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'Ein solcher fauler Kompromiss ist schlicht und einfach ein Skandal!'

9. Dezember 2016 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Christliche Klinik in Schaumburg knickte in Abtreibungsfrage ein - „Und so geht das Töten der Kinder vor der Geburt geschäftsmäßig und gewinnbringend weiter, auch in ‚christlichen‘ Krankenhäusern“ . Gastkommentar von Alexandra Linder


Schaumburg (kath.net) Kurz vor Weihnachten beschert uns ein christlicher Krankenhauskonzern eine österliche Pontius Pilatus-Geschichte: Ich wasche meine Hände in Unschuld und überlasse die böse Arbeit anderen, stelle dafür aber Räume zur Verfügung und kassiere möglicherweise noch die Miete dafür.

So muss die "Einigung" zwischen Agaplesion und Landkreis einem konsequenten Menschenrechtler erscheinen. Trotz großer Unterstützung, trotz ganz überwiegender Mehrheitsmeinung durch Petition und Briefe für den Ausstieg des Krankenhauses aus den Beratungsscheinabtreibungen knickt der Betreiber am Ende doch noch ein. Unabhängig davon, ob wirtschaftliche Gründe den Ausschlag gaben oder ob man dem Druck doch nicht standhalten konnte oder wollte: Ein solcher fauler Kompromiss ist schlicht und einfach ein Skandal.


Und so geht das Töten der Kinder vor der Geburt geschäftsmäßig und gewinnbringend weiter, auch in "christlichen" Krankenhäusern. Zum Glück gab es in Bethlehem vor zweitausend Jahren weder Agaplesion noch Pro Familia.

Alexandra Maria Linder ist Vorsitzender der Lebensschutzinitiative „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA)

Foto Alexandra Linder


Foto © ALfA e.V.


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Lesermeinungen

 Stanley 12. Dezember 2016 
 

@Henri_Cavendish

Können die Betreiber eines Kreiskrankenhauses ernsthaft per Anordnung gegenüber ihrem Personal eine ansonsten rechtmäßige Behandlung verbieten? Das wäre die juristische Frage.

Sie spielen hier auf die Nichtrechtswidrigkeit von Abtreibungen bestimmter Indikationen an.

Meine Antwort auf Ihre Frage lautet: Doch, jedes Krankenhaus kann dem Personal (in Sachen Abtreibung oder 'Pille danach')eine ansonsten Rechtmäßige Handlung verbieten!
Grund: Im Konkordat zwischen dem deutschen Staat und der Kirche ist geregelt, dass die katholische Kirche ihren Gläubigen eine eigene Gesetzgebung auferlegen darf. Bei den Kirchengesetzen gibt es keine Trennung von Recht und Moral! Die Kirchengesetze sind für die Mitglieder dieser Kirche ebenso bindend wie die staatlichen.
Und im Kirchenrecht ist jede Abtreibung unterschiedslos eine in sich selbst schlechte Tat, welche die sofortige automatische Exkommunikation (Selbstausschluss von den Sakramenten und der kirchlichen Gemeinschaft) nach sich zieht.


1
 
 Hibiskus 10. Dezember 2016 
 

habe verstanden:"Sie fragen"

@Suebus Ich habe Sie durchaus verstanden. Und ich sprach von Gewissen. Was nur "Recht" ist, ist eine andere Frage. Lesen Sie einmal das Schwangerschaftsabruchgesetz und überlegen Sie dann, was "Recht" ist. Ich sehe als "Recht" mehr als nur eine bloße Formalie. "Formales Recht" ist kein Recht im eigentlichen Sinn. So verstand ich zumindest Jesus gegenüber den Pharisäern.
Wer viel frägt wird irre, wer nach dem Gewissen handelt kann morgens in den Spiegel sehen. - Ist aber nach meiner Erfahrung zuerst nicht leicht, bis man sich daran gewöhnt hat. Auf Dauer bringt es Respekt und verändert auch andere.


0
 
 Henry_Cavendish 9. Dezember 2016 
 

In einer kleinen Ungenauigkeit bei @Stanley liegt m.M.n. das Problem

Denn nur die Abtreibung mit sozialer Indikation (->Frist + Beratung) ist rechtwidrig aber straffrei gem. §218a StGB.
Die beiden anderen Indikatoren, nämlich medizinisch und kriminologisch sind ausdrücklich nicht rechtwidrig!

