Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  2. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  3. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  4. "Ich sehe nicht, wie die außerordentliche Form des Römischen Ritus Probleme verursachen könnte"
  5. Papst will Sexual-Lehre der Kirche nicht ändern
  6. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Brötchentüten für die Demokratie
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  11. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  12. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  13. 92 Prozent Taufscheinkatholiken in Österreich oder immer weniger Katholiken, aber immer mehr Geld!
  14. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  15. Nein, Herr Kardinal Schönborn, die Armut nimmt weltweit ab!

Diskriminierung Beverfoerdes mit Namen und Foto ist 'Kunstfreiheit'

16. Dezember 2015 in Familie, 18 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Hedwig Beverfoerde und von Storch sehen durch «Schaubühne» ihre Menschenwürde verletzt, da sie durch das Zeigen ihrer Fotos Zombies gleichgestellt und mit Massenmördern oder Neonazis verglichen würden - Landgericht teilte diese Einschätzung nicht


Berlin (kath.net/KNA) Das Berliner Landgericht hat gegen die Koordinatorin der familienpolitisch-konservativen Organisation «Demo für alle», Hedwig von Beverfoerde, und die AfD-Vizechefin Beatrix von Storch, entschieden. Die Richter hoben am Dienstag zwei Einstweilige Verfügungen auf, die der «Schaubühne» untersagten, in dem Stück «Fear» Bilder der beiden Frauen zu zeigen. Die Kunstfreiheit sei im vorliegenden Fall höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht der beiden Antragstellerinnen, begründete das Gericht sein Urteil.

Beide Frauen sehen durch das Theaterstück ihre Menschenwürde verletzt, indem sie etwa durch das Zeigen ihrer Fotos Zombies gleichgestellt und mit Massenmördern oder Neonazis verglichen würden.


Das Landgericht teilte diese Einschätzung nicht, «da jeder Besucher erkennen kann, dass es sich nur um ein Theaterstück handelt». Es liege auch keine schwere Persönlichkeitsverletzung vor. Die Antragstellerinnen würden vielmehr als eigenständige Persönlichkeiten gezeigt. «In differenzierter Form» würden ihre öffentlichen Äußerungen zu Themen wie Ehe unter Homosexuellen, Genderforschung oder die Nähe zur AfD wiedergegeben. Eine Gleichstellung mit Massenmördern wie dem Norweger Anders Breivik oder Neonazis erfolge durch die Verwendung der Bildnisse nicht, so die Richter. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Als Anfang November ein Brandanschlag auf die Geschäftsadresse der «Demo für alle» in Magdeburg verübt wurde, machte Beverfoerde das Schaubühnen-Stück «Fear» indirekt für den Anschlag verantwortlich. Es sei «geistige Brandstiftung, die offenbar direkt zu echter Brandstiftung führt», schrieb sie auf der Homepage der Organisation.

Zum Bündnis «Demo für alle» gehören unter anderen evangelische Arbeitskreise einiger CDU-Kreisverbände und das Forum Deutscher Katholiken. Die Organisation machte zuletzt in Stuttgart durch Demonstrationen gegen den Bildungsplan für die baden-württembergischen Schulen auf sich aufmerksam. Sie wirft der grün-roten Landesregierung vor, Kinder ideologisch beeinflussen und «sexualisieren» zu wollen.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  2. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  3. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  4. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt
  5. Österreichs Integrationsministerin richtet „Dokumentationsstelle politischer Islam“ ein
  6. Eine Kathedrale in Istanbul - und eine in Nantes
  7. US-Stadt will barbusige Frauen in öffentlichen Parks erlauben
  8. „Wäre das Kinderkopftuch eine christliche Tradition, wäre es schon lange verboten“
  9. CNN-Moderator Chris Cuomo: Amerikaner "brauchen keine Hilfe von oben"
  10. Fridays For Future Weimar: „Die Polizei diskriminiert, mordet, prügelt, hehlt“






Top-15

meist-gelesen

  1. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  2. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  3. Papst will Sexual-Lehre der Kirche nicht ändern
  4. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  5. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  6. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  7. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  8. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  11. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  12. Die Wende? - Papst will über sogenannte "Alte Messe" neu beraten
  13. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  14. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  15. Brötchentüten für die Demokratie

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz