umsetzung einer weitgehenden Transgender-Politik der Bundesregierung unter Präsident Joe Biden zu verhindern. Unter anderem soll die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts neu definiert werden und biologische Männer Zugang zu weiblichen Sportmannschaften erhalten.

Herbert Slatery, der Attorney General (Generalstaatsanwalt) des Bundesstaates Tennessee brachte Ende August Klagen gegen das Bildungsministerium und Gleichbehandlungsbehörde Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) ein. In einer offiziellen Stellungnahme betonte Slatery, er wolle damit eine neue, weitreichende und ungesetzliche Interpretation der Antidiskriminierungsgesetze des Bundes verhindern. Er warf den beiden Bundesbehörden vor, das Gesetz eigenmächtig zu ändern, wozu aber nur der Kongress befugt sei.


Neunzehn weitere Bundesstaaten haben sich der Klage angeschlossen. Dies sind – in alphabetischer Reihenfolge - Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas, Georgia, Idaho, Indiana, Kansas, Kentucky, Louisiana, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, Ohio, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, und West Virginia.

Grundlage der Politik des Bildungsministeriums und der Gleichbehandlungsbehörde ist eine Durchführungsverordnung von Präsident Biden vom Januar 2021. Biden verordnete damit allen Bundesbehörden den Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung. Alle bestehenden Regelungen und Programme seien auf die Übereinstimmung mit der Homo- und Transgenderpolitik der Regierung zu überprüfen.

Im Juni gab die Leitung der EEOC neue Richtlinien zur „geschlechtergerechten Anstellung“ bekannt. Dazu gehört die freie Wahl des Personalpronomens, Zugang zu Toilettanlagen und Kleiderordnung. Das Bildungsministerium erließ am selben Tag gleichlautende Richtlinien.

Die Bundesstaaten begründen ihre Klage mit dem Argument, dass die Richtlinien der Bundesbehörden „weit über das hinausgehen, was im Gesetzestext, den Rechtsvorschriften, juristischen Präzedenzfällen und der Verfassung zulässig ist“.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. DJ "Padre Guilherme" begeistert in Mörbisch 5.000 Jugendliche
  4. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  5. Präsident der Akademie für das Leben meint: Unvollkommenes Euthanasiegesetz unterstützen
  6. Papst-Tipps an neue Bischöfe: Namen Kennen, Zuhören und Hausbesuche
  7. „Selbst wenn ein paar Omas dazu gedrängt werden – ist das nicht ein Preis, den man zahlen kann?“
  8. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  9. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  10. Erzbischof von Westminster: „Wir beten für eine Neuevangelisierung Englands“
  11. Benedikt XVI. zum Fest Kreuzerhöhung: „Ein unlösliches Band zwischen Kreuz und Auferstehung“
  12. Vergebung kennt keine Grenze
  13. Papst gewährt Mexiko "Heiliges Jahr" zum Guadalupe-Jubiläum
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Hofer: Mit Franziskus gegen "angepasstes Kulturchristentum"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz