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«Osservatore Romano» weist Kritik an «Amoris laetitia» zurück

20. Juli 2016 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen
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Der italienische Christdemokrat und frühere Europaminister Rocco Buttiglione wendet sich gegen Kritiker des Dokuments.


Vatikanstadt (kath.net/KNA) In der Debatte über die Interpretation des päpstlichen Schreibens zu Ehe und Familie, «Amoris laetitia», hat sich nun auch die vatikanische Tagezeitung «Osservatore Romano» zu Wort gemeldet. In einem Gastbeitrag für die aktuelle Ausgabe (Mittwoch) wendet sich der italienische Christdemokrat und frühere Europaminister Rocco Buttiglione gegen Kritiker des Dokuments.

Einige stellten «Amoris laetitia» in einen Gegensatz zur kirchlichen Tradition, vor allem zu Johannes Paul II., heißt es in dem Artikel. Diese Kritiker seien darüber befremdet, dass sie «in dem Text nicht die Bestätigung ihrer eigenen Theorien lesen» würden. Sie seien nicht dazu bereit, «ihre überkommenen Denkmuster zu verlassen, um das überraschend Neue» der Botschaft von Franziskus zu hören. Buttiglione wies zugleich die Auffassung zurück, dass im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen ein Gegensatz zwischen Franziskus und Johannes Paul II. bestehe.


Buttiglione betont, dass Franziskus in dem Dokument nicht pauschal alle wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion zulasse, sondern eine Entscheidung im Einzelfall vorsehe. Franziskus lade wiederverheiratete Geschiedene ein, sich auf einen «Weg der Umkehr» zu begeben. Hierbei sollten sie ihr Gewissen mit Unterstützung eines Geistlichen befragen, so der Autor. Der Papst lasse jedoch bewusst offen, an welchem Punkt in diesem Prozess ein Empfang der Kommunion möglich sei, weil die jeweiligen Situationen zu unterschiedlich seien, um eine allgemeingültige Entscheidung treffen zu können.

Franziskus' Aussage, dass wiederverheiratete Geschiedene in «einigen Fällen» auch die Hilfe der Sakramente in Anspruch nehmen könnten, widerspreche nicht dem Schreiben «Familiaris consortio» (1981) von Johannes Paul II. Darin heißt es, dass wiederverheiratete Geschiedene unter bestimmten Bedingungen die Kommunion erhalten könnten, allerdings nur dann, wenn sie in ihrer zweiten Verbindung sexuell enthaltsam lebten. Franziskus lasse wiederverheiratete Geschiedene laut seinem Schreiben keineswegs zur Kommunion zu, sondern zur Beichte, erklärte Buttiglione. Die Freisprechung von allen Sünden in der Beichte ist die Voraussetzung zum Kommunionempfang.

Nach dem Erscheinen von «Amoris laetitia» im April ist eine Debatte darüber entbrannt, ob, und wenn ja, unter welchen Umständen der Papst wiederheiratete Geschiedene demnach zur Kommunion zulässt. Die Aussage, dass wiederverheiratete Geschiedene in «einigen Fällen» die Sakramente empfangen dürfen, findet sich nur in einer Fußnote.

Die Bandbreite der Interpretationen reicht hierbei von einer Verneinung bis hin zu der Auffassung, der Papst überlasse die Entscheidung allein dem Gewissen der Betroffenen. Franziskus selbst hatte die Frage, ob sein Schreiben «konkrete Neuerungen» für wiederverheiratete Geschiedene enthalte, bejaht. Zugleich verwies er auf die Äußerungen des Wiener Kardinals Christoph Schönborn zu seinem Schreiben. Nach Schönborns Auffassung ermöglicht der Papst mit «Amoris laetitia» im Einzelfall eine Zulassung zur Kommunion.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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