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Abtreibungsklinik will Berichterstattung über Prozess einschränken

7. Juni 2017 in Chronik, 3 Lesermeinungen
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Namen von Mitarbeitern der Abtreibungsklinik und von Frauen, die dort abtreiben wollen, sollen nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Personen sind als Zeugen in einem Gerichtsprozess geladen.


Toronto (kath.net/LSN/jg)
Die Lebensschutzseite LifeSiteNews.org (LSN) prozessiert vor einem kanadischen Gericht um das Recht, in ihren Berichten die Namen von Mitarbeitern einer Abtreibungsklinik zu nennen. LSN berichtet über den Fall der kanadischen Lebensschützerin Mary Wagner (42).

Wagner war im Dezember 2016 in einer Abtreibungsklinik in Toronto verhaftet worden, weil sie dort versucht hatte, schwangere Frauen davon zu überzeugen, ihr Kind nicht abzutreiben. Sie hatte damit gegen ihre Bewährungsauflagen aus einem früheren Prozess verstoßen. kath.net hat hier berichtet: Kanadische Lebensschützerin kommt aus dem Gefängnis


Die Abtreibungsklinik wollte erreichen, dass die Namen ihrer Mitarbeiter und die Namen von Frauen, die wegen einer Abtreibung in der Klinik waren, nicht in den Medien veröffentlicht werden dürfen. Diese Personen sind als Zeugen bei dem Gerichtsprozess gegen Wagner geladen, der am 25. Mai begonnen hat. In dem Antrag der Abtreibungsklinik wird LSN namentlich genannt. Die Nachrichtenseite berichtet ausführlich über den Fall Mary Wagner.

Der Anwalt der Klinik brachte den Antrag erst wenige Tage vor dem Beginn des Prozesses ein. Der Richter weigerte sich, ein einstweiliges Veröffentlichungsverbot auszusprechen. Er hat für 9. Juni eine Verhandlung zu dieser Frage angesetzt. Die Personen, um deren Identität es geht, werden erst zu einem späteren Termin aussagen.

LifeSiteNews argumentierte in ihrem Einspruch gegen das Publikationsverbot mit dem Recht Mary Wagners auf einen offenen Prozess und ihrem Recht, Details der Abtreibungsindustrie zu veröffentlichen. Eine Abtreibungsärztin hat in einer eidesstattlichen Erklärung ihre Sorge vor „Angriffen“ nicht näher genannter „Pro-Life Aktivisten“ zum Ausdruck gebracht, falls ihr Name bekannt würde. Sie ist als Zeugin in dem Prozess geladen.



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Lesermeinungen

 girsberg74 7. Juni 2017 
 

Sachlich und logisch richtig?

@scheinfrager an @Hortensius:
„Also das als Beweis zu sehen, ist übertrieben.“

Soweit Sie auf Abtreibungsärzte in den USA anspielen, kann ich Ihre Argumentation durchgehen lassen, wobei für eine konsequente Rechtspflege allerdings das Problem entstünde, dass man auch sonst keinen Verbrecher würde nennen dürfen: eine Spiegelfechterei, wo unter Geheimhaltung alles erst richtig möglich wird.

Für die Nazis bestand zu jener Zeit das Problem einer Bestrafung nicht; die Argumentation von Hortensius ist hier auf der sicheren Seite.


2
 
 scheinfrager 7. Juni 2017 
 

@Hortensius

Also das als Beweis zu sehen, ist übertrieben.

Bekanntermaßen wurden einige Abtreibungsärzte in den USA schon ermordet; nicht unbedingt von Lebensschützern, aber wenn Namen öffentlich sind, sind sie öffentlich.

Deshalb muss das hier nicht Scham über die böse Tat sein, sondern kann ganz banal Furcht sein.


3
 
 hortensius 7. Juni 2017 
 

Das Böse bzw. das Grausame scheut das Licht.

Sogar die Nationalsozialisten ließen sich von den KZ-Häftlingen vor der Freilassung unterschreiben, dass diese von den Grausamkeiten in den KZ-Lagern draußen nichts erzählen werden. Jeder Übeltäter schämt sich im Innersten seiner bösen Tat. Das ist ein Beweis für die Existenz Gottes und auch des Satans.


5
 

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