Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Kanada: Klage gegen Gottesdienstverbot in British Columbia13. Jänner 2021 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen Öffentliche Gottesdienste sind verboten, Einkaufszentren und Restaurants sind geöffnet. Vancouver (kath.net/LifeSiteNews/jg) Die Bürgerrechtsorganisation „Justice Centre for Constitutional Freedom“ (JCCF) hat die derzeit im Bundesstaat British Columbia geltenden Einschränkungen für religiöse Veranstaltungen und öffentliche Versammlungen vor Gericht angefochten. Die Organisation vertritt mehr als ein Dutzend Personen und Glaubensgemeinschaften, die wegen Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen Geldstrafen erhalten haben. Die Beschuldigten berufen sich darauf, nur ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte ausgeübt zu haben. Seit dem 19. November sind öffentliche Gottesdienste verboten, obwohl religiöse Gemeinschaften zuvor detaillierte Hygienekonzepte vorgelegt hatten. Nicht alle Gläubigen hätten die Möglichkeit, Direktübertragungen von Gottesdiensten zu empfangen. Für diese Personen sei die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen wesentlich für ihr geistiges und emotionales Wohlbefinden, argumentiert das JCCG. Die Organisation hat eidesstattliche Erklärungen über die Folgen gesammelt, welche die Gottesdienstverbote haben. Darunter sind Einsamkeit, Depression und Angst. In großen Einkaufszentren könnten sich hingegen gleichzeitig mehrere hundert Menschen gleichzeitig aufhalten. In Restaurants könnten bis zu sechs Personen an einem Tisch Platz nehmen. Das JCCF wirft der Regierung von British Columbia vor, Grundrechte auf freie Religionsausübung, Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Gleichberechtigung zu verletzen.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuCoronavirus
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |