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In dubio pro reo

13. Februar 2021 in Chronik, 16 Lesermeinungen
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Stellungnahme des Forums Deutscher Katholiken zu Vorwürfen gegen Pater Werenfried van Straaten.


Augsburg (kath.net)

In der Zeitschrift „ Christ & Welt“ /“Die Zeit“ wird im Artikel „Gut und Böse“ dem Gründer von „Kirche in Not“, P. Werenfried van Straaten, vorgeworfen, er habe 1973 eine Mitarbeiterin vergewaltigen wollen. Dieser Vorwurf wurde 2010, sieben Jahre nach dem Tod von Pater Werenfried, erhoben. Der Beschuldigte konnte also zu dem Vorwurf keine Stellung mehr nehmen, so dass der Vorwurf nicht mehr geklärt werden kann. Gegen Pater Werenfried sind weitere Anschuldigungen sexualisierter Gewalt „nicht bekannt“.


Nach der allgemein gültigen Rechtsauffassung haben Beschuldigte solange als unschuldig zu gelten, bis das Gegenteil gerichtlich bewiesen ist. Das gilt auch für Pater Werenfried!

Die Tatsache, dass „Kirche in Not“ die „Schilderung“ der „Betroffenen“ für „glaubhaft“ ansah, „auch, wenn die Schuldfrage nicht mehr geklärt werden konnte“, und sie die nach damaliger Praxis übliche Bezahlung zur Befriedung leistete, ist in keiner Weise ein Beweis für eine Schuld.

Es bleibt die Frage: Warum wird die Anschuldigung gegen Pater Werenfried jetzt, im Jahr 2021, aufgegriffen, trotz einem staatlich und gesetzlich festgelegten Zeitraum der Verjährung?  Geht es um die Diffamierung der katholischen Kirche?

Das „Forum Deutscher Katholiken“ erinnert an die Hilfe von Pater Werenfried für die deutsche Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg und dankt ihm für sein großartiges Werk für Menschen in Not!

Prof. Dr. Hubert Gindert


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