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Sterbehilfe: Familienverband gegen "Geschäft mit dem Tod"

10. September 2020 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Im Hinblick auf anstehendes VfGH-Urteil publiziert Katholischer Familienverband Stellungnahmen von Ex-ÖVP-Behindertensprecher Huainigg und katholischer Publizistin Kaiser


Wien (kath.net/KAP) "Das Geschäft mit dem Tod kann keiner wollen!" Diesen Konsens zweier sonst durchaus unterschiedlich ausgerichteter Stellungnahmen zum Thema Sterbehilfe hat der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) in seiner Mitgliederzeitung "ehe & familien" (Ausgabe 3/202) publiziert. Im Hinblick auf eine anstehende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über eine mögliche Lockerung des Verbotes der Sterbehilfe äußerte dazu Franz-Joseph Huainigg, früherer ÖVP-Behindertensprecher und jetzt im Vorstand der "Aktion Leben" tätig, dazu ein klares Nein. Ein "nachdenkliches Pro-Statement" schrieb Eva-Maria Kaiser, ORF-Journalistin und stv. Vorsitzende des Verbands Katholischer Publizistinnen und Publizisten.

Den Rahmen der Debatte steckte der KFÖ im Einleitungstext zu den beiden Statements ab: Zur Frage, ob assistierter Suizid - wie etwa zuletzt in Deutschland - unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden soll - liege im VfGH ein Antrag vor, mit dem sich das Höchstgericht noch im September befassen werde. Der KFÖ als größte Familienorganisation Österreichs vermisst trotz der Brisanz des Themas eine breite öffentliche Debatte. Mit "zwei unterschiedlichen Meinungen aus  katholischen Kreisen" solle dem entgegengewirkt werden, hieß es in "ehe & familien".


"Österreichischen Weg" weitergehen

"Der Wunsch zu sterben hängt meistens mit Perspektivlosigkeit, Schmerzen und Einsamkeit zusammen und muss daher als Hilferuf für eine Verbesserung der Lebenssituation gesehen werden", stellt der selbst auf den Rollstuhl angewiesene Franz-Joseph Huainigg fest. Der Ex-Politiker erinnerte an den Konsens aller Parlamentsparteien im Zuge der Enquete "Würde am Ende des Lebens" im Jahr 2015, dass in Österreich die Palliativ- und Hospizbetreuung weiter ausgebaut werden soll. Am Verbot der Sterbehilfe solle hingegen festgehalten werden.

"Diesen österreichischen Weg halte ich für notwendig weiterzugehen", betonte Huainigg. Wenn Sterbehilfe für Ausnahmefälle erst einmal eingeführt ist, steige die Zahl der assistierten Suizide immer mehr, warnte er. "Aus dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben werde für manche Menschen schnell die vermeintliche Pflicht, anderen nicht zur Last zu fallen. "Hilfe zur Selbsttötung sollte keine Antwort sein auf Not und Verzweiflung, auf Ängste und Sorgen", so der Appell Huaniggs.

Die in Österreich "erfreulich hoch entwickelte Palliativmedizin" und deren Möglichkeiten, Leiden am Ende des Lebens einzudämmen, würdigte auch Eva-Maria Kaiser. "Doch was, wenn jemand sein Ende selbst bestimmen möchte, angesichts einer unheilbaren Krankheit; weil man im Alter des Lebens überdrüssig ist?" Der deutsche Verfassungsgerichtshof habe heuer das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben als "Ausdruck der persönlichen Autonomie" neu bewertet. "Das ist schön formuliert und passt für eine moderne säkulare Gesellschaft", befand die katholische Publizistin. Denn "nicht jeder mag an einen obersten Hüter über Leben und Tod glauben". Die politische Debatte, wie der assistierte Suizid konkret in einen Gesetzestext gegossen wird, habe in Deutschland gerade erst begonnen. "Auf ein enges Korsett ist zu hoffen, auch im Hinblick auf Österreich", schrieb Kaiser. "Denn trotz aller Autonomie des modernen Menschen: Das Geschäft mit dem Tod kann keiner wollen."

Fachleute: Todeswünsche relativieren

Am Montag äußerte sich die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP) zum Thema und forderte umfassende Suizidprävention statt "assistierten Suizid". Fremde Hilfe, um einen Suizid durchzuführen, sei "inakzeptabel", aktuelle Tendenzen zu einer Legalisierung seien besorgniserregend.

Psychiater seien in ihrer täglichen Arbeit häufig mit Todeswünschen von Patienten konfrontiert. "Im gesellschaftlichen Diskurs wird allerdings oft ausgeblendet, dass der Wunsch zu sterben üblicherweise keine endgültigen Entscheidung ist, sondern als Ausdruck von Angst und Ambivalenz in hohem Maße fluktuiert", so die ÖGPP. Todeswünsche könnten u.a. auch Ausdruck behandelbarer seelischer Erkrankungen wie Depressionen sein.

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Diakon89362 10. September 2020 
 

Geschäft mit dem Tod

Es bedarf einzig und allein der Zuwendung der sterbenden Person. Das ist es was allen unseren Lieben, von denen wir Abschied nehmen müssen oftmals fehlt. Da ist jemand, welcher dir auch in deiner letzen Minute beisteht!!!


1
 
 elisabetta 10. September 2020 
 

Wehret den Anfängen!

Dazu kann man nur sagen: Wehret den Anfängen! In den Niederlanden z.B. werden ursprünglich strenge Bedingungen immer öfter über Bord geworfen, mittlerweile können Verwandte über Sterbehilfe an Demenzkranken bestimmen. Die sogenannte „persönlichen Autonomie“, die in Deutschland maßgeblich für erlaubte Sterbehilfe herangezogen wird, wird sich wie in den Niederlanden bald in allgemeines Recht umwandeln, es ist nur eine Frage der Zeit, das war auch bei Abtreibungen so. Aus christlicher Sicht ist und bleibt Sterbehilfe Mord, da gibt es nichts daran herumzudeuteln, eine persönliche Autonomie auf ein Recht zu Sterben gilt nicht vor Gott.


2
 

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