SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
- 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
- Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
- Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
- Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
- Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
- Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
- Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
- ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
- Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
- Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
- 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
- US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
- Leere der kirchlichen Lehre
- Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
| 
South Carolina will Abtreibung bei Herzschlag verbieten4. Februar 2021 in Prolife, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Sobald beim Ungeborenen der Herzschlag feststellbar ist, darf keine Abtreibung durchgeführt werden. Diese Bestimmung soll bald in Kraft treten.
Columbia (kath.net/jg)
South Carolina könnte der nächste US-Bundesstaat sein, in dem Abtreibungen verboten sind, sobald beim Embryo ein Herzschlag feststellbar ist, berichtet FoxNews.
Der Senat des Bundesstaates stimmte am 27. Januar mit einer Zweidrittelmehrheit für die Einführung eines entsprechenden Gesetzes. Das Recht auf Leben sei „das wertvollste Recht das wir haben“, sagte Senator Larry Grooms, der das Gesetz eingebracht hat. Die erste Aufgabe des Staates sei der Schutz des grundlegenden Rechts auf Leben. „Ohne Leben haben die anderen Rechte keine wirklich Bedeutung“, fügte er hinzu. 
Henry McMaster, der Gouverneur von South Carolina, hat angekündigt das Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft zu setzen, sobald es bei ihm einlangt. Zuvor muss das Repräsentantenhaus des Bundesstaates zustimmen. Da die Republikaner dort ebenso wie im Senat die Mehrheit haben, geht McMaster davon aus, dass es beschlossen wird.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Frau die eine Abtreibung durchführen lassen will, den Fötus auf Herzschlag untersuchen lassen muss. Wird ein Herzschlag festgestellt, ist eine Abtreibung nicht zulässig, außer es handelt sich um einen Ausnahmefall. Ausnahmen gibt es bei Vergewaltigung, Inzest oder bei Gefahr für das Leben der Mutter.
Falls das Gesetz beschlossen wird, ist mit einer gerichtlichen Anfechtung zu rechnen. Dies sei bei ähnlichen Gesetzen in anderen Bundesstaaten der Fall gewesen, schreibt FoxNews.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | Ehrmann 5. Februar 2021 | |  | Nein, auch dieses Gesetz muß abgelehnt werden - Kindstötung darf nie erlaubt werden, auch wenn es sc |  0
| | | | | Fink 4. Februar 2021 | | | | @ Chris2 Wir drücken uns ja gern vor solchen heiklen Fragen. Oder wir tabuisieren sie (und ich bin jemand, der da nicht locker lässt).
Ihre Antwort finde ich angemessen ! Gefällt mir. |  2
| | | | | Chris2 4. Februar 2021 | | | | @Fink Vielleicht hat der Herr das kleine Menschenkind zu sich geholt, weil es bereits in der frühesten Phase schwere Schäden erlitten hatte (z.B. gravierender Gendefekt oder fehlerhafte erste Zellteilungen)? Jedenfalls kann niemand etwas für dieses natürliche Phönomen, sofern es nicht aktiv und bewusst durch Nidationshemmer herbeigeführt wurde. Positiv ausgedrückt haben wohl viele Einzelkinder Geschwister beim Herrn, von denen sie noch nichts ahnen. Irgendwie eine sehr schöne Vorstellung. |  4
| | | | | Norbert Sch?necker 4. Februar 2021 | |  | Eine gute Nachricht mit kleinem Haken Ich habe gemischte Gefühle.
Zunächst ist dieses Vorhaben natürlich ein Grund zur Freude. "Klassische" Abtreibungen werden dadurch stark abnehmen, weil ja der Herzschlag sehr früh einsetzt und auch feststellbar ist. Es werden also viele Menschenleben gerettet, und das ist auf jeden Fall gut.
Trotzdem habe ich einen Einwand:
Die Wahl des Herzschlags als Zeitpunkt des Lebensschutzes ist letztlich genauso willkürlich wie etwa die Funktion der Lunge. Das bedeutet: dieses Urteil ist angreifbar. Wissenschaftlich stichhaltig wäre nur der Zeitpunkt der Befruchtung. |  5
| | | | | Fink 4. Februar 2021 | | | | Religion und Biologie im Konflikt. Beispiel: Abgang einer Frühschwangerschaft Tage nach dem Eisprung findet - im Falle einer Empfängnis- die Einnistung des Embryos in die Schleimhaut der Gebärmutter statt. In einem Teil der Fälle gelingt das natürlicherweise nicht, die Leibesfrucht geht ab ("Abgang", in der medizinischen Fachsprache "Abort" genannt).
Hier haben wir ein theologisches Problem. Nach unserem christlichen Glauben pflanzt Gott jeder befruchteten Eizelle eine unsterbliche Seele ein. Wie sollen wir dieses biologische Phänomen religiös deuten?
Informationen im Wikipedia-Artikel "Frühabort"- siehe Link unten de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BChabort |  0
| | | | | Fink 4. Februar 2021 | | | | Das wäre dann in der 6. Schwangerschaftswoche (SSW) !? -wie ich dem Wikipedia-Artikel "Schwangerschaft" entnehme. Siehe Link unten ! de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaft |  0
| | | | | Herbstlicht 4. Februar 2021 | | | | Unschuldiges Leben zu töten ist ein Verbrechen! Und bei einem sich noch im Mutterleib befindlichen Menschenkind handelt es sich ja eindeutig und unleugbar um unschuldiges Leben.
Dieses Kind hat nichts verbrochen, wofür es zu bestrafen wäre.
Stattdessen ist praktische Hilfe angesagt für werdende Mütter, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in Panik befinden und aktuell keinen anderen Ausweg als Abtreibung sehen können.
Ihnen Hoffnung und Zuwendung geben, ihnen Kraft und Stärke vermitteln - das ist das Gebot nicht nur der christlichen Nächstenliebe, sondern auch der rein weltlichen Liebe zum Menschen in der Not. |  9
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuUSA- Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
- Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
- US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
- ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
- ‚Meine Aufgabe ist es, dich in den Himmel zu bringen, nicht nach Harvard‘
- US-Präsident Trump nominiert Lebensschützerin zur Direktorin der Arzneimittelbehörde FDA
- Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden
Abtreibung- ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
- US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
- Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
- SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
- US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
- US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
- Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt
| 





Top-15meist-gelesen- EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
- Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
- Aus Finanzgründen vermietet Church of England ihre Kathedralen für moderne Musik- und Discoevents
- Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
- Maria, die Mutter des Friedens
- Leere der kirchlichen Lehre
- Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
- Debatte um (politischen) Islam: Österreichische Ministerin für Verbot von Muslimbruderschaft
- Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
- Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
- Tausende beim „March for Life“ durch London – 15 katholische Bischöfe mit dabei
- Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
- Die Freiheit der Liebe und die Einheit im Gebet
- Der Name 'Maria' - Ein „bitteres Meer“ und Schrecken der Dämonen
- Papst Leo XIV. spricht mit Erzbischof Gänswein
|