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Papst erlässt neue Normen für Kinderschutz im Vatikan

30. März 2019 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
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Anzeigepflicht für Missbrauch, Eignungstest für Tätigkeiten im Vatikan und verpflichtende Kinderschutz-Fortbildungen - Übergriffe gegenüber Schutzbedürftigen werden als Offizialdelikte behandelt.


Vatikanstadt (kath.net/ KAP)
Papst Franziskus hat den Kinderschutz im Bereich des Vatikanstaats und der Kurie verschärft. Laut den am Freitag veröffentlichten Normen gilt für Amtsträger eine Anzeigepflicht für Fälle von Missbrauch Minderjähriger. Kandidaten für eine Tätigkeit im Vatikan müssen künftig auf ihre Eignung zum Umgang mit schutzbedürftigen Personen geprüft werden. Auch werden verbindliche Fortbildungen zum Kinderschutz in den Einrichtungen der Kurie und des Vatikanstaats eingeführt. Die Neuerungen treten zum 1. Juni in Kraft.


Die Maßnahmen sind in einem päpstlichen Erlass für die Kurie und einem Gesetz für den Vatikanstaat niedergelegt. Zudem verabschiedete Franziskus Kinderschutz-Leitlinien für den kirchlichen Bereich innerhalb des Vatikanstaats. Die Bischofskonferenzen weltweit waren bereits 2011 aufgefordert worden, solche Leitlinien zu erarbeiten.

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen werden Übergriffe gegenüber Schutzbedürftigen im Vatikan als Offizialdelikte verfolgt, also auch ohne die Anzeige eines Geschädigten. Unterlässt ein kirchlicher Amtsträger eine Meldung an die Justiz, droht ihm eine Geldstrafe. Kirchliche Justizbeamte, die die Anzeige unterlassen, können mit einer Haftstrafe von ein bis sechs Monaten bestraft werden. Den Opfern werden das Recht auf Gehör sowie geistliche, psychologische und juristische Hilfe zugesichert. Zugleich betonen die Normen den Anspruch von Beschuldigten auf einen fairen Prozess und Rehabilitierung bei Falschanklage.

Zur Frage möglicher Entschädigungen für Betroffene äußern sich die Dokumente nicht. Die Errichtung einer unabhängigen externen Anlaufstelle für Opfer ist nicht vorgesehen.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Juan Stephanus Maria 31. März 2019 
 

Kinderschutz?

Nein, es braucht ein Programm zur Erkennung homosexueller Triebtäter!


4
 
 JBE 30. März 2019 
 

Wann endlich?

Wann endlich diszipliniert er seine Homoentourage und seine Homoverteidiger wie Cupich,Woerl,etc. und anderswo? Wann nennt er endlich diesbezügliche Probleme endlich beim Namen? Voraussichtlich NIE,, weil sie ja alle treue Helfer für seine Agenda sind.


12
 
 winthir 30. März 2019 

ich hätte mir gewünscht,, dass der CIC geändert wird

der gilt nämlich nicht nur für den Vatikan.

CIC can. 489, § 2.

"Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer
Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren."

Das ist die einzige(!) Aktenvernichtungsvorschrift im CIC.

Und ich hatte mich schon gewundert, daß immer wieder von Aktenvernichtung geredet wurde. Nun, Aktenvernichtung ist _Vorschrift_ in der Kirche. und das gilt weltweit.


2
 
 Stanley 30. März 2019 
 

Papst Franziskus ist anscheinend zurückgerudert

Denn Ende 2018 hatte er das Problem der Homosexuellen im Klerus richtig erkannt:

"Das Oberhaupt der katholischen Kirche spricht [im Buch des Autors Fernando Prado mit dem Titel 'La fuerza de la vocacion'] von einer "sehr ernsten Angelegenheit.' Menschen mit 'dieser tiefverwurzelten Tendenz' sollten seiner Meinung nach nicht in Seminaren oder zu religiösen Orden zugelassen werden. Es sei ein 'Fehler', zu glauben, dass Schwule in der priesterlichen Ausbildung 'nicht so schlimm' seien und Homosexualität nur eine Form der Zuneigung sei. 'Im geweihten Leben und im priesterlichen Leben hat diese Art von Zuneigung keinen Platz.'
Franziskus drängte in dem Interview darauf, dass Priesteramts- und Ordensanwärter strenger auf homosexuelle Neigungen geprüft werden, sonst gebe es später Probleme. Homosexuelle Geistliche müssten ebenso wie heterosexuelle konsequent enthaltsam leben (...)."

In die neuen Normen des Vatikan ist dieser entscheidende Aspekt jedoch nicht eingeflossen!


9
 
 Montfort 30. März 2019 

Bitte, wieviele Kinder gibt es im Vatikan?

Mal abgesehen von den "verschwundenen" und nie aufgefundenen Mädchen.

Und wie sollen denn "Eignungstest" aussehen?

Alles nur "Fassadenpflege".

Himmel, hilf!


16
 
  30. März 2019 
 

Die reinste Farce - solange Homo-Orgien im Vatikan gefeiert werden!!


15
 
 Zeitzeuge 30. März 2019 
 

Ein Glaubhaftigkeitsgutachten eines anerkannten

forensischen Psychologen müsste ebefalls
Pflicht sein!

Im übrigen wäre zu wünschen, daß z.B. den

Schulen und Sportvereinen

staatlicherseits diese Regeln im Umgang
mit sexuellem Missbrauch vorgeschrieben
werden!


6
 

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