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| ![]() Mädchen wollte in Knabenchor: Klage abgelehnt19. August 2019 in Deutschland, 17 Lesermeinungen Berliner Verwaltungsgericht stärkt Kunstfreiheit von Knabenchören. Berlin (kath.net) Wegen des spezifischen Klanges eines reinen Knabenchores hat das Berliner Verwaltungsgericht die Klage der Mutter einer Neunjährigen abgelehnt. Das berichten die Frankfurter Allgemeine Zeitung und weitere Medien. Die Mutter hatte das Mädchen im Staats- und Domchor mitsingen lassen wollen und auf Diskriminierung wegen des Geschlechts geklagt. Das Gericht entschied, dass Mädchen abgelehnt werden dürfen, wenn ihre Stimmen nicht dem geforderten Klangbild entsprechen. Das Recht auf Kunstfreiheit überwiege im vorliegenden Fall. Wegen der grundlegenden Bedeutung des Falles verwies der Richter aber die unterlegene Seite auf ihre Berufungsmöglichkeit. Interessierte Mädchen können mit dem Domchor kooperierende Mädchenchor der Singakademie zu Berlin mitsingen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGesellschaft
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