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So führt man 'schleichend die Scharia ein'

7. April 2016 in Schweiz, 16 Lesermeinungen
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Schweiz: Muslimische Schüler brauchen Lehrerin nicht die Hand zu geben.


Basel/Wiehl (kath.net/idea) Auf Unverständnis bei Islamexperten ist die Entscheidung einer Schweizer Schule gestoßen, dass muslimische Schüler ihren Lehrern den Händedruck aus Glaubensgründen verweigern dürfen. An der Sekundarschule in Therwil (bei Basel) hatten sich zwei muslimische Schüler geweigert, ihrer Lehrerin zur Begrüßung die Hand zu geben. Die Schulleitung entschied, die beiden seien im Recht. Ein „schlimmes Signal“ sieht darin der evangelische Islamkenner, Pfarrer Eberhard Troeger (Wiehl bei Köln). Wie er auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, verhindert man mit solchen Sonderregelungen Integration. Sie schafften eher Abneigung. Sicherlich gebe es in der islamischen Tradition detaillierte Verhaltensregeln: „In unserem Kulturkreis gehört es jedoch als Zeichen der Höflichkeit und des Anstands dazu, einander die Hand zu reichen.“ Wer Ausnahmen wie diese zulasse, „führt damit schleichend das islamische Recht, die Scharia, ein“, so Troeger. Er äußerte die Hoffnung, dass eine höhere Instanz die Entscheidung der Schule aufheben wird.


Schweizer Lehrerverband: Keine gute Lösung

In der Schweiz hat der Fall heftige Debatten ausgelöst. „Dass ein Kind der Lehrperson die Hand nicht gibt, das geht nicht“, hatte die sozialdemokratische Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärt. So stelle sie sich Integration nicht vor: „Auch unter dem Titel Religionsfreiheit kann man das nicht akzeptieren.“

Nach Ansicht des Präsidenten des Schweizer Lehrerinnen- und Lehrerverbandes, Beat Zemp (Frenkendorf), sollten für alle Schüler die gleichen Regeln gelten: „Es ist für mich ein Novum, dass Schülern quasi erlaubt wird, den Lehrpersonen den Händedruck zu verweigern. Ich halte das für keine gute Lösung.“ Ähnlich äußerte sich die Präsidentin des Forums für die Integration der Migrantinnen und Migranten, Emine Sariaslan (Bern): „Die Regeln an einer Schule, und überhaupt in unserer Gesellschaft, sollten für alle gelten.“

Islamverbände: Ein gewöhnlicher Händedruck ist theologisch erlaubt

Selbst von der Föderation islamischer Dachorganisationen in der Schweiz kam Kritik an der Entscheidung. Deren Präsident Montassar BenMrad (Zürich) erklärte in einer Stellungnahme, er selbst reiche Frauen die Hand und empfehle es auch muslimischen Schülern. Denn auf diese Weise zeigten sie ihren Respekt gegenüber den Lehrpersonen. Die Verweigerung des Handschlags zwischen Männern und Frauen werde oft mit Respekt und Schamgefühl begründet, in der Schweiz sei das jedoch unangebracht. Zudem hätten viele islamische Gelehrte „klar bestätigt, dass ein gewöhnlicher Händedruck zwischen Mann und Frau theologisch erlaubt ist“.


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