Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
  2. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  3. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  4. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  5. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  6. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  7. Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
  8. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  9. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  10. Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
  11. Wir können NICHT schweigen!
  12. Was auch immer Synodalität sein soll
  13. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  14. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  15. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'

‘Traditionis custodes’ bei Licht betrachtet

29. Juli 2021 in Aktuelles, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Hirten-Wort. Kardinal Brandmüller zu einem Gesetzestext: wann wird ‘Gesetz’ ‘Gesetz’? Darf sich der Glaube von schlechten Texten vom Weg abbringen, ja gar zu Unchristlichem führen lassen? Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/wb/as) Der historisch “einzigartige Text” des Motu Proprio "Traditionis custodes" von Papst Franziskus zusammen mit dessen “Begleitbrief”, mit dem dieser “Summorum Pontificum” aufhebt und eine (nicht nur, aber besondere)  14jährige Geschichte mit einem gewaltvollen Handschlag zu eliminieren versucht, schlägt weiter hohe Wogen. Umso wichtiger ist es, sich vernünftig mit Unvernünftigem und Ideologischem ausdeinanderzusetzen. Dies tut Walter Kardinal Brandmüller mit einem feinsinnigen Beitrag, der intensiv zu studieren ist. Ein Hirten-Wort mitten im Sturm.

***

„Traditionis custodes“ bei Licht betrachtet. Von Walter Kardinal Brandmüller

Mit seinem Motu proprio Traditionis custodes hat Papst Franziskus geradezu einen Hurrikan entfesselt, der jene Katholiken in Aufruhr versetzt hat, die sich dem durch Benedikts XVI. Summorum Pontificum wiederbelebten „tridentinischen“ Messritus verbunden fühlen.

Von nun an – so die wesentliche Aussage von Traditionis custodes – wird Benedikts Summorum Pontificum weitgehend außer Kraft gesetzt und die Feier der heiligen Messe mit gewissen Ausnahmen nur noch nach dem Missale Pauls VI. erlaubt.

Ein Blick in die Bloggerszene und andere Medien lässt erkennen, wie weltweit der Protest gegen das nach Form und Inhalt ungewöhnliche Dokument ausgebrochen ist.

Im Unterschied zu jenen den Inhalt von Traditionis custodes betreffenden Protesten sollen hier nun einige Überlegungen angestellt werden, die sich auf grundsätzliche Momente der kirchlichen Gesetzgebung – im Hinblick auf Traditionis custodes – beziehen.


Ging und geht es bisher in der Auseinandersetzung um Traditionis custodes um den legislativen Inhalt des Motu proprio, so soll dieses hier in formaler Hinsicht als Gesetzestext betrachtet werden.

Dabei ist zunächst festzustellen, dass ein Gesetz, um bindende Kraft zu erlangen, keiner besonderen Annahme durch die Betroffenen bedarf.

Wohl aber bedarf es der Rezeption durch dieselben. Mit Rezeption ist die bejahende Aufnahme des Gesetzes im Sinne von „sich zu eigen machen“ gemeint. Eben – und erst damit – erlangt das Gesetz Bestätigung und Dauerhaftigkeit, wie schon der „Vater“ des Kirchenrechts, Gratian († 1140) in seinem berühmten Decretum gelehrt hat. Hier der originale Text:

„Leges instituuntur cum promulgantur. Firmantur cum moribus utentium approbantur. Sicut enim moribus utentium in contrariem nonnullae leges hodie abrogatae sunt, ita moribus utentium leges confirmantur“ (c. 3 D. 4).

Das aber heißt, dass es zur Geltung und bindenden Kraft eines Gesetzes der billigenden Befolgung seitens der Adressaten bedarf. So sind andererseits manche Gesetze heute durch Nichtbeachtung abgeschafft, wie im Gegenteil Gesetze dadurch bestätigt werden, dass die Betroffenen sie beachten.

In diesem Zusammenhang mag auch auf die gewohnheitsrechtlich gegebene Möglichkeit verwiesen werden, der zufolge begründeter Widerspruch gegen ein universalkirchliches Gesetz mindestens zunächst aufschiebende Wirkung hat. Das aber bedeutet, dass dem Gesetz nicht Folge zu leisten ist, solange der Widerspruch nicht geklärt ist.

Nicht zu vergessen sei auch, dass im Zweifel, ob ein Gesetz verbindlich sei, dieses nicht verpflichtet. Solche Zweifel könnten etwa durch mangelhafte Formulierungen des Gesetzestextes begründet sein.

Hier wird klar, dass Gesetze und die Gemeinschaft, für die sie erlassen werden, in einer quasi-organischen Weise aufeinander bezogen sind, insofern das bonum commune der Gemeinschaft ihr Ziel ist.