Der Konzern anerkennt aber nur die medizinische Indikation.
Hinzu kommt: Hier sollen drei Krankenhäuser zu einem Zentrum zusammengefasst werden, welches dadurch (Daseinsvorsorge; Standards medizinische Grundversorgung) das Kreiskrankenhaus wird.
Können die Betreiber eines Kreiskrankenhauses ernsthaft per Anordnung gegenüber ihrem Personal eine ansonsten rechtmäßige Behandlung verbieten? Das wäre die juristische Frage.

Daneben eben die ethische Frage: Wenn sicherlich kein Kreistag (jedenfalls mir nicht bekannt) dem kreiseigenen Krankenhaus das verboten hat/ verbieten konnte in Abwägung der verschiedenen Grundrechte, dann kann es ethisch und demokratisch nicht richtig sein, dass ein privater Konzern dies tut.


0
 
 Suebus 9. Dezember 2016 
 

@Hibiskus

Meine Frage war ehrlich gemeint, denn ich weiß es wirklich nicht. Ich weiß, dass man fast nicht die Ausbildung zum Frauenarzt machen kann, wenn man nie eine Abtreibung vornimmt (über zeugte Christen können folglich keine Frauenärzte werden). Auch als ein katholisches Krankenhaus in Köln einer vergewaltigten Frau die "Pille danach" verweigerte, war das rechtlich eigentlich nicht möglich (das ist mein Kenntnisstand, man kann mich korrigieren). Deswegen wollte ich wissen, ob es über haupt möglich gewesen wäre, Abtreibungen konsequent zu verweigern.


0
 
 mike 9. Dezember 2016 

Das größte Übel

Das größte Übel in unserem Land sind sicherlich die unzähligen Abtreibungen. Dieses müssen wir bei der nächsten Wahl 2017 berücksichtigen. Als Christen dürfen wir keiner Partei eine Stimme geben, die sich für Abtreibung einsetzt. Damit fallen natürlich die meisten bekannten Parteien raus. Es gibt aber Parteien, die sich in ihrer Familienpolitik gegen Abtreibung aussprechen.


6
 
 Hibiskus 9. Dezember 2016 
 

eine Ausrede gibt es immer

@Suebus Es wäre nichts passiert. Niemand kann gegen sei Gewissen zum Töten gezwungen werden, auch nicht zur Beihilfe. Nur wer hat heute noch Gewissen, wer den Mut, sein Gewissen zu zeigen? Übrigens Geld kommt selten ungelegen, es wird alles gegen und zu Geld gemacht.


1
 
 Stanley 9. Dezember 2016 
 

Abtreibung ist weiterhin rechtswidrig (aber in bestimmten Fällen straffrei)

Ich wüsste nicht, dass ein Krankenhaus geschlossen wird, weil es sich weigert, rechtswidrige Handlungen wie Abtreibungen zuzulassen.

Der eigentliche Skandal liegt eben darin begründet, dass Krankenhäuser und Krankenkassen seit der ersten Legalisierung des § 218 STGB vom Gesetzgeber quasi dazu genötigt werden, Abtreibungen zuzulassen bzw. zu finanzieren.
Was passiert, wenn sich z.B. ein Krankenhaus wirklich einmal weigert, wissen wir nicht, da bisher solch ein Präzedenzfall noch nicht eingetreten ist.

Übrigens wurde der § 218 STGB ursprünglich legalisiert mit der Zielsetzung, die Gesamtzahl der Abtreibungen in Deutschland zu senken.

Doch dieses Ziel scheint vergessen.

Abtreibung ist längst zu einem Millionen-Geschäft geworden.


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 Philipp Neri 9. Dezember 2016 

Christen werden gezwungen

Es ist wohl offenkundig, dass man hier das Krankenhaus gezwungen hat, einem "Kompromiss" zuzustimmen, damit das Krankenhaus "überleben" konnte.
Da ist wohl auch Zwang von politischer Seite ausgeübt worden.
Wo bleibt eigentlich dadurch christliche Zeugnis? Auf dem Tempelberg werden von den Spitzen unserer Kirchen freiwillig die Kreuze versteckt, in den christlichen Krankenhäusern macht man verwerfliche Kompromisse, die das Christliche in solchen Einrichtungen sichtbar außen vor lässt und und und ...
Was ist bei den Betreibern eigentlich noch das Christliche, wenn man in dem entscheidenden Punkt des Christlichen, nämlich das Leben zu schützen in all seinen Belangen, so kläglich versagt!

Ich frage, was heißt dann eigentlich noch christliches Krankenhaus?


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 Suebus 9. Dezember 2016 
 

die Frage ist...

... was wäre passiert, wenn das Krankenhaus sich standhaft geweigert hätte? Wäre es dann geschlossen worden?


3
 

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