Papst erlässt neue Normen für Kinderschutz im Vatikan

30. März 2019 in Weltkirche


Anzeigepflicht für Missbrauch, Eignungstest für Tätigkeiten im Vatikan und verpflichtende Kinderschutz-Fortbildungen - Übergriffe gegenüber Schutzbedürftigen werden als Offizialdelikte behandelt.


Vatikanstadt (kath.net/ KAP)
Papst Franziskus hat den Kinderschutz im Bereich des Vatikanstaats und der Kurie verschärft. Laut den am Freitag veröffentlichten Normen gilt für Amtsträger eine Anzeigepflicht für Fälle von Missbrauch Minderjähriger. Kandidaten für eine Tätigkeit im Vatikan müssen künftig auf ihre Eignung zum Umgang mit schutzbedürftigen Personen geprüft werden. Auch werden verbindliche Fortbildungen zum Kinderschutz in den Einrichtungen der Kurie und des Vatikanstaats eingeführt. Die Neuerungen treten zum 1. Juni in Kraft.

Die Maßnahmen sind in einem päpstlichen Erlass für die Kurie und einem Gesetz für den Vatikanstaat niedergelegt. Zudem verabschiedete Franziskus Kinderschutz-Leitlinien für den kirchlichen Bereich innerhalb des Vatikanstaats. Die Bischofskonferenzen weltweit waren bereits 2011 aufgefordert worden, solche Leitlinien zu erarbeiten.

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen werden Übergriffe gegenüber Schutzbedürftigen im Vatikan als Offizialdelikte verfolgt, also auch ohne die Anzeige eines Geschädigten. Unterlässt ein kirchlicher Amtsträger eine Meldung an die Justiz, droht ihm eine Geldstrafe. Kirchliche Justizbeamte, die die Anzeige unterlassen, können mit einer Haftstrafe von ein bis sechs Monaten bestraft werden. Den Opfern werden das Recht auf Gehör sowie geistliche, psychologische und juristische Hilfe zugesichert. Zugleich betonen die Normen den Anspruch von Beschuldigten auf einen fairen Prozess und Rehabilitierung bei Falschanklage.

Zur Frage möglicher Entschädigungen für Betroffene äußern sich die Dokumente nicht. Die Errichtung einer unabhängigen externen Anlaufstelle für Opfer ist nicht vorgesehen.

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