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Polens Kirche fordert erneut totales Abtreibungsverbot18. April 2016 in Weltkirche, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Aber die polnischen Bischöfe betonen zugleich, dass sie nicht die Forderung nach einer Bestrafung von Frauen unterstützen, die abgetrieben haben. Diese Frage löse die Kirche in der Beichte, dem «Sakrament der Versöhnung».
Posen (kath.net/KNA) Polens katholische Bischöfe dringen weiter auf ein totales Abtreibungsverbot. «Das Leben jedes Menschen ist ein Grundwert und unantastbar», heißt es in der am Wochenende veröffentlichten Abschlusserklärung der Vollversammlung der Bischofskonferenz. Unabhängig von ihrer Weltanschauung müssten alle Menschen das ungeborene Leben verteidigen. Die Bischöfe betonen zugleich, dass sie nicht die Forderung nach einer Bestrafung von Frauen unterstützen, die abgetrieben haben. Diese Frage löse die Kirche in der Beichte, dem «Sakrament der Versöhnung». Es müsste alles unternommen werden, um Frauen durch «umfassende und wohlwollende Betreuung sowie medizinische, materielle, psychologische und rechtliche Hilfe» von Abtreibungen abzubringen. Die Bischofskonferenz dankte den in der «Pro-Life»-Bewegung engagierten Laien und rief sie zur Zusammenarbeit auf. 
In Polen wird seit Wochen über eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes gestritten. Tausende Menschen hatten gegen einen Anfang April in den Gottesdiensten verlesenen gemeinsamem Hirtenbrief der Bischöfe protestiert, in dem sich die Bischöfe aus Anlass des «Tages der Heiligkeit des Lebens» indirekt hinter die Volksinitiative «Stoppt Abtreibung» stellten. «In der Frage des Schutzes des ungeborenen Lebens darf man sich nicht mit dem derzeitigen Kompromiss zufriedengeben», hieß es in dem Schreiben. In Polen sind Schwangerschaftsabbrüche gegenwärtig in einigen Ausnahmefällen erlaubt - etwa wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist, eine Vergewaltigung vorliegt oder eine irreversible schwere Schädigung des Fötus festgestellt wurde. Die Parlamentskanzlei muss in den nächsten Tagen über einen Antrag auf Durchführung der Volksinitiative der Stiftung «Pro - Prawo do Zycia» (Für ein Recht auf Leben), einer Art Massenpetition, entscheiden. Der Entwurf der Abtreibungsgegner sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche - außer bei Lebensgefahr für die Frau mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Zugleich sollen Eltern von behinderten Kindern mehr staatliche Hilfe erhalten und in der Schule «der Wert der Familie und des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod» unterrichtet werden. Gibt die Parlamentskanzlei grünes Licht, haben die Organisatoren der Volksinitiative drei Monate Zeit, um die erforderlichen 100.000 Unterschriften zu sammeln, damit sich das Parlament mit dem Gesetzentwurf befassen muss. Die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat angekündigt, sie werde den Vorschlag der Volksinitiative im Parlament unterstützen. Die nicht mehr im Sejm vertretene sozialdemokratische SLD kündigte hingegen eine Volksinitiative für eine Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes an. (C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen| | SpatzInDerHand 19. April 2016 | |  | Igypop83: Wenn ein Mann seine Frau umbringt (oder umgekehrt), dann ist das auch dann Mord, wenn das nicht dabei steht. Wenn man ein ungeborenes Kind umbringt, ist das Mord. Es mag mildernde Umstände geben, aber es bleibt Mord. |  1
| | | | | 19. April 2016 | | | | @SCHLEGL Danke schön. Die Texte kannte ich aber schon. In einer Diskussion hat mich jemand aber darauf aufmerksam gemacht, dass eben nirgendwo die Abtreibung explizit als Mord bezeichnet wird. Deswegen frage ich nach. |  0
| | | | | SCHLEGL 18. April 2016 | | | | @Igypop83 Da kann ich Ihnen ganz einfach antworten. Im so genannten Diognetbrief, circa 160 n. Chr. wird von den Christen gesagt, dass sie das ungeborene Kind nicht "wegwerfen"! Zur selben Zeit wurde für die Abtreibung = Kindesmord zum Teil LEBENSLÄNGLICHE KIRCHENBUSSE verhängt. Sowohl der alte Codex von 1918, als auch der neue Kodex von 1983, sieht für die Vornahme der Abtreibung, die Exkommunikation der Mutter, des Arztes (der Hebamme), ebenso des Ehemannes, Freundes, oder der Eltern, wenn diese DRUCK zur Abtreibung erzeugt haben, vor. Die Exkommunikation, die von selbst durch die Tat eintritt, will nichts anderes sagen, als dass das ungeborene Kind das SCHWÄCHSTE, UNSCHULDIGSTE menschliche Wesen überhaupt ist! Msgr. Franz Schlegl |  5
| | | | | mirjamvonabelin 18. April 2016 | | | | Denke ich auch @Isidro
Eigentlich sollte sich jeder schämen, der nichts gegen dieses abscheuliche Verbrechen unternimmt...
Solange es Abtreibung gibt, wird es keinen Frieden geben... |  3
| | | | | 18. April 2016 | | | | Frage... Gibt es eigentlich ein lehramtliches Dokument, in dem die Abtreibung explizit als "Mord" bezeichnet wird (nicht nur "Tötung")? Ich möchte mich auf etwas berufen... |  0
| | | | | Ginsterbusch 18. April 2016 | |  | Die polnischen Bischöfe haben Recht und zeigen Mut Es ist und bleibt Kindermord. Auch wenn ein humanistisches Schleifenbändchen zum Verpacken benutzt wird. |  10
| | | | | Isidoro 18. April 2016 | | | |
Eigentlich sollte sich jeder schämen, der nichts gegen dieses abscheuliche Verbrechen unternimmt... |  8
| | | | | Christa 18. April 2016 | |  | Grosses Kompliment an die polnischen Bischöfe! Müsste sich das deutsche Episkopat angesichts dieses mutigen Auftretens ihrer Amtsbrüder in Polen nicht schämen! |  10
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