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US-Bundesstaaten klagen gegen Transgender-Bestimmungen der Regierung Biden

11. September 2021 in Chronik, 3 Lesermeinungen
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Das Bildungsministerium und die Gleichbehandlungsbehörde würden mit ihren Richtlinien weit über das hinausgehen, was die Antidiskriminierungsgesetze erlauben, heißt es in der Klage.


Knoxville (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Zwanzig US-Bundesstaaten haben bei Gericht Klagen eingereicht, um die Umsetzung einer weitgehenden Transgender-Politik der Bundesregierung unter Präsident Joe Biden zu verhindern. Unter anderem soll die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts neu definiert werden und biologische Männer Zugang zu weiblichen Sportmannschaften erhalten.

Herbert Slatery, der Attorney General (Generalstaatsanwalt) des Bundesstaates Tennessee brachte Ende August Klagen gegen das Bildungsministerium und Gleichbehandlungsbehörde Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) ein. In einer offiziellen Stellungnahme betonte Slatery, er wolle damit eine neue, weitreichende und ungesetzliche Interpretation der Antidiskriminierungsgesetze des Bundes verhindern. Er warf den beiden Bundesbehörden vor, das Gesetz eigenmächtig zu ändern, wozu aber nur der Kongress befugt sei.


Neunzehn weitere Bundesstaaten haben sich der Klage angeschlossen. Dies sind – in alphabetischer Reihenfolge - Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas, Georgia, Idaho, Indiana, Kansas, Kentucky, Louisiana, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, Ohio, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, und West Virginia.

Grundlage der Politik des Bildungsministeriums und der Gleichbehandlungsbehörde ist eine Durchführungsverordnung von Präsident Biden vom Januar 2021. Biden verordnete damit allen Bundesbehörden den Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung. Alle bestehenden Regelungen und Programme seien auf die Übereinstimmung mit der Homo- und Transgenderpolitik der Regierung zu überprüfen.

Im Juni gab die Leitung der EEOC neue Richtlinien zur „geschlechtergerechten Anstellung“ bekannt. Dazu gehört die freie Wahl des Personalpronomens, Zugang zu Toilettanlagen und Kleiderordnung. Das Bildungsministerium erließ am selben Tag gleichlautende Richtlinien.

Die Bundesstaaten begründen ihre Klage mit dem Argument, dass die Richtlinien der Bundesbehörden „weit über das hinausgehen, was im Gesetzestext, den Rechtsvorschriften, juristischen Präzedenzfällen und der Verfassung zulässig ist“.

 


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