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| ![]() 'Die juristische Auseinandersetzung hätte ich gerne vermieden'12. Mai 2016 in Deutschland, 14 Lesermeinungen Martin Lohmann, der ehemalige Chefredakteur von K-TV, hat diese Woche eine persönliche Erklärung zur gerichtlichen Auseinandersetzung um seine Kündigung veröffentlicht. Bonn (kath.net) Die juristische Auseinandersetzung hätte ich gerne vermieden. Dies erläuterte Martin Lohmann (Foto) in einer Stellungnahme gegenüber kath.net. Lohmann hatte nach seiner Kündigung als Chefredakteur gegen den privaten Sender K-TV geklagt. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Köln die beiden Klagen des Bonner Publizisten Martin Lohmann gegen den Sender K-TV wegen unrechtmäßiger Kündigungen und Diskriminierung abgewiesen, kath.net hat berichtet. Lohmanns Anwalt Prof. Klaus Michael Alenfelder hat inzwischen Berufung angekündigt. kath.net dokumentiert die persönliche Erklärung von Martin Lohmann in voller Länge: Im Blick auf das Verhältnis zu K-TV sind nach einer KNA-Meldung vor einer Woche Fragen und Missverständnisse entstanden. Daher ist mir folgende Feststellung wichtig: 1. Die juristische Auseinandersetzung hätte ich gerne vermieden, sie wurde aber trotz meiner mehrfach gezeigten und immer wieder ausgeschlagenen Versöhnungsbereitschaft leider notwendig. Dieser Streit wurde nicht von mir, sondern von K-TV in die Öffentlichkeit getragen. Ich hätte darauf gerne verzichtet. Schriftlich und mündlich hat mich der Geistliche Leiter von K-TV, Pfarrer Buschor, als nicht katholisch genug bezeichnet und mir Freimaurerei unterstellt. Deswegen untersagte er mir, Beiträge zu Glauben und Kirche zu konzipieren und umzusetzen. Ein klärendes Gespräch mit dem Pfarrer wurde mir verweigert. Er war für mich seit Jahren weder telefonisch noch persönlich zu erreichen. Die Unterstellungen gegen mich sind unwahr und rufschädigend. Wir sind der Wahrheit verpflichtet, daher darf und muß jeder auch ich der Lüge entgegentreten. Gegebenenfalls auch mit juristischen Mitteln. Grundsätzlich gilt: Eine gerichtliche Lösungsfindung ist legitim und sollte nicht anderweitig wie etwa (pseudo)moralisch instrumentalisiert werden. Die Abweisung meiner Rechte in erster Instanz durch das Arbeitsgericht ist unverständlich und aus juristischer Sicht nicht nachvollziehbar. Rufschädigung und Diskriminierung sind leider nachweisbar. Ich überlasse es den Juristen, das Juristische zu klären. 2. Was die moralische Seite anbelangt, sage ich in aller gebotenen Deutlichkeit: Ich hege weder Hass noch Groll gegenüber einzelnen Personen bei K-TV. Ich kann nicht sagen, ob und wie der Pfarrer hier von wem warum auch immer falsch informiert wurde. Persönlich habe ich dem Pfarrer längst vergeben und reiche ihm auch künftig die Hand. Ich habe selbstverständlich großen Respekt vor der außergewöhnlichen Lebensleistung des Pfarrers hinsichtlich des Aufbaus eines katholischen Fernsehsenders und weiß dieses Werk, an dem ich eine Zeit lang aus ehrlichen Absichten und mit katholischem Geist engagiert und unter Einbringung vieler beruflicher Erfahrungen mitwirken konnte, zu würdigen. Jedenfalls bete ich weiterhin für den Pfarrer und andere bei K-TV. 3. Mir wurde bei K-TV ohne vorheriges Gespräch oder Ankündigung gekündigt, nachdem meine Arbeit bereits seit geraumer Zeit verhindert worden war. Angeblich benötigt K-TV weder eine Redaktion noch einen Chefredakteur. Dies verwundert bei einem Sender, der ein Vollprogramm ausstrahlt. Weiter behauptet K-TV, die mangelnden Einnahmen hätten die Kündigung meiner Person und zuvor aller anderen Redakteure zwingend notwendig gemacht. Ich bedauere die Entwicklung sehr. Dennoch gilt für mich: Bonn, am 12. Mai 2016 Foto (c) Martin Lohmann Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMedien
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