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Durchführung des Schweizer Marsch fürs Läbe in Frage gestellt!

30. August 2017 in Schweiz, 10 Lesermeinungen
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Der Schweizer Gebetsmarsch für das Leben am 17. September hat unter Hinweis auf zu befürchtende Störungen keine Genehmigung für die Durchführung auf öffentlichem Grund erhalten.


Sachseln (kath.net) Die Organisatoren des 8. Marsch fürs Läbe sehen die Durchführung der Lebensschutzveranstaltung in Frage gestellt. In einer Mitteilung auf ihrer Homepage Presseaussendung schrieben sie vor einigen Tagen, dass sie bereits seit längerem positive Zusagen hatten, am 17. September 2017 die Kapelle Bethanien in St. Niklausen OW und den Openair-Feierplatz bei der Kirche Flüeli OW für den Gebetsmarsch nutzen zu dürfen.

Kürzlich wurde den Organisatoren allerdings unter Hinweis auf zu befürchtende Störungen durch externe Gruppierungen und einen deshalb nötigen beträchtlichen Polizeiaufwand von den Gemeinden Sachseln und Kerns nun kürzlich mitgeteilt, dass sie für die Benutzung des öffentlichen Grundes keine Bewilligung erteilen. Der Gebetsmarsch dürfe nicht stattfinden.

Dazu erläuterten die Organisatoren des Gebetsmarsches: „Da nicht wir als Veranstalter für potenzielle Störungen verantwortlich sind, hat der Verein Marsch fürs Läbe eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, einen Rekurs beim Obwaldner Regierungsrat einzureichen. Die Veranstalter erwarten, dass die Obwaldner Regierung ihr Recht schützt, am eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag in St. Niklausen und Flüeli/Ranft eine Gebetsveranstaltung für das in der Bundesverfassung garantierte Recht auf Leben durchzuführen.“


Da die Veranstalter einen Entscheid des Regierungsrats zugunsten der Gebetsveranstaltung erwarten, wird der im Flyer definierte Anmeldevorgang aufrecht erhalten.

Die Kantonspolizei Obwalden hat vom OK unter Strafandrohung verlangt, die Werbung für die Veranstaltung von der Webseite Marsch fürs Läbe zu entfernen. Deshalb ist das Inserat und der elektronische Flyer sind auf unserer Webseite vorläufig nicht mehr zu finden.

Personen, welche auf Grund der in Umlauf gebrachten Inserate und Flyer Fragen zum Stand der Dinge haben, können sich ans OK wenden: info(at)marschfuerslaebe(dot)ch

Beterinnen und Beter werden dazu aufgerufen, dafür zu beten, dass die Rekursantwort positiv ausfällt und der 8. Marsch fürs Läbe wie geplant durchgeführt werden kann.

An der Teilnahme Interessierte werden dazu aufgerufen, sich den 17. September 2017 freizuhalten, um gegebenenfalls doch noch im Herzen der Schweiz für das Recht auf Leben zu beten. Sollte der Obwaldner Regierungsrat den Rekurs abschlägig beantworten, werden die Organisatoren auf ihrer Website über alternative Gebets- und Gottesdienstmöglichkeiten am Bettag informieren.

Bereits im Jahr 2016 beklagte Beatrice Gall, Medienverantwortliche Marsch fürs Läbe/Schweiz, gegenüber KATH.NET wörtlich: „Wir haben einen Riesenaufwand, weil eine wachsende linksradikale Szene anderen ihre Meinungsfreiheit nicht zugesteht“, kath.net hat berichtet.. Die Stadt Bern hatte den Marsch fürs Läbe ebenfalls aus Sorge vor linksradikalen Chaoten spürbar eingegrenzt.

Der Marsch für das Leben ist eine weltweite Aktion, die im September in vielen Ländern auf die Anliegen des Lebensrechtes aufmerksam macht. Papst Franziskus hat häufig den Veranstaltungen seine Segensworte und seine dezidierte Ermutigung zukommen lassen (dem Schweizer Marsch für das Leben beispielsweise 2015). Weltweit sind viele Bischöfe und leitende Christen aus anderen kirchlichen Gemeinschaften bei den Märschen präsent oder senden Grußworte.

Trailer des Marsches fürs Läbe des vergangenen Jahres:


Foto oben (c) Marsch fürs Läbe


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