Das aber heißt im Klartext, dass die Geltung eines Gesetzes letztlich von der Zustimmung der davon Betroffenen abhängt. Das Gesetz hat dem Wohl der Gemeinschaft zu dienen – und nicht umgekehrt die Gemeinschaft dem Gesetz.

Beide sind nicht einander gegenüberstehende, sondern aufeinander bezogene Größen, von denen keine ohne oder gegen die andere bestehen kann.

Wird also ein Gesetz von Anfang an oder im Lauf der Zeit nicht bzw. nicht mehr beachtet, verliert es seine verpflichtende Kraft, wird obsolet.

Dies – und das ist mit Nachdruck zu betonen – gilt natürlich nur von rein kirchlichen Gesetzen, keinesfalls jedoch von solchen, die auf göttlichem oder natürlichem Recht beruhen.

Als Beispiel für eine lex mere ecclesiastica möge die Apostolische Konstitution Veterum sapientia Papst Johannes XXIII. vom 22. Februar 1962 dienen, mit der der Papst u.a. auch für den universitären Lehrbetrieb das Latein vorschrieb.

Junger Doktor, der ich eben war, habe ich nur mit Kopfschütteln reagiert. Nun, an der „Gregoriana“ zu Rom war das Latein üblich, und das hatte angesichts des Sprachen-Babel unter der aus allen Kontinenten stammenden Studentenschaft guten Sinn. Ob aber Cicero, Vergil, und Laktanz die Vorlesungen verstanden hätten, mag füglich bezweifelt werden. Und nun: Kirchengeschichte, auch der Neuzeit, auf Latein? Bei aller erklärten Liebe zur Sprache der Römer – wie sollte das gehen?

Und dabei blieb es. Veterum sapientia war, kaum gedruckt, schon bald vergessen. Was aber dieses unrühmliche Ende einer Apostolischen Konstitution für das Ansehen der päpstlichen Autorität bedeutete, zeigte sich schon fünf Jahre später, als Pauls VI. Enzyklika Humanae vitae im Protest der westlichen Welt beinahe unterging.

Gemach, Freunde, also, und Geduld. Noch nie hat unerleuchteter Eifer dem Frieden, dem gemeinen Wohl gedient. Es war der heilige John Henry Newman, der, den großen Augustinus zitierend, erinnert hat: „Securus iudicat orbis terrarum“. Achten wir inzwischen sorgsam auf unsere Sprache. „Verbale Abrüstung“ hat man das schon einmal genannt. Mit frömmeren Worten: Keine Verletzung der brüder- (und neuerdings schwester-)lichen Liebe!

Nun – wieder Ernst: Welch groteske Vorstellung, dass gerade das Mysterium der Liebe zum Zankapfel würde. Wiederum sei der heilige Augustinus zitiert, der die Heilige Eucharistie das Band der Liebe und des Friedens genannt hat, das Haupt und Glieder der Kirche umschließt. Kein größerer Triumph der Hölle, würde dieses Band – wie schon so manches Mal – erneut zerrissen. Und die Welt würde höhnen: „Seht, wie sie einander lieben!“

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Brandmüller

  1. Um Gottes willen: „die Waffen nieder“ – Kardinal Brandmüllers Ruf zur liturgischen Vernunft
  2. Creator Spiritus
  3. Religion: Mono- oder Dialog? Der Modernismus als Atheismus im Christentum
  4. Die Wahl des Papstes im Spannungsfeld zwischen Zentrum und Peripherie. Ein Vorschlag
  5. Kirche ohne Zukunft...
  6. Licht aus der Geschichte - Wege in die Krise
  7. Walter Kardinal Brandmüller: Wege in die Krise
  8. 1521 – 2021: zur Klärung der Begriffe. Schisma und Häresie
  9. Brandmüller: deutsche Nationalkirche im Eilmarsch „Los von Rom“
  10. Brandmüller: deutsche Nationalkirche im Eilmarsch „Los von Rom“







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Papst wird noch am Dienstag-Nachmittag operiert
  3. Das 'Schwert des Heiligen Michael': Eine mysteriöse Linie, die sieben Heiligtümer verbindet
  4. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  5. Papst Leo XIV. entgeht knapp einer Geldstrafe in Peru
  6. Kardinal Müller ruft zum Marsch fürs Leben 2026 in Wien auf: Über 3.000 Teilnehmer erwartet
  7. Australien: 400 Prozent Anstieg von Euthanasiefällen in fünf Jahren
  8. Frankreich: Über 23 Millionen Zuschauer verfolgten die Reise von Papst am Bildschirm
  9. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  10. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  11. ‚Mundus reconciliatus Ecclesia‘ – Die Sendung der Kirche in der Welt
  12. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  13. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
  14. Satire aus den USA: Ungeborene tarnen sich als Todestrakt-Häftlinge, um Schutz zu erhalten
  15. Verwandtenheirat: Darwin vs. Heilige Schrift - Die Bibel hat Recht!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz