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Sächsisches Kultusministerium stoppt ganz offiziell die Genderschreibweise an den Schulen!

31. August 2021 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Ministerium: „Verwendung von Sonderzeichen wie Gender-Stern… erfüllt weder Kriterien für gendergerechte Schreibung noch entspricht sie aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks…“ - UPDATE: Antwort des Ministeriums auf kath.net-Presseanfrage!


Dresden (kath.net) Das Kultusministerium des deutschen Bundeslandes Sachsen hat die Genderschreibweise an den Schulen gestoppt. Das berichten die „Dresdner Neue Nachrichten” (DNN). In dem offiziellen Schreiben an die Schulleitungen steht u.a.: „Die Verwendung von Sonderzeichen wie Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Unterstrich oder Doppelpunkt im Wortinneren erfüllt weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung noch entspricht sie den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage für die deutsche Rechtschreibung bildet und somit auch für die Schulen gilt.“ Das zitieren die DNN. Deshalb sollen diese Sonderzeichen weder in der Schule noch in den offiziellen Schreiben des Lehrkörpers Verwendung finden dürfen. Vielmehr sollten geschlechtsbezogene Formulierungen wie „Schülerinnen und Schüler“ oder geschlechtsneutrale Ausdrücke wie „Lehrkörper“ benutzt werden. Außerdem dürfe das Thema der gendergerechten Sprache zum Thema im Deutschunterricht werden.


UPDATE: Dr. Susanne Meerheim, die stv. Pressesprecherin des Sächsischen Kultusministeriums, antwortete auf die kath.net-Presseanfrage wie folgt:

„Bei dem Schulleiter-Schreiben handelt es sich um eine Handlungsempfehlung mit der Bitte um Umsetzung zur geschlechtergerechten Sprache.

Das Ziel ist eine geschlechtergerechte und verständliche Sprache. Es geht darum, alle Geschlechter auf respektvolle Art und Weise anzusprechen und sichtbar zu machen.

Begründung:

Die Verwendung von Sonderzeichen, wie Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Unterstrich oder Doppelpunkt im Wortinneren, erfüllt weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung noch entspricht sie den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage für die deutsche Rechtschreibung bildet und somit auch für die Schulen gilt. Diese Zeichen sind daher im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden.

Grundlage der deutschen Rechtschreibung ist das vom Rat für deutsche Rechtschreibung erstmals 2006 herausgegebene Amtliche Regelwerk. Das Regelwerk ist in Deutschland verbindlich für die offizielle Rechtschreibung in Schulen, Verwaltung und Justiz. Der Rat für deutsche Rechtschreibung will mit seinen Empfehlungen dazu beitragen, dass die Einheitlichkeit und damit Verständlichkeit der Rechtschreibung im deutschsprachigen Raum so weit wie möglich gesichert bleibt. Bereits 2018 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung Kriterien für geschlechtergerechte Texte formuliert. Sie sollen sachlich korrekt, verständlich, lesbar, vorlesbar und übertragbar in andere Amts- und Minderheitensprachen sein, Rechtssicherheit gewährleisten und die Konzentration auf wesentliche Sachverhalte sicherstellen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Vermittlung und Lernbarkeit der Rechtschreibung der deutschen Sprache in Schule und Erwachsenenbildung im deutsch- und nicht-deutschsprachigen Raum nicht erschwert oder beeinträchtigt werden. Im März 2021 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung seine Position in dieser Frage im Übrigen erneut bekräftigt (https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-empfehlungen-vom-26-03-2021/).

Für die normgerechte Umsetzung einer geschlechtergerechten Schreibweise sollen folgende Möglichkeiten zur Anwendung kommen:

-     geschlechtsbezogene Paarformen (z. B. Schülerinnen und Schüler),

-     geschlechtsneutrale Formulierungen (z. B. Lehrkräfte, Personal, Jugendliche),

-     Passivformen und Umschreibungen (z. B. Es wird gebeten, …; Alle, die dieses Angebot nutzen, …).

 


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