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| ![]() Europäischer Gerichtshof: Muslima muss mit Jungs zum Schulschwimmen10. Jänner 2017 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen Ein muslimisches Mädchen aus der Schweiz muss am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen, entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Basel (kath.net) Die Eltern haben jetzt verloren, die Tochter muss am Unterricht teilnehmen. In Deutschland gab es bereits 2013 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtshof, bei dem festgestellt wurde, dass die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht grundsätzlich zugemutet werden könne. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIslam
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