Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. Maria - Causa Salutis
  3. Kolping Deutschland: Kein Platz für AfD-Mitglieder
  4. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  5. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  6. Bischof Voderholzer schließt sich Bischof Oster bei Ablehnung des DBK-Papiers an!
  7. Papst Leo ist keine ‚mildere Version‘ von Papst Franziskus
  8. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  9. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  10. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  11. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  12. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  13. „Welt“-Kolumnist Gideon Böse: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  14. Scharfes Hirtenwort der Bischöfe in Sudan und Südsudan
  15. Wenn der Papst die Kardinäle ruft

Diskriminierung Beverfoerdes mit Namen und Foto ist 'Kunstfreiheit'

16. Dezember 2015 in Familie, 18 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Hedwig Beverfoerde und von Storch sehen durch «Schaubühne» ihre Menschenwürde verletzt, da sie durch das Zeigen ihrer Fotos Zombies gleichgestellt und mit Massenmördern oder Neonazis verglichen würden - Landgericht teilte diese Einschätzung nicht


Berlin (kath.net/KNA) Das Berliner Landgericht hat gegen die Koordinatorin der familienpolitisch-konservativen Organisation «Demo für alle», Hedwig von Beverfoerde, und die AfD-Vizechefin Beatrix von Storch, entschieden. Die Richter hoben am Dienstag zwei Einstweilige Verfügungen auf, die der «Schaubühne» untersagten, in dem Stück «Fear» Bilder der beiden Frauen zu zeigen. Die Kunstfreiheit sei im vorliegenden Fall höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht der beiden Antragstellerinnen, begründete das Gericht sein Urteil.

Beide Frauen sehen durch das Theaterstück ihre Menschenwürde verletzt, indem sie etwa durch das Zeigen ihrer Fotos Zombies gleichgestellt und mit Massenmördern oder Neonazis verglichen würden.


Das Landgericht teilte diese Einschätzung nicht, «da jeder Besucher erkennen kann, dass es sich nur um ein Theaterstück handelt». Es liege auch keine schwere Persönlichkeitsverletzung vor. Die Antragstellerinnen würden vielmehr als eigenständige Persönlichkeiten gezeigt. «In differenzierter Form» würden ihre öffentlichen Äußerungen zu Themen wie Ehe unter Homosexuellen, Genderforschung oder die Nähe zur AfD wiedergegeben. Eine Gleichstellung mit Massenmördern wie dem Norweger Anders Breivik oder Neonazis erfolge durch die Verwendung der Bildnisse nicht, so die Richter. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Als Anfang November ein Brandanschlag auf die Geschäftsadresse der «Demo für alle» in Magdeburg verübt wurde, machte Beverfoerde das Schaubühnen-Stück «Fear» indirekt für den Anschlag verantwortlich. Es sei «geistige Brandstiftung, die offenbar direkt zu echter Brandstiftung führt», schrieb sie auf der Homepage der Organisation.

Zum Bündnis «Demo für alle» gehören unter anderen evangelische Arbeitskreise einiger CDU-Kreisverbände und das Forum Deutscher Katholiken. Die Organisation machte zuletzt in Stuttgart durch Demonstrationen gegen den Bildungsplan für die baden-württembergischen Schulen auf sich aufmerksam. Sie wirft der grün-roten Landesregierung vor, Kinder ideologisch beeinflussen und «sexualisieren» zu wollen.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  2. Zwischen Wölfen und Brüdern
  3. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  4. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  5. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  6. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  7. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt
  8. Österreichs Integrationsministerin richtet „Dokumentationsstelle politischer Islam“ ein
  9. Eine Kathedrale in Istanbul - und eine in Nantes
  10. US-Stadt will barbusige Frauen in öffentlichen Parks erlauben






Top-15

meist-gelesen

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
  4. Bischof Voderholzer schließt sich Bischof Oster bei Ablehnung des DBK-Papiers an!
  5. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  6. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  7. Eine strahlende Braut Christi im isländischen Karmel - Sr. Bianca hat ihre Lebensberufung gefunden
  8. Papst Leo ist keine ‚mildere Version‘ von Papst Franziskus
  9. Ein brasilianisches Modell wird Nonne und erobert die sozialen Netzwerke
  10. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  11. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“
  12. Kolping Deutschland: Kein Platz für AfD-Mitglieder
  13. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
  14. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  15. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz