Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  9. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  10. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  11. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  12. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  13. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  14. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  15. Der Gute Hirt: er opfert sich für uns und schenkt seinen Geist

British Columbia: Gottesdienstverbot bleibt, Protestverbot von Gericht aufgehoben

28. März 2021 in Weltkirche, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Beide Bestimmungen schränken die Grundrechte ein. Das Gottesdienstverbot sei angesichts der Covid-19-Pandemie gerechtfertigt, das Verbot von Demonstrationen hingegen nicht, entschied der Oberste Gerichtshof des kanadischen Bundesstaates.


Vancouver (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Der Oberste Gerichtshof des kanadischen Bundesstaates British Columbia hat das Verbot öffentlicher Gottesdienste bestätigt, welches aufgrund der Covid-19-Pandemie verhängt worden ist. Der Gerichtshof hat das Verbot von Protesten gegen die Covid-Maßnahmen aufgehoben.

Beide Beschwerden wurden vom Justice Centre for Constitutional Freedoms (JCCF) im Namen von Kirchengemeinden und Einzelpersonen eingebracht. In seiner Entscheidung vom 19. März stellte das Gericht fest, dass die Bestimmungen der Behörden von British Columbia die Grundrechte der Religionsfreiheit, der Redefreiheit, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich einschränken. Der Nutzen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sei aber ebenfalls erheblich. Sie seien sinnvoll und gerechtfertigt, heißt es in der Urteilsbegründung.


Das Verbot von Protestkundgebungen im Freien würde die von der kanadischen Verfassung garantierten Grundrechte ebenfalls verletzen. Diese Einschränkung sei aber in einer freien und demokratischen Gesellschaft nicht gerechtfertigt, urteilte das Gericht und hob die Bestimmung auf.

Das JCCF zeigte sich über die Aufhebung des Protestverbotes erfreut. Die Organisation vertrete viele Klienten, die mit einer Geldstrafe belegt worden seien, weil sie ihr Recht auf friedlichen Protest ausgeübt hätten. Es sei aber enttäuschend, dass das Gericht das Gottesdienstverbot bestätigt habe, obwohl es ausdrücklich festgestellt habe, dass verfassungsmäßig garantierte Rechte verletzt worden seien. Das JCCF werde die Entscheidung genau studieren und wahrscheinlich Berufung einlegen, sagte Marty Moore, ein Rechtsanwalt des JCCF im Gespräch mit LifeSiteNews.

Die geltenden Bestimmungen untersagen alle religiösen Versammlungen in British Columbia. Einkaufszentren und Läden sind allerdings geöffnet.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Chris2 29. März 2021 
 

@antonius25

"Kommen Sie mir nicht mit Fakten. Ich habe schon eine eigene Meinung."


1
 
 Stanley 28. März 2021 
 

Mein Lösungsvorschlag

Die katholischen Gemeinden in Kanada können ihre Gottesdienste als "Demonstration" anmelden. Die Chance, dazu eine staatlichen Genehmigung zu bekommen ist groß.

Beispiel Kalifornien: Striptease-Lokale zählen dort als essentielle Einrichtungen und sind deshalb vom Lockdown ausgenommen.
Kirchen sind geschlossen.
Zwei Pastoren haben ihre Kirchen deshalb kurzfristig umgewidmet zu "temporären Stripclubs" und bekamen die Genehmigung!

Schlauer ist das!


2
 
 antonius25 28. März 2021 
 

99,95% Überlebenswahrscheinlichkeit

Wenn man Corona überhaupt kriegt und unter 70 ist. Und dafür stoppen wir die ganze Gesellschaft und werfen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf den Müllhaufen der Geschichte. (Denke keiner, der Staat gewöhne sich nicht daran, dass Grundrechte jetzt optional sind). Unter 40 gab es in D sogar bisher nur 200 Tote mit Covid. Und das bei ca. 40 Millionen Einwohnern unter 40. Da ist die Impfung gefährlicher in dieser Altersgruppe.


4
 
 Chris2 28. März 2021 
 

Ergänzung:

Diese Demonstrationen finden selbstverständlich ebenfalls im Freien statt, dann dürfte auch epidemi(de)ologisch nichts mehr einzuwenden sein...


0
 
 Chris2 28. März 2021 
 

Prima.

Dann werden die Katholiken beim Hl. Messopfer eben zu "Protestanten", die gegen das Verbot von Gottesdiensten demonstieren. Oder besser gesagt: Umgekehrt...


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Bundesstaat Texas verklagt Pfizer wegen falscher Angaben über Covid-Impfung
  2. Britischer Minister: Schließung der Kirchen während Covid-Pandemie war ‚skandalös’
  3. Psychotherapeut: Corona-Folgen belasten Jugendliche weiterhin
  4. Christliche Unternehmerin: Bidens Covid-Politik war ‚katastrophal’
  5. USA: Gottesdienstbesucher erreicht außergerichtlichen Vergleich nach Verhaftung wegen Maskenpflicht
  6. Spender nicht gegen Covid geimpft: US-Krankenhaus verweigert Nierentransplantation bei Neunjährigem
  7. Nach Schließung von Kirchen während Covid-Pandemie: Gouverneur muss Klägern Anwaltskosten ersetzen
  8. „#BockigesKleinkind“ - Der „Covid-Abgang“ von Manfred Lütz
  9. Von Saulus zu Paulus? - "Was für eine Corona-Wende bei Karl Lauterbach" -
  10. "Diktator in uns war stark"







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  8. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  9. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  10. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  11. Taylor sei mit Euch
  12. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz