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| ![]() Diskriminierung: Bevorzugte Waffe im Kampf gegen die christliche Morallehre3. Juli 2021 in Kommentar, 11 Lesermeinungen Diese totale Vermischung von Beurteilung von Handlungen und Bewertung von Personen ist eindeutig gewollt. Die heilige Kuh freie Meinungsäußerung wird sich unter das Joch der Anschuldigungen von Lobbys beugen müssen - Von Joel Hautebert/VISION 2000 Wien (kath.net) Die ideologische Entwicklung in den letzten Jahrzehnten hat die Rechtssprechung zum wirksamen Instrument des Kampfes aller gegen alle gemacht, wobei die Diskriminierung eine gefährliche Waffe in den Händen der Lobbys darstellt. Der Prozess, der von der Vereinigung „Stop Homophobie“ gegen Jean-Pierre Maugendre als Verantwortlichen der Webseite „Renaissance catholique“ angestrengt wurde, ist ein Vorstoß, der zum Schulbeispiel werden könnte. Aber worum geht es da? Ein Beitrag auf der Webseite wird beschuldigt, einen „Aufruf zur Diskriminierung einer Personengruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung“ darzustellen – gemeint sind homosexuelle Personen. Der inkriminierte Text wurde jedoch nicht von Jean-Pierre Maugendre oder einem anderen Verantwortlichen der katholischen Plattform verfasst. Es geht um einen Text, der einige Punkte der Morallehre der Kirche in Erinnerung ruft und der von zwei Kardinälen (Burke und Pujats) und drei Bischöfen unterzeichnet ist. Die von der Anklage angeprangerte Passage fasst einen Abschnitt des Dokuments der Glaubenskongregation vom Juni 2003 zusammen: „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“. In diesem heißt es: „Das Gemeinwohl verlangt, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen. Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören.“ Damit ist klar: Der Ankläger will das kirchliche Lehramt und das Naturrecht kriminalisieren. Diese Rechtssache stellt ein weiteres Lehrstück über die Schlüsselrolle der Anklage wegen Diskriminierung dar, wenn es um moralisch zu verurteilende Praktiken geht. Ihre Legalisierung – nachdem sie zuvor missbilligt waren – rechtfertigt nun die strafrechtliche Verfolgung jener, die solche Handlungen weiterhin für Unrecht halten. Der revolutionäre Kampf besteht heute darin, neue Rechte zu fordern und dann deren Gegner auf der Basis von Diskriminierung zu verurteilen. So wird es immer schwieriger, eine Debatte über Ideen ins Auge zu fassen, eine intellektuelle Konfrontation zu führen, einen Dialog, der von unterschiedlichen Sichtweisen ausgeht, weil alles auf die Diskriminierung von Personen zurückgeführt wird. Diese totale Vermischung von Beurteilung von Handlungen und Bewertung von Personen ist eindeutig gewollt. Selbst die heilige Kuh freie Meinungsäußerung wird sich unter das Joch der Anschuldigungen von Lobbys beugen müssen. Dieser ideologischen Lehre zufolge – sie gilt auch in der Gender-Theorie – verdeckt jeder Bezug auf Universalität, auf Naturgegebenheit, auf Objektivität einen Gewaltakt von Herrschenden über Unterdrückte, im konkreten Fall von Verteidigern der Heterosexualität über alle anderen. Nun stellt die Morallehre der katholischen Kirche den Archetypus einer objektiven und universell gültigen Rede dar. Sie ist ihrem Wesen nach diskriminierend. So zeigt dieser Fall, wie auch andere, dass es um ein heute weit verbreitetes Kräftemessen geht, das über das staatliche Recht hinaus auf das von der Kirche verteidigte moralische Naturrecht ausgeweitet wird. (Auszug aus L’Homme Nouveau v. 27.3.21) Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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