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Europäischer Gerichtshof: Muslima muss mit Jungs zum Schulschwimmen

10. Jänner 2017 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Ein muslimisches Mädchen aus der Schweiz muss am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen, entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.


Basel (kath.net)
Ein muslimisches Mädchen aus der Schweiz muss am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte laut NTV entschieden. Beim Urteil hat ein muslimisches Elternpaar aus der Schweiz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof dagegen geklagt, dass ihre Töchter am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen muss. Laut den Muslimen verbiete ihnen der islamische Glauben dies.


Die Eltern haben jetzt verloren, die Tochter muss am Unterricht teilnehmen.

In Deutschland gab es bereits 2013 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtshof, bei dem festgestellt wurde, dass die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht grundsätzlich zugemutet werden könne.


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