Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Anglikanische Kirche von Nigeria trennt sich von der Kirche von England
  2. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  3. DILEXI TE!
  4. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  5. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
  6. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  7. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  8. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  9. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  10. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  11. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  12. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  13. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  14. Studie: Gläubige Christen haben mehr Sex
  15. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!

Als Kamala Harris nicht die ganze Wahrheit sagen durfte

17. Oktober 2020 in Chronik, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Glaube eines Kandidaten dürfe bei der Beurteilung eines Kandidaten keine Rolle spielen. Es könnte sich daraus aber Vorurteile ergeben, welche die Person disqualifizieren, sagte Harris vor Beginn der Anhörung von Amy Coney Barrett im Senat.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Amy Coney Barretts (Foto) Glaube disqualifiziere sie nicht für die Aufgabe einer Richterin am Obersten Gerichtshof der USA, doch könnte sie von Vorurteilen geprägt sein, die nicht mit dieser Tätigkeit vereinbar wären. Das sagte Kamala Harris, Kandidatin für die Vizepräsidentschaft der Demokratischen Partei und Senatorin.


 

„Der Glaube sollte nie die Grundlage für die Unterstützung oder Ablehnung eines Kandidaten sein, absolut nicht“, sagte sie wörtlich. Fragen zu Vorurteilen oder bestimmten Perspektiven hinsichtlich der Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechung und der Präzedenzfälle seien aber zulässig, sagte sie in einem Fernsehinterview noch vor Beginn der Anhörung Barretts durch den Senat.

 

2018 hatte Harris den katholischen Juristen Brian Buescher als Richter für ein Bundesgericht abgelehnt. Damals war die Zugehörigkeit zu einer katholischen Organisation für Harris ausreichend. Der Anlass für ihre Entscheidung war Bueschers Mitgliedschaft bei den „Knights of Columbus“, einer katholischen Bruderschaft, die sich sozial engagiert. Die „Knights of Columbus“ seien eine reine Männergesellschaft, die in sozialen Fragen „eine Reihe extremer Positionen“ einnehme, kritisierte Harris.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 J. Rückert 17. Oktober 2020 
 

Übernimmt der Fürst der Welt zur Gänze?

Auf Achgut.com erschien am 15.08.20 ein Bericht über den politischen Werdegang von Kamala Harris (die Frau, die unter Biden Präsident werden könnte). Er ist schockierend. Sollte Biden gewinnen, wird Harris nach etwa 8 Monaten übernehmen. Spätestens dann beginnt eine Höllenfahrt für den Westen.


3
 
 martin fohl 17. Oktober 2020 
 

Dann dürfen überhaupt auch keine politisch

denkende und agierende Menschen ein Richteramt übernehmen. Denn sie könnten ja von Vorurteilen und Ideologien geprägt sein!
Wann ist eine Ansicht ein Vorurteil und wann nicht?
Unsere Gesellschaft, auch die amerikanische ist eine christlich geprägte! So wahr mir Gott helfe soll nicht nur eine Floskel sein, sondern auch Programm!
Deshalb sollte auch unbedingt der Gottesbezug in die europäische Verfassung mit hineingenommen werden!


8
 
 Diadochus 17. Oktober 2020 
 

Vorurteile

Also spielt der katholische Glaube doch eine große Rolle. Welche Vorurteile meint Frau Kamala Harris denn nun? Sie kann es auch direkt sagen. Jeder weiß, wie es gemeint ist. Es geht um den Lebensschutz. Frau Barrett ist für den Lebensschutz, Frau Harris dagegen. Da sind Katholiken unbeugsam. Das weiß Frau Harris.


6
 
 Adamo 17. Oktober 2020 
 

@USCA_Ecclesiam, Ihrer Meinung bin ich auch.

Verwirrende "Logik",richtig!
Woher kommt denn diese Verwirrung? Sicher nicht von Gott.

Gott verwirrt nie, jedoch sein Gegner verwirrt ständig durch seine Einflüsterungen bei Menschen die sich dem Bösen öffnen.


4
 
 Rolando 17. Oktober 2020 
 

Katholische Richter

Richter müssen keine Glauben haben, sie können in weltlichen Dingen gute Richter sein. Doch bei Entscheidungen, die die Ehe, die Kinder, den Glauben, das Leben, vor und nach der Geburt, sowie Enscheidungen über das Lebensende können sie meist nicht richtig entscheiden. Denn wenn sie den Weg, die Wahrheit und das Leben, Jesus Christus nicht, oder nicht richtig kennen, wie wollen sie dann richtig entscheiden. In diesen Dingen muß immer die Entscheidung Christuszentriert sein, um wahr und richtig zu sein.


9
 
 USCA_Ecclesiam 17. Oktober 2020 

JESUS: „Euer Ja sei ein Ja, Euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen.“ Mt 5,37

Harris: „Der Glaube sollte nie Grundlage sein.“ Fragen zu Perspektiven seien aber zulässig.

Ja was denn nun?
Zum Glauben gehören nun mal auch bestimmte Perspektiven und Wertehaltungen. Von mir aus soll Harris es „Vorurteile“ nennen. Aber ihre linke „Logik“ ist verwirrend...


11
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  3. DILEXI TE!
  4. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  5. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  6. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  7. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  8. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  9. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  10. Spanischer Priester wegen Kritik am radikalen Islam verurteilt
  11. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  12. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  13. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!
  14. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  15. Goldenstein-Ordensfrauen ergreifen rechtliche Schritte

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz